Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/135  

Betreff: Errichtung eines eigenständigen Gymnasiums in Bleckede zum 01.08.2006; mögliche Einrichtung von Schulbezirken einschließlich der Anträge der SPD-Kreistagsfraktion vom 09.08.2005 (Eingang: 11.08.2005), Vorlagen Nr. 177/2005 und 178/2005
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wieske, MichaelAktenzeichen:5520.11.21
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
23.08.2004    Kreisausschuss      
Kreistag
27.09.2004 
Kreistag geändert beschlossen   
Kreisausschuss
26.07.2005    Kreisausschuss      
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
29.08.2005 
Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
29.08.2005    Kreisausschuss      
Kreistag
12.09.2005 
Kreistag (fortgesetzt am 10.10.2005) geändert beschlossen   
10.10.2005 
Kreistag (Fortsetzung vom 12.09.05)      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

2

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Aufgrund der Vorgaben der Bezirksregierung Lüneburg zum Antrag auf Errichtung eines eigenständigen Gymnasiums in Bleckede erhält die Kreisverwaltung den Auftrag, notwendige Schulbezirke zu erarbeiten und zu planen.

Ergänzender Beschlussvorschlag zum Kreistag am 27.09.2004:

Der Antrag des Landkreises Lüneburg vom 16.07.2004 auf Errichtung eines eigenständigen Gymnasiums in Bleckede zum 01.08.2005 wird zurückgezogen.

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 14.07.2005:

Zur Entscheidung über die Einrichtung von Schulbezirken anlässlich der Errichtung eines eigenständigen Gymnasiums in Bleckede erhält die Kreisverwaltung den Auftrag, eine entsprechende Schulbezirkssatzung vorzubereiten und dem Kreistag zum 12.09.2005 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 15.08.2005:

Als Genehmigungsvoraussetzung für die Einrichtung eines eigenständigen Gymnasiums in Bleckede zum 01.08.2006 wird die Schulbezirkssatzung nach Anlage 1 zu dieser Vorlage beschlossen.

Ergänzender Beschlussvorschlag vom Schul- und Kreisausschuss vom 29.08.2005:

1.  Bei der Landesschulbehörde wird beantragt, ab dem Schuljahr 2006/2007 ein eigenständiges Gymnasium Bleckede einrichten zu können.

2.  Die Verwaltung des Landkreises hat umgehend folgende Aufgaben umzusetzen:

     a)  Gemeinsam mit der Gesamtkonferenz des eigenständigen Gymnasiums Bleckede soll die Verwaltung darauf hinwirken, dass für die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern möglichst schnell ein Ganztagsangebot eingerichtet wird.

     b)  Um den Aufbau des Gymnasiums in Bleckede zu organisieren wird die Landesregierung gebeten, schnellstmöglich eine/n Schulleiter/in zu bestellen.

     c)  Der Raumbedarf in den nächsten Jahren sowie die Finanzierung über die Kreisschulbaukasse für ein dreizügiges Gymnasium ist dem Kreistag kurzfristig zur Entscheidung vorzulegen.

     d)  Weiterhin soll die Landkreisverwaltung von der Landesregierung fordern, den zusätzlichen Lehrerbedarf für ein Ganztagsangebot zu sichern.

3.  Folgender Antrag der SPD-Kreistagsfraktion wird abgelehnt:

     Für das ab dem Schuljahr 2006/2007 einzurichtende eigenständige Gymnasium in Bleckede wird kein Schulbezirk eingerichtet.

4.  Für das ab dem Schuljahr 2006/2007 einzurichtende eigenständige Gymnasium in Bleckede wird ein Schulbezirk eingerichtet.

5.  Als Genehmigungsvoraussetzung für die Einrichtung eines eigenständigen Gymnasiums in Bleckede zum 01.08.2006 wird die Schulbezirkssatzung mit folgender Änderung beschlossen:

     § 1

     statt „soweit Schülerinnen und Schüler die GS Neetze besuchen“

     jetzt „(Einzugsbereich der GS Neetze)“

     § 3

     ... Sie tritt spätestens mit Ablauf des Schuljahres 2011/2012 außer Kraft.

