Vorlage - 2004/127
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Anlage/n:
keine
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle
02.1130.9351 – Erwerb von Software, Rechtsservice- in Höhe von 29.000 Euro wird
gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 8 NLO in Verbindung mit § 65 NLO und § 89 Abs. 1 NGO
zugestimmt.
Sachlage:
Für die Beschaffung eines neuen IT-Verfahrens zur Abwicklung
der Bußgeldverfahren wurden für das laufende Haushaltsjahr 2004 im
Vermögenshaushalt im Unterabschnitt 1130 für den Erwerb von Maschinen und
Zubehör 27.000,00 € und für den Erwerb von Software 23.200,00 €, insgesamt
somit 50.200,00 € veranschlagt. Die geplanten Investitionen wurden
zwischenzeitlich getätigt; die Mittel werden in voller Höhe verausgabt. Dieses
neue Verfahren befindet sich zurzeit in der Testphase und wird in Kürze eine nahezu „papierlose“ und auch
beschleunigte Bearbeitung aller Geschäftsvorfälle ermöglichen.
Im Rahmen der Untersuchungen zur Geschäftsprozessoptimierung
hat der Steuerungsdienst zu Beginn d. J. die Möglichkeiten zur
Dezentralisierung der Aufgaben der Bußgeldstelle in die einzelnen Fachdienste
überprüft und dabei insbesondere auch die Verzahnung des
Verkehrsüberwachungsdienstes mit der Bußgeldstelle in den Fokus genommen. Im
Ergebnis hat sich gezeigt, dass die organisatorische Zusammenführung der mit
der Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten Beschäftigten in der
Bußgeldstelle ( Fachdienst 34 ) mit den Mitarbeitern in der Verkehrsüberwachung
( Fachdienst 42 ) zu einem Team „Verkehrsordnungswidrigkeiten“ aus
wirtschaftlichen Gründen sinnvoll und zweckmäßig ist. Dadurch wird eine
wirksame Ablaufoptimierung mit folgender Zielsetzung ermöglicht:
Ø
Nutzung der Synergieeffekte
Ø
Reduzierung von Schnittstellen
Ø
Räumliche Zusammenlegung
Ø
Optimierung der Einnahmen
Ø
Stellenreduzierung.
Zur Zielerreichung ist es zwingend notwendig, das jetzt in der
Bußgeldstelle neu eingerichtete
IT-Verfahren mit der Technik des Verkehrsüberwachungsdienstes zu
vernetzen, und zwar konkret durch die Beschaffung eines Verfahrens, das die
digitale Auswertung und Übernahme der Messergebnisse in das IT-Verfahren der
Bußgeldstelle sicherstellt. Nach den vorliegenden Angeboten verschiedener
Hersteller belaufen sich die Investitionen für diese Beschaffungsmaßnahme
voraussichtlich auf rund 29.000,00 €. Bei der Aufstellung des Haushaltes für
2004 war diese Entwicklung nicht vorhersehbar.
Die Einrichtung der beschriebenen digitalen Datenauswertung ist
auch unabweisbar, weil wirtschaftlich. Sie macht die bisherige manuelle
Nachbearbeitung der Messergebnisse überflüssig mit der Folge, dass in der
Bußgeldstelle eine Planstelle BAT VII ( Jahresdurchschnittswert = 35.620 € )
komplett abgebaut werden kann. Eingespart werden können weiterhin die Kosten
für die Beschaffung des kostenträchtigen Thermotransferpapiers ( Fotopapier ).
Letztlich ist es unter Zuhilfenahme dieser Technik möglich, zusätzliche Fälle
in erheblichem Umfang kostenneutral zu bearbeiten. Durch Optimierung von
Einsatz und Technik in der Verkehrsüberwachung wird ein entsprechend höheres
Fallaufkommen unterstellt werden können ( s. auch Antrag der
SPD-Kreistagsfraktion vom 29.04.04 ).
Die Mehrausgabe kann durch eine Minderausgabe bei der
Haushaltsstelle 02.5100.9810 - Krankenhausumlage – gedeckt werden. Nach dem
inzwischen vorliegenden Bescheid des Landesamtes für Statistik hat der
Landkreis weniger Krankenhausumlage zu zahlen, als zunächst einkalkuliert.
Die für die Zustimmung zu dieser überplanmäßigen Ausgabe
erforderlichen Vorraussetzungen des § 89 NGO liegen somit vor.