Vorlage - 2004/135
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Anlage/n:
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Beschlussvorschlag:
Aufgrund der Vorgaben der Bezirksregierung
Lüneburg zum Antrag auf Errichtung eines eigenständigen Gymnasiums in Bleckede
erhält die Kreisverwaltung den Auftrag, notwendige Schulbezirke zu erarbeiten
und zu planen.
Ergänzender
Beschlussvorschlag zum Kreistag am 27.09.2004:
Der Antrag des Landkreises Lüneburg vom
16.07.2004 auf Errichtung eines eigenständigen Gymnasiums in Bleckede zum
01.08.2005 wird zurückgezogen.
Ergänzender
Beschlussvorschlag vom 14.07.2005:
Zur Entscheidung über die Einrichtung von
Schulbezirken anlässlich der Errichtung eines eigenständigen Gymnasiums in
Bleckede erhält die Kreisverwaltung den Auftrag, eine entsprechende
Schulbezirkssatzung vorzubereiten und dem Kreistag zum 12.09.2005 zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Ergänzender
Beschlussvorschlag vom 15.08.2005:
Als Genehmigungsvoraussetzung für die
Einrichtung eines eigenständigen Gymnasiums in Bleckede zum 01.08.2006 wird die
Schulbezirkssatzung nach Anlage 1 zu dieser Vorlage beschlossen.
Ergänzender
Beschlussvorschlag vom Schul- und Kreisausschuss vom 29.08.2005:
1. Bei der
Landesschulbehörde wird beantragt, ab dem Schuljahr 2006/2007 ein
eigenständiges Gymnasium Bleckede einrichten zu können.
2. Die Verwaltung des Landkreises hat umgehend folgende Aufgaben
umzusetzen:
a) Gemeinsam mit der Gesamtkonferenz des
eigenständigen Gymnasiums Bleckede soll die Verwaltung darauf hinwirken, dass
für die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern möglichst schnell ein
Ganztagsangebot eingerichtet wird.
b) Um den Aufbau des Gymnasiums in Bleckede zu
organisieren wird die Landesregierung gebeten, schnellstmöglich eine/n
Schulleiter/in zu bestellen.
c) Der Raumbedarf in den nächsten Jahren sowie
die Finanzierung über die Kreisschulbaukasse für ein dreizügiges Gymnasium ist
dem Kreistag kurzfristig zur Entscheidung vorzulegen.
d) Weiterhin soll die Landkreisverwaltung von der
Landesregierung fordern, den zusätzlichen Lehrerbedarf für ein Ganztagsangebot
zu sichern.
3. Folgender Antrag der SPD-Kreistagsfraktion
wird abgelehnt:
Für das ab dem
Schuljahr 2006/2007 einzurichtende eigenständige Gymnasium in Bleckede wird
kein Schulbezirk eingerichtet.
4. Für das ab dem
Schuljahr 2006/2007 einzurichtende eigenständige Gymnasium in Bleckede wird ein
Schulbezirk eingerichtet.
5. Als
Genehmigungsvoraussetzung für die Einrichtung eines eigenständigen Gymnasiums
in Bleckede zum 01.08.2006 wird die Schulbezirkssatzung mit folgender Änderung
beschlossen:
§ 1
statt „soweit Schülerinnen und Schüler die
GS Neetze besuchen“
jetzt „(Einzugsbereich der GS Neetze)“
§ 3
... Sie tritt spätestens mit Ablauf des
Schuljahres 2011/2012 außer Kraft.
Sachlage:
Aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 24.05.2004 hat die
Kreisverwaltung bei der Bezirksregierung Lüneburg als Schulbehörde gemäß 106
NSchG die Errichtung eines eigenständigen Gymnasiums in Bleckede, Klassen 5 bis
12, zum 01.08.2005 beantragt.
Aufgrund zahlreicher Gespräche mit Vertretern der
Bezirksregierung, aber auch des Kultusministeriums in Hannover ist klar, dass
die Schulbehörde die erforderliche Genehmigung nur erteilen wird, wenn der
Landkreis Lüneburg für das geplante Gymnasium in Bleckede einen Schulbezirk
beschließt, der die Stadt Bleckede, die Samtgemeinde Dahlenburg, die Gemeinde
Amt Neuhaus sowie die Samtgemeinde Ostheide, soweit es Schüler und Schülerinnen
betrifft, die die Grundschule Neetze besuchen, umfasst.
Zwar liegt zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage eine
entsprechende Verfügung der Bezirksregierung noch nicht vor, es ist aber davon
auszugehen, dass bis Ende August/ Anfang September 2004 ein solches Schreiben
der Kreisverwaltung zugehen wird.
Um die Chance zu wahren, zum 01.08.2005 zumindest den ersten
Bauabschnitts eines Gymnasiums in Bleckede fertig gestellt zu haben, muss die
Verwaltung sofort mit der Vorbereitung einer Schulbezirkssatzung beginnen.
Hierzu bedarf es noch zahlreicher interner Abstimmungen und vor allem der Beteiligung
betroffener Gemeinden, Schulelternräte sowie des Kreiselternrates.
Ein entsprechender Planungsauftrag ist daher für die Verwaltung
aus Zeitgründen extrem wichtig. Der ausgearbeitete Entwurf einer
Schulbezirkssatzung wird selbstverständlich zunächst im Schulausschuss
behandelt werden.
Ergänzende Sachlage zum Kreistag am
27.09.2004:
Der Kreisausschuss hat am 23.08.2004 abgelehnt, einen Auftrag
an die Kreisverwaltung zur Planung von Schulbezirken zu erteilen um so die
notwendige Voraussetzung zur Errichtung eines eigenständigen Gymnasiums in
Bleckede zum 01.08.2005 zu schaffen.
Vor dem Hintergrund der Verfügung der Bezirksregierung Lüneburg
vom 16.08.2004 ist damit ein Gymnasium am Standort Bleckede nicht
genehmigungsfähig.
Der Antrag des Landkreises Lüneburg vom 16.07.2004 auf
Errichtung eines eigenständigen Gymnasiums in Bleckede zum 01.08.2005 sollte
aufgrund der klaren und eindeutigen Aussagen der Bezirksregierung zurückgezogen
werden.
Ergänzende Sachlage vom 14.07.2005:
Nach Auswertung und Analyse der Elternbefragung zur Akzeptanz
eines eigenständigen Gymnasiums in Bleckede und eines zeitlich begrenzten
Schulbezirkes hat sich die Arbeitsgruppe zur Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung im Landkreis Lüneburg am 13.07.2005 getroffen, um eine
Empfehlung für die zuständigen Gremien des Kreistages auszusprechen.
Übereinstimmend wurde noch einmal die Errichtung eines
eigenständigen Gymnasiums am Standort Bleckede bejaht.
Die Einrichtung eines oder mehrerer Schulbezirke muss in den
Gremien des Kreistages und letztlich im Kreistag selbst entschieden werden.
Hierzu wurde keine Empfehlung abgegeben.
Dies setzt voraus, dass die Kreisverwaltung dem Kreistag am
12.09.2005 eine beschlussfähige Schulbezirkssatzung zur Entscheidung vorlegen
kann.
Zwar haben inzwischen alle betroffenen Gemeinden/Samtgemeinden
sowie auch die Elternvertretungen in den betroffenen Gemeinden zu diesem Thema
Erklärungen und Resolutionen abgegeben, trotzdem muss formell noch einmal ein
Beteiligungsverfahren durchgeführt werden, damit die betroffenen politischen
und schulischen Gremien zu einer möglichen Schulbezirkssatzung Stellung
beziehen können.
