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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2012/057  

Betreff: Verpflichtung der nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Sportausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Metzdorf, KlausAktenzeichen:52 10 17
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Joritz, Karin
Beratungsfolge:
Sportausschuss
20.03.2012 
Sportausschuss zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
§ 40-43 NKomVG PDF-Dokument

Anlage/n:

Anlage/n:

§§ 40 – 43 NKomVG

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 § 40-43 NKomVG (37 KB) PDF-Dokument (36 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage –  keine Beschlussfassung erforderlich

Sachlage:

Sachlage:

Gem. §43 NKomVG sind die nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Sportausschusses, die zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wurden, vom Vorsitzenden auf die Regelungen der nach § 40 bis 43 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen und zu verpflichten.

Die §§ 40 – 43 NKomVG sind dieser Vorlage im Wortlaut als Anlage beigefügt.

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