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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2012/304  

Betreff: Haushaltsplan 2013/Fachdienst 51 - Jugendhilfe und Sport
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, Karsten
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
06.11.2012 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
FD 51_Haushaltsplanentwurf 2013  
Kindertagesstättenplätze Übersicht Projekte  
Kindertagesstättenplätze Übersicht HÜL 2007  
Kindertagesstättenplätze Übersicht HÜL 2008  
Kindertagesstättenplätze Übersicht Invest-förderung  

Anlage/n:

Anlage/n:

Ø      1 Auszug Haushaltsplan (für die nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder)

Ø      Übersicht Kindertagesstättenplätze Stand Oktober 2012 (für die nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FD 51_Haushaltsplanentwurf 2013 (199 KB)      
Anlage 5 2 Kindertagesstättenplätze Übersicht Projekte (7 KB)      
Anlage 2 3 Kindertagesstättenplätze Übersicht HÜL 2007 (21 KB)      
Anlage 3 4 Kindertagesstättenplätze Übersicht HÜL 2008 (22 KB)      
Anlage 4 5 Kindertagesstättenplätze Übersicht Invest-förderung (34 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

Sachlage:

Sachlage:

Die Verwaltung legt mit dieser Vorlage die Haushaltsplanzahlen für das Haushaltsjahr 2013 vor.

 

Von dem gesamten Teilhaushalt ist eine Verschlechterung des ordentlichen Ergebnisses um ca. 12,2 % zu erwarten. Hierfür ist die Entwicklung in den einzelnen Produkten nicht gleichwertig verantwortlich. Im Folgenden wird daher kurz auf die einzelnen Produkte eingegangen, die sich bedeutsam geändert haben. Die Verwaltung trägt darüber hinaus in der Sitzung mündlich vor:

 

Produkt 361-100 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen in der Kindertagespflege:

Hier setzt sich die Entwicklung der letzten Jahre fort. Die Nachfrage nach  Kindertagespflegeplätzen ist nach wie vor hoch. Eine Auswirkung des Ausbaus an Kinderkrippenplätzen ist hier noch nicht spürbar. Informationen aus dem Familienservicebüro, die jedoch nur vorsichtig generalisiert werden dürfen, gehen dahin, dass auch bei einem bestehenden Krippenangebot die große Flexibilität von Kindertagespflegeplätzen eine hohe Attraktivität hat.

 

Die Anzahl der Kinder, für die Zuschüsse in 2013 gewährt werden müssen, wird zurzeit auf 680 prognostiziert. Demzufolge wächst das Aufwendungsvolumen auf 2,3 Mio. € und bedeutet im ordentlichen Ergebnis eine Steigerung von 30,4 %.

 

1.       Produkt 363-300 – Hilfe zur Erziehung
Im ordentlichen Ergebnis wird für 2013 gegenüber dem Vorjahr eine Verschlechterung von 24,7 % erwartet.

Die Verschlechterung ist neben dem generellen Anstieg von Kosten für die Leistungserbringung auch der weiter wachsenden Fallzahl zuzuschreiben. Genauere Analysen hierzu erfolgen zurzeit durch die Verwaltung, es stellt sich jedoch jetzt schon heraus, dass hier mehrere Faktoren wirksam werden, so dass eine unmittelbare monokausale Steuerungsmöglichkeit als nicht gegeben angesehen wird.

 

2.       Produkt 363-400 – Hilfen für junge Volljährige/Inobhutnahme/Eingliederungshilfen nach § 35 a KJHG
Auch bei diesem Produkt wird eine  Verschlechterung des ordentlichen Ergebnisses um 12,45 % erwartet. Die Begründung hierfür ist gleich lautend wie zum Produkt 363-300.

 

3.       Produkt 365-000 – Tageseinrichtungen für Kinder, hier Investitionen
Das Investitionsvolumen für den Bereich der Kindertagesplätze ergibt sich aus der in Anlage 2 beigefügten Übersicht. Diese Übersicht wird laufend aktualisiert und gibt daher den Stand Oktober 2012 wieder.

Grundsätzlich hat sich der Landkreis Lüneburg verpflichtet, zusätzliche und erforderliche Kindertagesstättenplätze zu finanzieren. Der Ausbau bezieht sich im Augenblick zum weitaus überwiegenden Teil auf den Ausbau von Krippenplätzen. Hierbei gelten nach wie vor die vom Bund gesetzten Ausbaugrößen. Es ist jedoch zu beobachten, dass gerade in verdichteteren Wohnlagen eine bereits über eine Versorgung von 35 % hinaus gehende Bedarfslage besteht. Dem entsprechend wird von der Hansestadt Lüneburg bereits für ihren Bereich ein deutlich höherer Zielwert angenommen.

 

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