Dieses Beteiligungsverfahren muss bis zum 26.08.2005
durchgeführt werden, um zum Schulausschuss am 29.08.2005 eventuell neue Aussagen
berücksichtigen zu können.
Ergänzende Sachlage vom 15.08.2005:
Am 16.07.2004 stellte der Landkreis Lüneburg nach einem
entsprechenden Kreistagsbeschluss vom 24.05.2004 bei der Landesschulbehörde,
damals Bezirksregierung Lüneburg, den Antrag auf Errichtung eines
eigenständigen Gymnasiums, Klassen 5 bis 12, zum 01.08.2005 in Bleckede. In
ihrer Verfügung vom 16.08.2004 stellte die damalige Bezirksregierung Lüneburg
die Genehmigung eines Gymnasiums in Bleckede unter der Voraussetzung in
Aussicht, dass der Kreistag eine verbindliche Schulbezirksfestlegung durch
Satzung beschließt.
Zudem hat sie in ihrer Verfügung darauf hingewiesen, dass die
Festlegung eines Schulbezirkes für ein Gymnasium in Bleckede aufgrund des
novellierten Niedersächsischen Schulgesetzes möglich ist und nicht zwingend zur
Folge hätte, dass dann für die anderen in der Trägerschaft des Landkreises
Lüneburg stehenden Gymnasien ebenfalls Schulbezirke bestimmt werden müssten.
Der Kreistagsbeschluss konnte aufgrund der fehlenden
Genehmigung nicht zum 01.08.2005 umgesetzt werden, ist jedoch, genauso wie der
Genehmigungsantrag, weiterhin gültig. Beide wurden nicht aufgehoben bzw.
zurückgenommen.
Nunmehr hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 26.07.2005
der Kreisverwaltung den Auftrag erteilt, eine Schulbezirkssatzung für das
Schuljahr 2006/07 vorzubereiten.
Die Kreisverwaltung legt unter Anlage 1 zu dieser Vorlage einen
entsprechenden Satzungsentwurf vor. Der Schulbezirk umfasst die Stadt Bleckede,
die Gemeinde Amt Neuhaus, die Samtgemeinde Dahlenburg sowie die Gemeinde Neetze,
die Ortschaft Thomasburg und deren Ortsteil Wiecheln (Einzugsbereich der
Grundschule Neetze).
Mit der Befristung der Satzung auf 6 Jahre soll eine
Dreizügigkeit bis zum erstmaligen Übergang in die Oberstufe im Schuljahr
2010/2011 sichergestellt werden.
Die Kreisverwaltung hat zudem über die durchgeführte
Elternbefragung hinaus die direkt betroffenen Kommunen sowie die
Elternvertretungen in den dortigen Grundschulen entsprechend informiert und um
Stellungnahme zu der geplanten Schulbezirkssatzung bis zum 26.08.2005 gebeten.
Dies gilt auch für den Kreiselternrat.
Anlage 2 zu dieser Vorlage beinhaltet die bisher hierzu
eingegangenen Erklärungen, Resolutionen und Stellungnahmen, unterschieden nach
Pro und Kontra. Die Eingaben sind zum Teil schon älteren Datums, haben aber,
nach Aussage der abgebenden Stellen, weiterhin Gültigkeit.
Die vorliegenden Argumente gegen die Bildung eines
Schulbezirkes können in folgende drei große Gruppen unterteilt werden:
a) Mit
einem Schulbezirk wird die ansonsten vorhandene freie Schulwahl der Eltern
verhindert. Die Eltern können nicht mehr völlig frei das Gymnasium mit dem
Profil bzw. Schwerpunkt ihrer Wahl für ihr Kind aussuchen.
b) Mit der
Einrichtung eines Schulbezirkes für ein Gymnasium in Bleckede müssen die Kinder
aus diesem Schulbezirk ein Gymnasium besuchen, das nicht die Größe und Qualität
der anderen Gymnasien im Landkreis Lüneburg besitzt. Aufgrund mangelnder
Schülerzahlen ist der Standort Bleckede ungeeignet.
c) Die
Errichtung eines eigenständigen Gymnasiums in Bleckede sowie die Einrichtung
eines Schulbezirks schwächen das Bernhard-Riemann-Gymnasium in Scharnebeck und
führen auch hier zu einem Qualitätsverlust.
