Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/127  

Betreff: Überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 02.1130.9351 - Erwerb von Software, Rechtsservice- in Höhe von 29.000 €
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Sühl, Hans-HeinrichAktenzeichen:4.42
Federführend:Fachbereich Recht und Ordnung Bearbeiter/-in: Wieckhorst, Monika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform
07.07.2004    Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform      
Kreisausschuss
23.08.2004    Kreisausschuss      
Kreistag
27.09.2004 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

keine

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 02.1130.9351 – Erwerb von Software, Rechtsservice- in Höhe von 29.000 Euro wird gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 8 NLO in Verbindung mit § 65 NLO und § 89 Abs. 1 NGO zugestimmt.

Sachlage:

Sachlage:

Für die Beschaffung eines neuen IT-Verfahrens zur Abwicklung der Bußgeldverfahren wurden für das laufende Haushaltsjahr 2004 im Vermögenshaushalt im Unterabschnitt 1130 für den Erwerb von Maschinen und Zubehör 27.000,00 € und für den Erwerb von Software 23.200,00 €, insgesamt somit 50.200,00 € veranschlagt. Die geplanten Investitionen wurden zwischenzeitlich getätigt; die Mittel werden in voller Höhe verausgabt. Dieses neue Verfahren befindet sich zurzeit in der Testphase und wird  in Kürze eine nahezu „papierlose“ und auch beschleunigte Bearbeitung aller Geschäftsvorfälle ermöglichen.

 

Im Rahmen der Untersuchungen zur Geschäftsprozessoptimierung hat der Steuerungsdienst zu Beginn d. J. die Möglichkeiten zur Dezentralisierung der Aufgaben der Bußgeldstelle in die einzelnen Fachdienste überprüft und dabei insbesondere auch die Verzahnung des Verkehrsüberwachungsdienstes mit der Bußgeldstelle in den Fokus genommen. Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass die organisatorische Zusammenführung der mit der Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten Beschäftigten in der Bußgeldstelle ( Fachdienst 34 ) mit den Mitarbeitern in der Verkehrsüberwachung ( Fachdienst 42 ) zu einem Team „Verkehrsordnungswidrigkeiten“ aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll und zweckmäßig ist. Dadurch wird eine wirksame Ablaufoptimierung mit folgender Zielsetzung ermöglicht:

 

Ø      Nutzung der Synergieeffekte

Ø      Reduzierung von Schnittstellen

Ø      Räumliche Zusammenlegung

Ø      Optimierung der Einnahmen

Ø      Stellenreduzierung.

 

Zur Zielerreichung ist es zwingend notwendig, das jetzt in der Bußgeldstelle neu eingerichtete  IT-Verfahren mit der Technik des Verkehrsüberwachungsdienstes zu vernetzen, und zwar konkret durch die Beschaffung eines Verfahrens, das die digitale Auswertung und Übernahme der Messergebnisse in das IT-Verfahren der Bußgeldstelle sicherstellt. Nach den vorliegenden Angeboten verschiedener Hersteller belaufen sich die Investitionen für diese Beschaffungsmaßnahme voraussichtlich auf rund 29.000,00 €. Bei der Aufstellung des Haushaltes für 2004 war diese Entwicklung nicht vorhersehbar.

 

Die Einrichtung der beschriebenen digitalen Datenauswertung ist auch unabweisbar, weil wirtschaftlich. Sie macht die bisherige manuelle Nachbearbeitung der Messergebnisse überflüssig mit der Folge, dass in der Bußgeldstelle eine Planstelle BAT VII ( Jahresdurchschnittswert = 35.620 € ) komplett abgebaut werden kann. Eingespart werden können weiterhin die Kosten für die Beschaffung des kostenträchtigen Thermotransferpapiers ( Fotopapier ). Letztlich ist es unter Zuhilfenahme dieser Technik möglich, zusätzliche Fälle in erheblichem Umfang kostenneutral zu bearbeiten. Durch Optimierung von Einsatz und Technik in der Verkehrsüberwachung wird ein entsprechend höheres Fallaufkommen unterstellt werden können ( s. auch Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 29.04.04 ).

 

Die Mehrausgabe kann durch eine Minderausgabe bei der Haushaltsstelle 02.5100.9810 - Krankenhausumlage – gedeckt werden. Nach dem inzwischen vorliegenden Bescheid des Landesamtes für Statistik hat der Landkreis weniger Krankenhausumlage zu zahlen, als zunächst einkalkuliert.

 

Die für die Zustimmung zu dieser überplanmäßigen Ausgabe erforderlichen Vorraussetzungen des § 89 NGO liegen somit vor.

 

 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung