Vorlage - 2004/112
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Anlage/n:
Keine
Beschlussvorschlag:
Die Einrichtung der genannten Ausbildungsplätze wird
beschlossen.
Sachlage:
Zum 01.08.2005 steht die Einstellung von
Auszubildenden und Anwärtern in den verschiedenen Berufszweigen und Laufbahnen
an. Auf die Schaffung von Ausbildungsplätzen, deutlich über den Bedarf an
Nachwuchskräften hinaus, sollte trotz drohender Ausbildungsplatzabgabe auch
nächstes Jahr im Hinblick auf die brisante Haushaltslage des Landkreises
Lüneburg verzichtet werden.
Darüber hinaus würden bei einer Erhöhung
der Ausbildungsplatzzahl „Arbeitslose auf Halde“ produziert (Originalzitat aus
dem KAV-Rundschreiben A 6/2004), da Absolventen der Ausbildung für den Beruf
der/des Verwaltungsfachangestellten wie auch des Straßenwärters außerhalb des
öffentlichen Dienstes in der Regel keine Einstellungszusagen bekommen. Die
infrage kommenden Stellen im öffentlichen Dienst sind für Berufsneuanfänger
durch Auflösung der Mittelinstanz auf Landesebene und dem allgemeinen
Stellenabbau bei anderen Verwaltungen nicht vorhanden. Diese Einschätzung teilt
auch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), die sich mit dem
Gesetzesentwurf befasst hat.
Bei einer nach dem
Berufsausbildungssicherungsgesetz geforderten Ausbildungsquote von 7 % müsste
der Landkreis Lüneburg insgesamt 28 Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Zu
den Ausbildungsplätzen zählen ausdrücklich nicht die Beamtenanwärter
(mittlerer und gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst sowie mittlerer
Lebensmittelkontrolldienst) und die Praktikanten im Anerkennungsjahr nach der
Sozialarbeiterverordnung. Weiterhin nicht berücksichtigt wird, dass sich der
Landkreis Lüneburg als aktives Mitglied des Lüneburger Ausbildungsverbundes
(ALÜ) regelmäßig an der Ausbildung eines Fachinformatikers beteiligt.
Anzumerken ist weiterhin, dass die Verwaltung aus Platz- und Kapazitätsgründen
personeller Art nicht in der Lage ist 28 Auszubildende aufzunehmen und eine
qualitativ gute Ausbildung sicherzustellen.
Um einerseits die Möglichkeit einer
Übernahme gut geeigneter eigener Anwärter/innen und Auszubildender
mittelfristig zu erhalten, andererseits aber auch einer Auswahl vornehmen zu
können wird vorgeschlagen, Auszubildende und Anwärter/innen zum 01.08.2005 im
folgenden Umfang einzustellen:
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zwei Auszubildende für den Beruf der/des
Verwaltungsfachangestellten
-
zwei Anwärter/innen im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst
-
eine/n Auszubildende/r für den Beruf der Straßenwärterin bzw.
des Straßenwärters
Damit genügend geeignete Bewerber/innen
angesprochen werden können, ist die Ausschreibung der Stellen im gehobenen
allgemeinen Verwaltungsdienst und der Verwaltungsfachangestellten bereits im
August 2004, unmittelbar nach den Schulferien, erforderlich.
Es wird in diesem Zusammenhang
vorgeschlagen, der Einrichtung von Ausbildungsplätzen zum 01.08.2005 in dem
vorgenannten Umfang zuzustimmen, damit die Verwaltung umgehend mit der Planung
und Durchführung des Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens beginnen kann.