Vorlage - 2012/057
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Anlage/n:
§§ 40 – 43 NKomVG
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1 | § 40-43 NKomVG (37 KB) | ![]() |
Beschlussvorschlag:
Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich
Sachlage:
Gem. §43 NKomVG sind die nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Sportausschusses, die zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wurden, vom Vorsitzenden auf die Regelungen der nach § 40 bis 43 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen und zu verpflichten.
Die §§ 40 – 43 NKomVG sind dieser Vorlage im Wortlaut als Anlage beigefügt.