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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2012/093  

Betreff: Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Jahre 2012 bi 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, KarstenAktenzeichen:51.12.06-5.6
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
18.04.2012 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Kita-Platzzahlberechnung 2012-2014 PDF-Dokument

Anlage/n:

Anlage/n:

Kindertagesstättenbedarfsplanung 2012 bis 2014

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kita-Platzzahlberechnung 2012-2014 (416 KB) PDF-Dokument (264 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

Sachlage:

Sachlage:

Die Verwaltung legt die aktualisierten Daten der Kindertagesstättenbedarfsplanung vor. Gemäß § 80 KJHG in Verbindung mit § 13 Nds. Kindertagesstättengesetz (KitaG) ist der örtliche Jugendhilfeträger verpflichtet, eine entsprechende Bedarfsplanung zu erstellen und vorzulegen.

 

Gemäß § 13 Absatz 3 des Nds. KitaG haben die Gemeinden bei der Feststellung der Bedarfszahlen mitgewirkt und ihnen wurde Gelegenheit zur Erörterung des Entwurfs gegeben. Auch die freien Trägern erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Besondere Bedeutung bei der Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Jahre 2012 bis 2014 kommt dem Stichtag 01.08.2013 zu. An diesem Stichtag greift der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige.

 

Ab 01.08.2013 hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn diese Einrichtung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die Erziehungsberechtigten erwerbstätig sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten.

 

Wurde im Landkreis Lüneburg bisher im Bereich der Kindergartenplanung kein fester Ausbauwert festgelegt, so hat sich der Landkreis Lüneburg mit seinen Gemeinden beim Ausbau der Betreuungsplätze für unter Dreijährige auf Ausbauwerte verständigt.

 

Zielwert ist grundsätzlich eine 35%-ige Versorgung aller Kinder unter drei Jahren. Von diesen 35 % sollen 70 % Krippenplätze und 30 % durch Plätze in der Kindertagespflege befriedigt werden.

 

Die Kindertagesstättenbedarfsplanung für den Landkreis Lüneburg weist ein sehr uneinheitliches Bild aus. In einigen Bereichen wird der 35%-ige Zielwert um ein Vielfaches überschritten, in anderen Kommunen des Landkreises bleibt der Ausbauwert deutlich unter diesem Zielwert.

 

Auf Grundlage einer Vereinbarung der Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten vom 21. September 2011 wurden Gespräche seitens des Landkreises insbesondere mit den Samt/-Gemeinden geführt, in denen der Wert an Krippenplätzen deutlich unter dem des Ausbauwerts liegt.

 

Gespräche auf dieser Grundlage wurden mit den Samtgemeinden Amelinghausen, Bardowick, Dahlenburg, Ostheide und der Stadt Bleckede geführt.

 

Die Samtgemeinde Bardowick plant einen weiteren Ausbau an Krippenplätzen. So werden voraussichtlich zum 1. August 2012    15 Krippenplätze in Barum fertig gestellt. Weitere 15 Plätze sind in Planung für den Bereich Handorf/Wittorf.  Wegen einer noch nicht gefestigten Planung bezüglich der Nachfrage wird zurzeit noch mit einem weiteren Ausbau an Krippenplätzen im Flecken Bardowick abgewartet.

 

Die Samtgemeinde Bardowick ist jedoch auch bereit, in Kooperation mit der Hansestadt Lüneburg sich an der Errichtung einer „Pendler-Kindertagesstätte“ zu beteiligen. Konkrete Gespräche sind hier jedoch noch nicht geführt worden.

 

In der Stadt Bleckede befinden sich zurzeit keine Kinder auf einer Warteliste für einen Krippenplatz. Die Nachfrage, so erklärten die Gesprächspartner in Bleckede, liegt somit deutlich unter dem Ausbauwert. Grundsätzlich ist die Stadt Bleckede jedoch in der Lage, insbesondere in der Einrichtung in Alt Garge, mit vergleichsweise geringem Kostenaufwand eine weitere Krippengruppe zeitnah zu errichten.