Sachlage:

Sachlage:

 

Aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 24.05.2004 hat die Kreisverwaltung bei der Bezirksregierung Lüneburg als Schulbehörde gemäß 106 NSchG die Errichtung eines eigenständigen Gymnasiums in Bleckede, Klassen 5 bis 12, zum 01.08.2005 beantragt.

Aufgrund zahlreicher Gespräche mit Vertretern der Bezirksregierung, aber auch des Kultusministeriums in Hannover ist klar, dass die Schulbehörde die erforderliche Genehmigung nur erteilen wird, wenn der Landkreis Lüneburg für das geplante Gymnasium in Bleckede einen Schulbezirk beschließt, der die Stadt Bleckede, die Samtgemeinde Dahlenburg, die Gemeinde Amt Neuhaus sowie die Samtgemeinde Ostheide, soweit es Schüler und Schülerinnen betrifft, die die Grundschule Neetze besuchen, umfasst.

Zwar liegt zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage eine entsprechende Verfügung der Bezirksregierung noch nicht vor, es ist aber davon auszugehen, dass bis Ende August/ Anfang September 2004 ein solches Schreiben der Kreisverwaltung zugehen wird.

 

Um die Chance zu wahren, zum 01.08.2005 zumindest den ersten Bauabschnitts eines Gymnasiums in Bleckede fertig gestellt zu haben, muss die Verwaltung sofort mit der Vorbereitung einer Schulbezirkssatzung beginnen. Hierzu bedarf es noch zahlreicher interner Abstimmungen und vor allem der Beteiligung betroffener Gemeinden, Schulelternräte sowie des Kreiselternrates.

 

Ein entsprechender Planungsauftrag ist daher für die Verwaltung aus Zeitgründen extrem wichtig. Der ausgearbeitete Entwurf einer Schulbezirkssatzung wird selbstverständlich zunächst im Schulausschuss behandelt werden.

 

Ergänzende Sachlage zum Kreistag am 27.09.2004:

 

Der Kreisausschuss hat am 23.08.2004 abgelehnt, einen Auftrag an die Kreisverwaltung zur Planung von Schulbezirken zu erteilen um so die notwendige Voraussetzung zur Errichtung eines eigenständigen Gymnasiums in Bleckede zum 01.08.2005 zu schaffen.

 

Vor dem Hintergrund der Verfügung der Bezirksregierung Lüneburg vom 16.08.2004 ist damit ein Gymnasium am Standort Bleckede nicht genehmigungsfähig.

 

Der Antrag des Landkreises Lüneburg vom 16.07.2004 auf Errichtung eines eigenständigen Gymnasiums in Bleckede zum 01.08.2005 sollte aufgrund der klaren und eindeutigen Aussagen der Bezirksregierung zurückgezogen werden.

 

Ergänzende Sachlage vom 14.07.2005:

Nach Auswertung und Analyse der Elternbefragung zur Akzeptanz eines eigenständigen Gymnasiums in Bleckede und eines zeitlich begrenzten Schulbezirkes hat sich die Arbeitsgruppe zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung im Landkreis Lüneburg am 13.07.2005 getroffen, um eine Empfehlung für die zuständigen Gremien des Kreistages auszusprechen.

Übereinstimmend wurde noch einmal die Errichtung eines eigenständigen Gymnasiums am Standort Bleckede bejaht.

Die Einrichtung eines oder mehrerer Schulbezirke muss in den Gremien des Kreistages und letztlich im Kreistag selbst entschieden werden. Hierzu wurde keine Empfehlung abgegeben.

 

Dies setzt voraus, dass die Kreisverwaltung dem Kreistag am 12.09.2005 eine beschlussfähige Schulbezirkssatzung zur Entscheidung vorlegen kann.

Zwar haben inzwischen alle betroffenen Gemeinden/Samtgemeinden sowie auch die Elternvertretungen in den betroffenen Gemeinden zu diesem Thema Erklärungen und Resolutionen abgegeben, trotzdem muss formell noch einmal ein Beteiligungsverfahren durchgeführt werden, damit die betroffenen politischen und schulischen Gremien zu einer möglichen Schulbezirkssatzung Stellung beziehen können.

Dieses Beteiligungsverfahren muss bis zum 26.08.2005 durchgeführt werden, um zum Schulausschuss am 29.08.2005 eventuell neue Aussagen berücksichtigen zu können.

 

Ergänzende Sachlage vom 15.08.2005:

Am 16.07.2004 stellte der Landkreis Lüneburg nach einem entsprechenden Kreistagsbeschluss vom 24.05.2004 bei der Landesschulbehörde, damals Bezirksregierung Lüneburg, den Antrag auf Errichtung eines eigenständigen Gymnasiums, Klassen 5 bis 12, zum 01.08.2005 in Bleckede. In ihrer Verfügung vom 16.08.2004 stellte die damalige Bezirksregierung Lüneburg die Genehmigung eines Gymnasiums in Bleckede unter der Voraussetzung in Aussicht, dass der Kreistag eine verbindliche Schulbezirksfestlegung durch Satzung beschließt.

 

Zudem hat sie in ihrer Verfügung darauf hingewiesen, dass die Festlegung eines Schulbezirkes für ein Gymnasium in Bleckede aufgrund des novellierten Niedersächsischen Schulgesetzes möglich ist und nicht zwingend zur Folge hätte, dass dann für die anderen in der Trägerschaft des Landkreises Lüneburg stehenden Gymnasien ebenfalls Schulbezirke bestimmt werden müssten.

Der Kreistagsbeschluss konnte aufgrund der fehlenden Genehmigung nicht zum 01.08.2005 umgesetzt werden, ist jedoch, genauso wie der Genehmigungsantrag, weiterhin gültig. Beide wurden nicht aufgehoben bzw. zurückgenommen.

 

Nunmehr hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 26.07.2005 der Kreisverwaltung den Auftrag erteilt, eine Schulbezirkssatzung für das Schuljahr 2006/07 vorzubereiten.

 

Die Kreisverwaltung legt unter Anlage 1 zu dieser Vorlage einen entsprechenden Satzungsentwurf vor. Der Schulbezirk umfasst die Stadt Bleckede, die Gemeinde Amt Neuhaus, die Samtgemeinde Dahlenburg sowie die Gemeinde Neetze, die Ortschaft Thomasburg und deren Ortsteil Wiecheln (Einzugsbereich der Grundschule Neetze).

Mit der Befristung der Satzung auf 6 Jahre soll eine Dreizügigkeit bis zum erstmaligen Übergang in die Oberstufe im Schuljahr 2010/2011 sichergestellt werden.

 

Die Kreisverwaltung hat zudem über die durchgeführte Elternbefragung hinaus die direkt betroffenen Kommunen sowie die Elternvertretungen in den dortigen Grundschulen entsprechend informiert und um Stellungnahme zu der geplanten Schulbezirkssatzung bis zum 26.08.2005 gebeten. Dies gilt auch für den Kreiselternrat.

Anlage 2 zu dieser Vorlage beinhaltet die bisher hierzu eingegangenen Erklärungen, Resolutionen und Stellungnahmen, unterschieden nach Pro und Kontra. Die Eingaben sind zum Teil schon älteren Datums, haben aber, nach Aussage der abgebenden Stellen, weiterhin Gültigkeit.