Zu a):
Die Gymnasien im Landkreis Lüneburg sowohl in der Trägerschaft
des Landkreises als auch der Stadt Lüneburg stoßen an ihre Kapazitätsgrenzen.
Die so genannten „Verteilungsgespräche“ zu Beginn des Schuljahres 2005/2006
haben klar gezeigt, dass eine absolut freie Schulwahl für die Eltern im
Landkreis Lüneburg schon aufgrund der Kapazitätsgrenzen der Gymnasien nicht
mehr vorliegt. Innerhalb des Stadtgebietes mussten auf gymnasialer Ebene
Anmeldungen umgeleitet werden, um zu einer annähernd gleichmäßigen Auslastung
der Gymnasien zu kommen. Trotzdem wird das Gymnasium Oedeme auch in diesem Jahr
wieder in der fünften Klasse siebenzügig starten. Dieses ist letztlich nach der
Verordnung zur Schulentwicklungsplanung auf Dauer nicht haltbar, da diese
maximal eine Sechszügigkeit für Gymnasien vorsieht.
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen für die Eltern eine freie
Wahl der Schulform vor. Eine völlig freie Wahl der Schule kann
durch die Bildung von Schulbezirken eingeschränkt werden. Darüber hinaus wird
es zukünftig Kindern aus dem Landkreis Lüneburg aus den genannten Gründen nicht
mehr in jedem Fall möglich sein, ein Gymnasium nach Wahl, z.B. im Stadtgebiet,
zu besuchen.
Mit der Errichtung eines neuen Gymnasiums am Standort Bleckede
und der Bildung eines Schulbezirkes werden insoweit das
Bernhard-Riemann-Gymnasium direkt und das Gymnasium Oedeme indirekt entlastet.
Zu b):
Im Rahmen der Informationsveranstaltungen zur Errichtung eines
Gymnasiums in Bleckede haben die eingeladenen Schulleiter kleinerer
Schulsysteme eindeutig ausgesagt, dass ein dreizügiges Gymnasium qualitativ
keine schlechtere Arbeit als ein großes Gymnasium mit fünf oder sechs Zügen
leistet. Die Voraussetzungen und das Rüstzeug für das zukünftige zentrale
Abitur werden geschaffen bzw. vermittelt.
Die größere Nähe des Lehrerkollegiums zu den Schülerinnen und
Schülern und damit auch zu den Eltern in einem kleinen System führen zu einem
guten Schulklima und guten Arbeitsbedingungen, auch wenn in einem dreizügigem
Gymnasium nicht alle Arbeitsgemeinschaften bzw. Schwerpunkte angeboten werden können,
die in einem größeren System möglich sind.
Der Landkreis Lüneburg wird als Schulträger die räumlichen und
sächlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Gymnasium schaffen und im
möglichen Rahmen auch bei Auswahl der Schulleitung und Zusammensetzung des
Lehrerkollegiums mitwirken.
Mit der Standortwahl für ein neues eigenständiges Gymnasium in
Bleckede möchte der Landkreis die Struktur seines östlichen Teiles stärken.
Kreisweit liegt der aktuelle Durchschnitt der Übergänge von der
fünften Klasse in die Gymnasien (ohne Gebiet der Stadt Lüneburg) bei rd. 44 %.
