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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2012/170  

Betreff: Einrichtung von Ausbildungsplätzen zum 01.08.2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Beeken, MartinaAktenzeichen:30.10
Federführend:Interne Dienste und Organisationsentwicklung Bearbeiter/-in: Riegel, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
04.07.2012    Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten      
Kreisausschuss
16.07.2012    Kreisausschuss      
Kreistag
16.07.2012 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

 

 

 

 

Anlage/n:

- keine -

Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Einrichtung der folgenden Ausbildungsplätze wird beschlossen:

- 3 Anwärterinnen/Anwärter der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt

- 3 Auszubildende für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten

Sachlage:

 

 

 

 

Sachlage:

Zum 01.08.2013 steht die Einstellung von Auszubildenden für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten und die Einstellung von Anwärterinnen/Anwärtern der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, an. Die Einrichtung von Ausbildungsplätzen soll sich an dem Bedarf an Nachwuchskräften orientieren. Um die Möglichkeit einer Übernahme gut geeigneter eigener Auszubildenden mittelfristig zu erhalten, aber auch um eine Auswahl vornehmen zu können, wird vorgeschlagen, zum 01.08.2013 in folgendem Umfang Auszubildende einzustellen:

 

Ø      3 Anwärterinnen/Anwärter der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt

Ø      3 Auszubildende für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten

 

Um möglichst viele geeignete Bewerberinnen/Bewerber ansprechen zu können, ist eine Ausschreibung der Stellen bereits im Sommer 2012 erforderlich.

 

 

 

 

Es wird daher gebeten, der Einrichtung der Ausbildungsplätze zum 01.08.2013 im oben dargestellten Umfang zuzustimmen, damit seitens der Verwaltung rechtzeitig mit der Planung und Durchführung des Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens begonnen werden kann.

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