Vorlage - 2004/109
|
|
Anlage/n:
-zwei-
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit AWO und abH über die
Einrichtung eines PACE eine Vereinbarung auf Grundlage der in der Vorlage
genannten Eckdaten zu schließen.
Sachlage:
Das Land hat zur Verbesserung der Arbeits- und
Ausbildungssituation das Förderprogramm PACE (Pro-Aktiv-Centren) aufgelegt. Die
Notwendigkeit wird im Einzelnen wie folgt begründet:
„Angesichts der schwierigen Lage auf dem Arbeits- und
Ausbildungsstellenmarkt hat das Kabinett am 13.05.2003 einen Handlungsrahmen
zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit und zur Verbesserung der
Ausbildungsplatzsituation beschlossen. Ein wesentlicher Baustein dieses
Handlungsrahmens ist die Einrichtung von Pro-Aktiv-Centren, um insbesondere die
berufliche Eingliederung benachteiligter junger Menschen zu fördern.
Mit dem neuen Landesprogramm werden die bisherigen
Einzellprogramme RAN, RABaZ, Jugendbüro und `Arbeit und Qualifizierung sofort’
(AQ) zusammengefasst und bedarfsorientiert weiterentwickelt sowie die
Fördermöglichkeiten des Landes und der Kommunen aufeinander abgestimmt,
gebündelt und passgenau eingesetzt. Träger der PACE sind die Landkreise,
kreisfreien Städte und die Region Hannover.“
Am Standort Lüneburg war vor dem Hintergrund der ungeklärten
Situation im Hinblick auf Sozial- und Arbeitslosenhilfe dem Gedanken der
Einrichtung eines PACE nicht näher getreten worden.
Da die Frage, ob und in welcher Weise die Reform der
Sozialhilfe/Arbeitslosenhilfe zum 01.01.2005 umgesetzt wird, immer noch unklar
ist und es unvertretbar erscheint, unter Hinweis auf diese Neuordnung im Raum
Lüneburg von einem neuen Projekt abzusehen, muss der Einrichtung eines PACE
näher getreten werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass PACE nach Aussage
des Nds. Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit nahezu flächendeckend
umgesetzt wird.
Am Standort Lüneburg agieren in diesem Bereich bereits die
abH-Schulungsstätte GmbH als Träger von RAN und RABaZ sowie AWOCADO Service
gGmbH als Träger des Jugendbüros. Beide können sich eine gemeinsame Kooperation
zur Verwirklichung eines PACE am Standort vorstellen und haben das als Anlage
beigefügte Konzept vorgelegt.
Im Hinblick auf die Finanzierung beträgt der Kreisanteil 20 %,
dieser kann auch über Sachmittel und aufstockende Hilfen aufgebracht werden.
Insoweit ergibt sich bei einem Gesamt-Finanzrahmen von 357.000,00 € ein
Kreisanteil von 71.000,00 €.
Dieser Finanzierungsrahmen umfasst einen Zeitraum von 18
Monaten (01.07.2004 bis 31.12.2005). Inwieweit der Gesamtzeitraum abgedeckt
werden kann, ist natürlich fraglich. Zunächst kann eine solche Vereinbarung mit
den Trägern nur den Zeitraum bis zum 31.12.2004 umfassen, wobei in Abstimmung
mit der Agentur für Arbeit geklärt werden muss, ob diese in eine Finanzierung
über den 01.01.2005 hinaus eintreten wird, wenn es zur Verwirklichung des SGB
II kommt.
Dies sind allerdings Einzelheiten, die nach der Entscheidung
von Sozialausschuss und Kreisausschuss, ein solches Projekt überhaupt
durchzuführen, mit den jeweiligen Trägern zu klären sind.
Aus Sicht der Verwaltung sollte der Einrichtung eines PACE
näher getreten werden.