Vorlage - 2012/299
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Sachlage:
Zum Fachdienst Bauen gehören folgende Produkte:
126-100 Vorbeugender Brandschutz
521-000 Bau- und Grundstücksordnung
522-000 Wohnbauförderung
523-000 Denkmalschutz und –pflege.
Die novellierte Niedersächsische Bauordnung (NBauO) wurde am 12.04.2012 bekannt gemacht. Einige Paragrafen (beispielsweise über Grenzabstände und Rauchmelder) traten am Tag darauf in Kraft, der Rest gilt ab dem 01.11.2012 für alle neuen Bauvorhaben. Ziele der Novellierung waren die Verfahrensbeschleunigung und –straffung sowie die Streichung entbehrlicher Vorschriften, um ein kostensparendes Bauen in Niedersachsen zu fördern. Hierdurch ergeben sich Änderungen von sowohl materiellrechtlichen als auch verfahrensrechtlichen Bestimmungen.
In materiellrechtlicher Hinsicht sind als bedeutsamste Veränderungen die Modifizierung des Grenzabstandsrechts, die Verpflichtung zur Errichtung von Spielplätzen ab einer bestimmten Wohnungsanzahl eines Gebäudes, neue Vorgaben hinsichtlich des Brandschutzes sowie das Erfordernis einer Bauleiterin oder eines Bauleiters zu nennen. In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist der stark veränderte Anwendungsbereich der ansonsten weitestgehend unverändert gebliebenen Genehmigungsverfahren für Baumaßnahmen in den §§ 59 ff. NBauO anzusprechen.
In Folge der Novellierung der NBauO werden auch viele der darauf basierenden Vorschriften (beispielsweise DVNBauO, GaVO, BauVorlVO) sowie die Baugebührenordnung geändert. Welche Auswirkungen diese Änderungen auf das Antrags- und Gebührenaufkommen haben, wird sich im Laufe des kommenden Jahres zeigen.
Den Kennzahlen auf S. 315 des Haushaltsplan-Entwurfes ist zu entnehmen, dass für 2012 bei den Bauanträgen und Baumitteilungen jeweils ein Rückgang der Fallzahlen geschätzt wurde. Tatsächlich hat sich die Baukonjunktur auch im Jahr 2012 besser entwickelt als erwartet. Bis Ende Juli lagen 410 Bauanträge (Vorjahr 440) und 87 Baumitteilungen (Vorjahr 114) vor. Im Hinblick auf die Novelle der NBauO erfolgte für die Haushaltsplanung 2013 wiederum eine vorsichtige Schätzung des Antragsaufkommens und der Erträge. Allerdings wurde die Zahl der zu erwartenden örtlichen Überprüfungen höher angesetzt. Die Bauaufsicht wird aufgrund der Liberalisierung der Verfahrensvorschriften künftig wohl stärker repressiv als präventiv tätig sein, denn es ist damit zu rechnen, dass Nachbarbeschwerden und nachbarliche Anträge auf bauaufsichtliches Einschreiten zunehmen werden.
Die durchschnittliche Laufzeit vollständiger Anträge liegt im 1. Halbjahr 2012 bei 24 Kalendertagen (1.HJ 2011: 25 KT). Etwa 48% der Bauanträge wurden innerhalb von 14 Kalendertagen ab Vollständigkeit genehmigt.
Die Implementierung des elektronischen Baugenehmigungsverfahrens (Bauen online) wurde weiter vorangebracht. Durch die elektronische Beteiligung interner und externer Behörden werden die Rücklaufzeiten der Unterlagen deutlich verringert.
Nachdem im Jahre 2012 der Anschluss der Beteiligungsbehörden an das elektronische Bearbeitungsverfahren im Fokus stand, soll im Jahr 2013 das Ziel sein, erste elektronische Antragstellungen zu ermöglichen. Das bietet dem Bürger die Möglichkeit, papierlos und unkompliziert Bauanträge einzureichen. Hierzu bedarf es noch einiger technischer Neuerungen, der ständigen Zusammenarbeit mit dem IT-Service und vor allem der Werbung für das elektronische Verfahren.