Vorlage - 2012/092
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Anlagen:
· 4. Änderungssatzung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Straßenbau und –unterhaltung
· Betriebssatzung des Eigenbetriebs in der Fassung vom 04.07.2011
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 4. Änderungssatzung KT 16.07.2012 (12 KB) | |||
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2 | Druckversion Betriebssatzung Stand 04.07.2011 (32 KB) |
Beschlussvorschlag:
Die 4. Änderungssatzung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Sachlage:
Mit der Konstituierung des Kreistages am 21.11.2011 ist die Zusammensetzung des Betriebsausschusses neu festgelegt worden. Die Mitgliederzahl ist von vorher 11 Mitglieder auf 13 Mitglieder erhöht worden.
Dementsprechend ist die Betriebssatzung des Eigenbetriebs anzupassen. § 4 Absatz 2 der Betriebssatzung in der Fassung vom 04.07.2011 weist noch 11 Mitglieder aus.
Gleichzeitig wird diese Änderung zum Anlass genommen, in fünf weiteren Paragraphen der Betriebssatzung die zitierten Rechtsgrundlagen anzupassen. Durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind die Niedersächsische Landkreisordnung sowie die Niedersächsische Gemeindeordnung aufgehoben worden und damit nicht mehr die aktuellen Rechtsgrundlagen für den Eigenbetrieb. Inhaltlich ergeben sich dadurch keine Änderungen.
Um die Änderungssatzung nachvollziehen zu können, ist die derzeit gültige Betriebssatzung als Anlage dieser Vorlage beigefügt.
Die Änderungen treten am 23.08.2012 in Kraft.