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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/112  

Betreff: Einrichtung von Ausbildungsplätzen zum 01.08.2005
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Eberhardt, MartinaAktenzeichen:30.10
Federführend:Interne Dienste und Organisationsentwicklung Bearbeiter/-in: Riegel, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform
07.07.2004    Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform      
Kreisausschuss
23.08.2004    Kreisausschuss      
Kreistag
27.09.2004 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

Keine

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Einrichtung der genannten Ausbildungsplätze wird beschlossen.

Sachlage:

Sachlage:

Zum 01.08.2005 steht die Einstellung von Auszubildenden und Anwärtern in den verschiedenen Berufszweigen und Laufbahnen an. Auf die Schaffung von Ausbildungsplätzen, deutlich über den Bedarf an Nachwuchskräften hinaus, sollte trotz drohender Ausbildungsplatzabgabe auch nächstes Jahr im Hinblick auf die brisante Haushaltslage des Landkreises Lüneburg verzichtet werden.

Darüber hinaus würden bei einer Erhöhung der Ausbildungsplatzzahl „Arbeitslose auf Halde“ produziert (Originalzitat aus dem KAV-Rundschreiben A 6/2004), da Absolventen der Ausbildung für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten wie auch des Straßenwärters außerhalb des öffentlichen Dienstes in der Regel keine Einstellungszusagen bekommen. Die infrage kommenden Stellen im öffentlichen Dienst sind für Berufsneuanfänger durch Auflösung der Mittelinstanz auf Landesebene und dem allgemeinen Stellenabbau bei anderen Verwaltungen nicht vorhanden. Diese Einschätzung teilt auch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), die sich mit dem Gesetzesentwurf befasst hat.

 

Bei einer nach dem Berufsausbildungssicherungsgesetz geforderten Ausbildungsquote von 7 % müsste der Landkreis Lüneburg insgesamt 28 Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Zu den Ausbildungsplätzen zählen ausdrücklich nicht die Beamtenanwärter (mittlerer und gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst sowie mittlerer Lebensmittelkontrolldienst) und die Praktikanten im Anerkennungsjahr nach der Sozialarbeiterverordnung. Weiterhin nicht berücksichtigt wird, dass sich der Landkreis Lüneburg als aktives Mitglied des Lüneburger Ausbildungsverbundes (ALÜ) regelmäßig an der Ausbildung eines Fachinformatikers beteiligt. Anzumerken ist weiterhin, dass die Verwaltung aus Platz- und Kapazitätsgründen personeller Art nicht in der Lage ist 28 Auszubildende aufzunehmen und eine qualitativ gute Ausbildung sicherzustellen.

 

Um einerseits die Möglichkeit einer Übernahme gut geeigneter eigener Anwärter/innen und Auszubildender mittelfristig zu erhalten, andererseits aber auch einer Auswahl vornehmen zu können wird vorgeschlagen, Auszubildende und Anwärter/innen zum 01.08.2005 im folgenden Umfang einzustellen:

 

-         zwei Auszubildende für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten

-         zwei Anwärter/innen im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst

-         eine/n Auszubildende/r für den Beruf der Straßenwärterin bzw. des Straßenwärters

Damit genügend geeignete Bewerber/innen angesprochen werden können, ist die Ausschreibung der Stellen im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst und der Verwaltungsfachangestellten bereits im August 2004, unmittelbar nach den Schulferien, erforderlich.

Es wird in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, der Einrichtung von Ausbildungsplätzen zum 01.08.2005 in dem vorgenannten Umfang zuzustimmen, damit die Verwaltung umgehend mit der Planung und Durchführung des Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens beginnen kann.

 

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