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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2012/069  

Betreff: Förderung der haupt- und ehrenamtlichen Übungsleiter in den Jahren 2012 bis 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Metzdorf, KlausAktenzeichen:52 10 05
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Joritz, Karin
Beratungsfolge:
Sportausschuss
20.03.2012 
Sportausschuss zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

Sachlage:

Sachlage:

In den letzten Jahren wurden die hauptamtlichen und nebenamtlichen Übungsleiter durch einen Kreiszuschuss in Höhe von 127.000,00 € an den Kreissportbund gem. Kreistagsbeschluss vom 18.02.1991 bezuschusst.

 

Für die Haushaltsjahre 2012 bis 2015 sieht der derzeitige Planungsentwurf eine Erhöhung des Ansatzes um jeweils 23.000,00 € pro Jahr auf 150.000,00 € vor.

Hierüber wird der Kreistag/Kreisausschuss am 05.03.2012 beraten und entscheiden. Die Verwaltung wird über das Ergebnis berichten.

 

Im Kreisrecht ist die Bezuschussung von nebenamtlichen Übungsleitern in Sportvereinen in der Fassung des Kreistagsbeschlusses vom 18.02.1991 festgelegt.

Zusammenfassend ist geregelt, dass hauptamtliche Lehrkräfte und nebenamtliche Übungsleiter in  Sportvereinen im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel bezuschusst werden und die Verteilung dieser Mittel dem Kreissportbund obliegt, der eine zweckentsprechende Verwendung nachzuweisen hat. Grundlage der Zuschüsse ist die Zahl der Vereinsmitglieder.

Dementsprechend hat der Kreissportbund bisher jedes Jahr 127.000,00 € in vier Raten a 31.750,00 € zur Quartalsmitte erhalten und den entsprechenden Verwendungsnachweis bis Ende März des Folgejahres vorgelegt.

 

Dies erfolgte im Rahmen der allgemeinen Verwaltung.

Bei einer entsprechenden Erhöhung auf 150.000,00 € pro Jahr wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die bisherige Förderpraxis beizubehalten und den Kreissportbund vier Raten in Höhe von 37.500,00 € zur Quartalsmitte bereitzustellen.

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