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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2012/098  

Betreff: Vereinbarung zur Förderung des Frauenhauses zwischen dem Verein "Frauen helfen Frauen e. V. " und dem Landkreis Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, ChristianAktenzeichen:50
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Brandts, Yvonne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
16.04.2012 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
07.05.2012    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Keine

Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit dem Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ eine Vereinbarung zur Förderung des Frauenhauses mit einer jährlichen Fördersumme von 34.000,00 € für die Jahre 2012 bis 2016 zu schließen.

 

Sachlage:

 

 

 

 

 

Sachlage:

Seit mehreren Jahren unterstützen sowohl der Landkreis Lüneburg als auch die Stadt Lüneburg durch freiwillige Zuwendungen den Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ beim Betrieb des Frauenhauses. Mit der Förderung wird die Beratung, Unterbringung und Betreuung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kinder durch Zufluchtstätten unterstützt. Hierdurch leistet der Landkreis einen Beitrag zur Überwindung und Ächtung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch eine adäquate Unterstützung und Beratung.

 

Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand und zur Verbesserung der jeweiligen Finanzplanung wurde die Förderung des Frauenhauses bereits für die Haushaltsjahre 2002 bis 2011 vertraglich budgetiert. Die abgeschlossene Fördervereinbarung vom 25.09.2009 ist zum Ende des letzten Jahres ausgelaufen. Zur Sicherung der Liquidität des Frauenhauses wurde seitens des Landkreises bereits für das Jahr 2012 eine einmalige Fördersumme in Höhe 11.000,- € bewilligt.

 

Aufgrund der am 01.01.2012 neu in Kraft getretene Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, kann das Frauenhaus Lüneburg für das Jahr 2012  76.400 € als Landeszuwendung vom Land Niedersachsen beanspruchen.

 

In der Vergangenheit betrug die Landeszuwendung 68.000,- € und die Fördersumme von Landkreis und Hansestadt je 34.000,- €. Die Laufzeit der Fördervereinbarung zwischen dem Verein Frauen helfen Frauen, dem Landkreis Lüneburg und der Hansestadt Lüneburg wurde jeweils an die Laufzeit der Richtlinie des Landes Niedersachsen über die Gewährung von Zuwendungen zu Förderungen von Maßnahmen von Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, gekoppelt.

 

Die Erhöhung der Landeszuwendung entspricht in etwa dem Personalkostenanstieg der letzten Jahre.

Die Personalkosten für das Jahr 2012 sind mit 154.728,48 € veranschlagt.

 

Das Frauenhaus bittet aus vorgenannten Gründen um eine Förderung in der bisherigen Höhe für die Jahre 2012-2016.

 

Es ist nunmehr zu entscheiden, ob die Zuwendungen auch für die kommenden Haushaltsjahre verbindlich festgelegt wird. Aus Sicht der Verwaltung, dies ist auch mit der Stadt Lüneburg so abgestimmt, besteht ein Interesse daran, die Zusammenarbeit mit dem Verein auf der o.a. Basis fortzuführen. Die Vereinbarung bietet nicht nur allen Beteiligten Planungssicherheit, sondern stellt verlässlich sicher, dass weitergehende Förderanträge seitens des Frauenhauses nicht an den Landkreis gerichtet werden.

 

Der Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ wird in der Ausschusssitzung die Arbeit des Frauenhauses vorstellen.

 

 

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