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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2012/092  

Betreff: 4. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Betrieb Straßenbau und - unterhaltung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Ruth, RobertAktenzeichen:S
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
Beratungsfolge:
Betriebs- und Straßenbauausschuss
08.05.2012 
Betriebs- und Straßenbauausschuss ungeändert beschlossen   
Kreistag
16.07.2012 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
4. Änderungssatzung KT 16.07.2012  
Druckversion Betriebssatzung Stand 04.07.2011  

Anlagen:

Anlagen:

·         4. Änderungssatzung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Straßenbau und –unterhaltung

·         Betriebssatzung des Eigenbetriebs in der Fassung vom 04.07.2011

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 4. Änderungssatzung KT 16.07.2012 (12 KB)      
Anlage 2 2 Druckversion Betriebssatzung Stand 04.07.2011 (32 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die 4. Änderungssatzung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Sachlage:

Sachlage:

Mit der Konstituierung des Kreistages am 21.11.2011 ist die Zusammensetzung des Betriebsausschusses neu festgelegt worden. Die Mitgliederzahl ist von vorher 11 Mitglieder auf 13 Mitglieder erhöht worden.

Dementsprechend ist die Betriebssatzung des Eigenbetriebs anzupassen. § 4 Absatz 2 der Betriebssatzung in der Fassung vom 04.07.2011 weist noch 11 Mitglieder aus.

 

Gleichzeitig wird diese Änderung zum Anlass genommen, in fünf weiteren Paragraphen der Betriebssatzung die zitierten Rechtsgrundlagen anzupassen. Durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind die Niedersächsische Landkreisordnung sowie die Niedersächsische Gemeindeordnung aufgehoben worden und damit nicht mehr die aktuellen Rechtsgrundlagen für den Eigenbetrieb. Inhaltlich ergeben sich dadurch keine Änderungen.

 

Um die Änderungssatzung nachvollziehen zu können, ist die derzeit gültige Betriebssatzung als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Änderungen treten am 23.08.2012 in Kraft.

 

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