Vorlage - 2011/358
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Anlage/n:
Aktueller Erlass zur Feldberegnung
Anhang zum Erlass
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Anlagen: | |||||
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1 | 2011-11-01 Anlage zum Erlass Feldberegnung (707 KB) | |||
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2 | 2011-11-01 Erlass zur Feldberegnung (47 KB) |
Beschlussvorschlag:
Berichtsvorlage – kein Beschluss erforderlich
Sachlage:
Mit dem Grundwasserbewirtschaftungserlass wurden nach Einzugsgebieten Grundwasserkörper festgelegt, die von den unteren Wasserbehörden bewirtschaftet werden. Grundsätzlich sind für die einzelnen Grundwasserkörper und Teilkörper (d.h. aufgeteilt auf die einzelnen Wasserbehörden) zulässige Entnahmemengen festgelegt, bei denen davon ausgegangen wird, dass diese die Grundwasserneubildungsrate nicht überschreiten – das sog. Grundwasserdargebot. Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gibt als Ziel u.a. vor, dass für jeden Grundwasserkörper ein guter qualitativer und quantitativer Zustand erreicht werden muss. Angespannt ist die Situation vor allem im Grundwasserkörper „Ilmenau rechts“, der gemeinsam mit der Stadt Lüneburg und dem Landkreis Uelzen bewirtschaftet wird. Daher wurde im Bewirtschaftungserlass auch noch keine Dargebotsmenge festgelegt. Die Erteilung der Erlaubnisse erfolgt auf Basis der zugelassenen Mengen aus dem Jahr 2003. Insbesondere die intensive Feldberegnung trägt zu der angespannten Situation bei. Die Lage der Grundwasserkörpers kann im Geoportal (www.lueneburg.de/geoportal) eingesehen werden. Ebenso finden sich dort alle Brunnen im Landkreis Lüneburg.
Um einerseits den wirtschaftlichen Belangen der Landwirtschaft Rechnung zu tragen und andererseits die Ziele der WRRL erreichen zu können wurden bereits verschiedene Projekte aufgelegt, in die auch der Landkreis Lüneburg eingebunden war, ist oder wird:
o No Regret – genug Wasser für die Landwirtschaft
o Aquarius – der Landwirt als Wassermanager
o AquaRo – Substitution von Grundwasser durch geklärtes Abwasser
o Prüfung der Substitutionsmöglichkeiten durch Entnahme aus dem Elbeseitenkanal
o KLIMZUG – zukunftsfähige Agrarlandschaften
Obwohl Ergebnisse aus allen Projekten noch nicht vorliegen, ist der Druck auf die Gewährung weiterer Entnahmerechte zur Feldberegnung gerade nach zwei zuletzt beregnungsintensiven Frühjahren groß. Aktuell wurde vom Nds. Umweltministerium ein Erlass heraus gegeben, der es den Wasserbehörden zunächst für die Jahre 2012 und 2013 ermöglichen soll, auch über die im Grundwasserbewirtschaftungserlass genannten Mengen Entnahmen zuzulassen (siehe Anlage). Dabei wurde exemplarisch für den Landkreis Uelzen eine Karte erstellt, in denen Bereiche mit einerseits hohem Beregnungsbedarf und andererseits nach Einschätzung des Landes geringen Auswirkungen der Entnahmen auf oberflächennahe Bereiche bestehen. Für den Landkreis Lüneburg können anhand der beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) vorliegenden Daten entsprechende Flächen ermittelt werden. Die Entscheidung liegt im sog. Bewirtschaftungsermessen der jeweiligen Wasserbehörde. Nach dem Bewirtschaftungserlass bestehen für den Grundwasserkörper „Ilmenau rechts“ keine freien Kapazitäten im Landkreis Lüneburg. Wie die Vorgaben des Erlasses umgesetzt werden können, muss im Einzelfall geprüft werden. Dabei muss eine Enge Abstimmung insbesondere mit dem Landkreis Uelzen und der Stadt Lüneburg stattfinden.
Insgesamt wird das Thema Wasserentnahmen – auch vor dem Hintergrund des Klimawandels, gestiegener Agrarpreise und dem mit der Energiewende gestiegenen Anbau von Energiepflanzen – zukünftig noch an Bedeutung gewinnen. Im Weiteren wird in der Sitzung vorgetragen.
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