 

In der Samtgemeinde Amelinghausen werden im Frühjahr 2012 insgesamt 30 Krippenplätze betriebsbereit sein. Darüber hinaus hat die Samtgemeinde in Absprache mit den Gemeinden ca. 20 Kinder unter drei Jahren in den Regelgruppen in der Betreuung. Es handelt sich hierbei in der Regel um Kinder im Alter zwischen zwei und drei Jahren. Die altersgemischten Gruppen werden in der Samtgemeinde als grundsätzliches Versorgungskonzept vorgehalten.

 

In der Samtgemeinde Ostheide wird grundsätzlich ein Bedarf an Krippenplätzen gesehen. Wie und wo diese Krippenplätze jedoch geschaffen werden, ist zum augenblicklichen Zeitpunkt noch nicht geklärt. In Frage kommen hierbei die Standorte Wendisch Evern und/oder Barendorf. Die Verantwortlichen in den Gemeinden zögern derzeit jedoch noch, da im Moment noch der „Einbruch“ der Nachfrage insbesondere in Barendorf befürchtet wird und für eine Krippenversorgung hier ggf. auch Räumlichkeiten des Kindergartens zur Verfügung stehen. Hier sind weitere Gespräche zwischen dem Landkreis Lüneburg und den Mitgliedsgemeinden für das spätere Frühjahr 2012 geplant.

 

In der Samtgemeine Dahlenburg werden, so weit es nicht weitere Rückschläge bei der Errichtung der Kinderkrippe in Dahlenburg gibt, 15 Plätze im Sommer 2012 betriebsbereit sein. Die Gemeinden Nahrendorf und Tosterglope haben wegen ihrer geringen Nachfragezahlen auf ein Versorgungskonzept durch eine Tagespflegeperson gesetzt.

 

Die Vertreter der Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeinden erklärten in einem Gespräch im Februar 2012, dass sie von einer sehr geringen Nachfrage an Krippenplätzen ausgehen. So sind unter anderem die 15 Krippenplätze in Dahlenburg zurzeit noch nicht belegt. Grundsätzlich erklärte jedoch der Vertreter des Fleckens Dahlenburg, dass an der nunmehr zum Sommer 2012 in Betrieb gehenden Kinderkrippe mit 15 Plätzen auch weitere 15 Plätze angebaut werden können.

 

Als eine deutlich über dem Ausbauwert von 35 % liegende Kommune zeichnet sich die Gemeinde Adendorf aus. Hier wurde, da die Bedarfsgerechtigkeit durch namentliche Wartelisten nachgewiesen wurde, der Gemeinde eine Zusage für den Bau weiterer 30 Krippenplätze gegeben.

 

Die Nachfrage in Adendorf kann auch nicht, wie dies ggf. in anderen Bereichen noch möglich ist, über ein Überangebot (gemessen an den Ausbauwerten) an Tagespflegepersonen gedeckt werden. Auch die Kapazitäten der Tagespflege in Adendorf sind nach derzeitigem Kenntnisstand ausgeschöpft.

 

 

Im Hinblick auf die finanzielle Situation sind alle Mittel, die dem Landkreis Lüneburg bzw. seinen Samt-/ Gemeinden aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung gestellt wurden, ausgeschöpft. Das entsprechende Kontingent ist bereits mit ca. 140.000,00 € überzeichnet. Zurzeit wird von den Gemeinden in Verbindung mit dem Landkreis Lüneburg eine aktualisierte Aufstellung der in Hannover momentan befindlichen Förderanträge vorgenommen. Gleichzeitig ist ein neues, 40 Mio. € umfassendes Förderprogramm für Niedersachsen aufgelegt worden. Die Fördergrößen sind hier jedoch gegenüber dem alten Programm deutlich reduziert. So bekommen bauwillige Gemeinden im Jahr 2012  7.500,00 € pro neu errichtetem Platz und im Jahr 2013  5.000,00 €. Diese degressive Förderung soll die Gemeinden dazu animieren, möglichst zeitig mit einer entsprechenden Schaffung von Krippenplätzen zu beginnen.

 

Zu Details trägt die Verwaltung in der Sitzung vor.

 

 

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