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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2012/105  

Betreff: Förderung der freien Wohlfahrtspflege; Kreiszuschuss für den Sozialverband Deutschland e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, ChristianAktenzeichen:50
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Brandts, Yvonne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
16.04.2012 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
30.05.2012 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit geändert beschlossen   
Kreisausschuss
11.06.2012    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Schreiben Sozialverband  

Anlage/n:

 

 

 

Anlage/n:

1 Anlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben Sozialverband (739 KB)      
Beschlussvorschlag:

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Keine Beschlussempfehlung

Sachlage:

 

 

 

Sachlage:

Zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege stehen im Haushaltsjahr 2011 im Teilergebnishaushalt Produkt 351-700 sonstige soziale Angelegenheiten -örtlicher Träger- insgesamt 217.900,00 € zur Verfügung. Trotz der vertraglichen Bindungen mit den Wohlfahrtsverbänden, den Zuwendungen für den Kriminalpräventionsrat sowie den Integrationsbeirat und ggfs. mit dem Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“  stehen für den Förderantrag des Sozialverband Deutschland e.V. ausreichend Mittel zur Verfügung.

 

Der Sozialverband Deutschland e.V. beantragt für das Jahr 2012 einen Kreiszuschuss in Höhe von             3.000,00 €

             

Seit dem Jahr 2002 beantragt der Sozialverband jährlich einen Zuschuss zur Förderung in Höhe von 3.000,00 €. Die bewilligte Fördersumme beläuft sich seit 2002 auf jährlich 2.500,00 €. Aus den vorgelegten Einnahme-/Überschussrechnungen der Jahre 2009 – 2011 des Sozialverbandes geht hervor, dass dieser in allen Jahren einen Überschuss erwirtschaftet hat.

 

Frau Rosien, 1. Kreisvorsitzende des Sozialverbandes, wird in der Ausschusssitzung ihr Gesamtanliegen und zur Einnahme-/Überschussrechnungen vortragen.

 

Gepflogenheit des Ausschusses ist es, sich in der Sitzung die Arbeit / das Wirken der Antragstellerin zunächst vorstellen zu lassen und in der nächsten Sitzung über den Antrag zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

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