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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2012/310  

Betreff: Haushalt 2013 / Fachdienst 54
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Mittendorf, GudrunAktenzeichen:54
Federführend:Jugend und Familie Bearbeiter/-in: Martin, Regina
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
06.11.2012 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
HH-Plan 2013 FD 54  

Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Teilhaushalt 54 Jugend und Familie (nur für Ausschussmitglieder des Jugendhilfeausschusses)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HH-Plan 2013 FD 54 (453 KB)      
Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Bericht – keine Beschlussfassung erforderlich

 

Sachlage:

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Verwaltung legt in der Anlage die Übersicht über den Haushaltsplan 2013 für den Fachdienst Jugend und Familie (54) vor.

 

Der Teilhaushalt für den gesamten Fachdienst 54 weist keine gravierenden Änderungen gegenüber dem Haushalt 2012 aus.

 

Geringfügige Veränderungen zu einzelnen Produkten gegenüber 2012:

 

343-000 - Betreuungsleistungen :

Der Zuschuss für den Betreuungsverein Lüneburg erhöht sich vertragsgemäß um 3.500 €.

 

363-540 – Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft und Beistandschaft:

Zur Kennzahl Vormundschaften/Pflegschaften – die Zahl wird auf 100 korrigiert.

Nach gesetzlicher Vorgabe dürfen maximal 50 Vormundschaften/Pflegschaften pro Mitarbeiterin in Vollzeit geführt werden, bei  zwei mit dieser Aufgabe befassten Mitarbeiterinnen also 100. Neuerdings sind zwei Vereine berechtigt, Vormundschaften/Pflegschaften zu führen. Es ist gelungen, alle Fälle, die die maximale Zahl 100 übersteigen, auf die Vereine übertragen zu lassen.

 

363-910 BAföG und Elterngeld:

Neuer Ansatz für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen über 5.100 €.

Begründung: 3.000 € waren 2012 unter 363-540 Amtspflegschaft geführt. Umstellung erforderlich, da diese Kosten zur Verwaltung der Jugendhilfe unter Kostenträger 910 gehören. Um 2.100 € wurde der Ansatz wegen Supervisionsbedarfes der Vormünder und gestiegenen Fortbildungsbedarfes erhöht.

 

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