Diese Werte werden zurzeit im Ostteil des Landkreises nicht erreicht. Die
Kreisverwaltung ist überzeugt davon, dass bei einem gymnasialen Angebot am
Standort Bleckede, in der Stadt Bleckede selbst, aber auch in Neuhaus,
Dahlenburg und Neetze sich das Anwahlverhalten der Eltern zugunsten des
Gymnasiums verändern wird. Insoweit ist eine Dreizügigkeit des Gymnasiums
Bleckede bis in die Oberstufe realisierbar.
Wie bereits unter a) dargelegt, wird ein Gymnasium in
Bleckede die vorhandenen Gymnasien auch im Stadtgebiet entlasten und damit
neben dem Standort Scharnebeck auch das Gymnasium Oedeme.
Die angesprochenen Probleme beim Schülertransport im Amt
Neuhaus sind der Kreisverwaltung bekannt. Gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen
wird an einer Lösung gearbeitet. Dabei müssen aber auch Einzeltransporte von
Kindern, z.B. aus Tripkau oder Wehningen über Neuhaus zum Standort Bleckede
angedacht werden.
Die geplante Brücke zwischen Darchau und Neu Darchau wird diese
Situation für das Amt Neuhaus in jedem Fall verbessern.
Zu c):
Das Bernhard-Riemann-Gymnasium in Scharnebeck wird zurzeit
fünf- bzw. sechszügig geführt. Es ist nach dem noch geltenden
Schulentwicklungsplan, Stand: 1996, vierzügig konzipiert. Die räumliche
Situation ist bekannt. Seit Jahren kann ein ordnungsgemäßer Unterricht dort nur
mit Hilfe von mobilen Klassen erfolgen. Insoweit bedeutet ein neuer gymnasialer
Standort in Bleckede eine direkte Entlastung für Scharnebeck. Auch wenn aus
Sicht der Kreisverwaltung dort weiterhin, selbst unter Berücksichtigung eines
Gymnasiums in Bleckede, ein Baubedarf besteht.
Die Ansicht, der gymnasiale Standort Scharnebeck könnte eventuell
in eine Dreizügigkeit abrutschen, teilt die
Kreisverwaltung nicht. Die Samtgemeinde Scharnebeck gehört zweifellos zu den noch
weiter wachsenden Samtgemeinden. Hinzu kommt, dass der Schulgrundsatzausschuss
in diesem Jahr eine Öffnung für Ortsteile der Stadt Lüneburg zum Schulstandort
Scharnebeck noch einmal bestätigt hat. Insoweit ist ein Ausgleich mit den
Gymnasien in der Trägerschaft der Stadt Lüneburg und dem
Bernhard-Riemann-Gymnasium in Scharnebeck durchaus möglich und durchführbar.
Die langfristigen Ziele des noch geltenden
Schulentwicklungsplanes werden aus den genannten Gründen durch den geplanten
Schulbezirk für ein neues Gymnasium in Bleckede nicht in Frage gestellt.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Schulbezirkssatzung in der
Form der Anlage 1 zu dieser Vorlage zu beschließen.
Ergänzende Sachlage vom 30.08.2005:
Zu dieser Beratungsvorlage sind seitens der SPD-Kreistagsfraktion
zwei Anträge mit Datum vom 09.08.2005 gestellt worden. Diese Anträge mit den
Vorlagennummern 177/2005 und 178/2005 sind als Anlagen dieser Sitzungsvorlage
beigefügt. Die Beschlussempfehlungen ergeben sich aus der Gesamtempfehlung des
Schul- und nachfolgend des Kreisausschusses vom 29.08.2005.
Die im Schulausschuss am 29.08.2005 vorgelegten Stellungnahmen
der SG Ostheide vom 26.08.2005 sowie des Schulelternrates der GS Neuhaus mit
Außenstelle Tripkau vom 25.08.2005 sind ebenfalls als Anlage beigefügt.
Ergänzende Sachlage vom 08.09.2005:
Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Dahlenburg hat in seiner
Sitzung am 25.08.2005 eine Resolution beschlossen. Die Resolution ist dieser
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.