Die vorliegenden Argumente gegen die Bildung eines Schulbezirkes können in folgende drei große Gruppen unterteilt werden:

 

a)       Mit einem Schulbezirk wird die ansonsten vorhandene freie Schulwahl der Eltern verhindert. Die Eltern können nicht mehr völlig frei das Gymnasium mit dem Profil bzw. Schwerpunkt ihrer Wahl für ihr Kind aussuchen.

b)      Mit der Einrichtung eines Schulbezirkes für ein Gymnasium in Bleckede müssen die Kinder aus diesem Schulbezirk ein Gymnasium besuchen, das nicht die Größe und Qualität der anderen Gymnasien im Landkreis Lüneburg besitzt. Aufgrund mangelnder Schülerzahlen ist der Standort Bleckede ungeeignet.

c)       Die Errichtung eines eigenständigen Gymnasiums in Bleckede sowie die Einrichtung eines Schulbezirks schwächen das Bernhard-Riemann-Gymnasium in Scharnebeck und führen auch hier zu einem Qualitätsverlust.

 

Zu a):

Die Gymnasien im Landkreis Lüneburg sowohl in der Trägerschaft des Landkreises als auch der Stadt Lüneburg stoßen an ihre Kapazitätsgrenzen. Die so genannten „Verteilungsgespräche“ zu Beginn des Schuljahres 2005/2006 haben klar gezeigt, dass eine absolut freie Schulwahl für die Eltern im Landkreis Lüneburg schon aufgrund der Kapazitätsgrenzen der Gymnasien nicht mehr vorliegt. Innerhalb des Stadtgebietes mussten auf gymnasialer Ebene Anmeldungen umgeleitet werden, um zu einer annähernd gleichmäßigen Auslastung der Gymnasien zu kommen. Trotzdem wird das Gymnasium Oedeme auch in diesem Jahr wieder in der fünften Klasse siebenzügig starten. Dieses ist letztlich nach der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung auf Dauer nicht haltbar, da diese maximal eine Sechszügigkeit für Gymnasien vorsieht.

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen für die Eltern eine freie Wahl der Schulform vor. Eine völlig freie Wahl der Schule kann durch die Bildung von Schulbezirken eingeschränkt werden. Darüber hinaus wird es zukünftig Kindern aus dem Landkreis Lüneburg aus den genannten Gründen nicht mehr in jedem Fall möglich sein, ein Gymnasium nach Wahl, z.B. im Stadtgebiet, zu besuchen.

Mit der Errichtung eines neuen Gymnasiums am Standort Bleckede und der Bildung eines Schulbezirkes werden insoweit das Bernhard-Riemann-Gymnasium direkt und das Gymnasium Oedeme indirekt entlastet.

 

Zu b):

Im Rahmen der Informationsveranstaltungen zur Errichtung eines Gymnasiums in Bleckede haben die eingeladenen Schulleiter kleinerer Schulsysteme eindeutig ausgesagt, dass ein dreizügiges Gymnasium qualitativ keine schlechtere Arbeit als ein großes Gymnasium mit fünf oder sechs Zügen leistet. Die Voraussetzungen und das Rüstzeug für das zukünftige zentrale Abitur werden geschaffen bzw. vermittelt.

Die größere Nähe des Lehrerkollegiums zu den Schülerinnen und Schülern und damit auch zu den Eltern in einem kleinen System führen zu einem guten Schulklima und guten Arbeitsbedingungen, auch wenn in einem dreizügigem Gymnasium nicht alle Arbeitsgemeinschaften bzw. Schwerpunkte angeboten werden können, die in einem größeren System möglich sind.

Der Landkreis Lüneburg wird als Schulträger die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Gymnasium schaffen und im möglichen Rahmen auch bei Auswahl der Schulleitung und Zusammensetzung des Lehrerkollegiums mitwirken.

 

Mit der Standortwahl für ein neues eigenständiges Gymnasium in Bleckede möchte der Landkreis die Struktur seines östlichen Teiles stärken.

Kreisweit liegt der aktuelle Durchschnitt der Übergänge von der fünften Klasse in die Gymnasien (ohne Gebiet der Stadt Lüneburg) bei rd. 44 %. Diese Werte werden zurzeit im Ostteil des Landkreises nicht erreicht. Die Kreisverwaltung ist überzeugt davon, dass bei einem gymnasialen Angebot am Standort Bleckede, in der Stadt Bleckede selbst, aber auch in Neuhaus, Dahlenburg und Neetze sich das Anwahlverhalten der Eltern zugunsten des Gymnasiums verändern wird. Insoweit ist eine Dreizügigkeit des Gymnasiums Bleckede bis in die Oberstufe realisierbar.

Wie bereits unter a) dargelegt, wird ein Gymnasium in Bleckede die vorhandenen Gymnasien auch im Stadtgebiet entlasten und damit neben dem Standort Scharnebeck auch das Gymnasium Oedeme.

 

Die angesprochenen Probleme beim Schülertransport im Amt Neuhaus sind der Kreisverwaltung bekannt. Gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen wird an einer Lösung gearbeitet. Dabei müssen aber auch Einzeltransporte von Kindern, z.B. aus Tripkau oder Wehningen über Neuhaus zum Standort Bleckede angedacht werden.

Die geplante Brücke zwischen Darchau und Neu Darchau wird diese Situation für das Amt Neuhaus in jedem Fall verbessern.

 

Zu c):

Das Bernhard-Riemann-Gymnasium in Scharnebeck wird zurzeit fünf- bzw. sechszügig geführt. Es ist nach dem noch geltenden Schulentwicklungsplan, Stand: 1996, vierzügig konzipiert. Die räumliche Situation ist bekannt. Seit Jahren kann ein ordnungsgemäßer Unterricht dort nur mit Hilfe von mobilen Klassen erfolgen. Insoweit bedeutet ein neuer gymnasialer Standort in Bleckede eine direkte Entlastung für Scharnebeck. Auch wenn aus Sicht der Kreisverwaltung dort weiterhin, selbst unter Berücksichtigung eines Gymnasiums in Bleckede, ein Baubedarf besteht.

 

Die Ansicht, der gymnasiale Standort Scharnebeck könnte eventuell in eine Dreizügigkeit abrutschen, teilt  die Kreisverwaltung nicht. Die Samtgemeinde Scharnebeck gehört zweifellos zu den noch weiter wachsenden Samtgemeinden. Hinzu kommt, dass der Schulgrundsatzausschuss in diesem Jahr eine Öffnung für Ortsteile der Stadt Lüneburg zum Schulstandort Scharnebeck noch einmal bestätigt hat. Insoweit ist ein Ausgleich mit den Gymnasien in der Trägerschaft der Stadt Lüneburg und dem Bernhard-Riemann-Gymnasium in Scharnebeck durchaus möglich und durchführbar.

 

Die langfristigen Ziele des noch geltenden Schulentwicklungsplanes werden aus den genannten Gründen durch den geplanten Schulbezirk für ein neues Gymnasium in Bleckede nicht in Frage gestellt.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Schulbezirkssatzung in der Form der Anlage 1 zu dieser Vorlage zu beschließen.

 

Ergänzende Sachlage vom 30.08.2005:

Zu dieser Beratungsvorlage sind seitens der SPD-Kreistagsfraktion zwei Anträge mit Datum vom 09.08.2005 gestellt worden. Diese Anträge mit den Vorlagennummern 177/2005 und 178/2005 sind als Anlagen dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Die Beschlussempfehlungen ergeben sich aus der Gesamtempfehlung des Schul- und nachfolgend des Kreisausschusses vom 29.08.2005.

 

Die im Schulausschuss am 29.08.2005 vorgelegten Stellungnahmen der SG Ostheide vom 26.08.2005 sowie des Schulelternrates der GS Neuhaus mit Außenstelle Tripkau vom 25.08.2005 sind ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Ergänzende Sachlage vom 08.09.2005:

Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Dahlenburg hat in seiner Sitzung am 25.08.2005 eine Resolution beschlossen. Die Resolution ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung