Vorlage - 2012/316
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Anlagen:
- Entwurf Verordnungsext für das Beteiligungsverfahren
- Niederschrift vom Erörterungstermin am 09.10.2015 mit folgenden Anlagen:
2.1 Anwesenheitsliste
2.2 Tabelle der Einwendungen und Erörterungen (Synopse)
2.3. Zusammenfassung der Schlussdokumentation (Büro Stadt-Land-Fluss)
- Endfassung Verordnungstext nach Erörterungstermin (zu beschließen)
- Übersichtskarte Oberlauf nach Erörterungstermin (zu beschließen)
- Übersichtskarte Unterlauf nach Eröterungstermin (zu beschließen)
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Anlg. 1 Entwurf Verordnungstext f.d. Beteiligungsverf. (47 KB) | |||
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2 | Anlg. 2 Niederschrift Erörterungstermin 09.10.2015 (41 KB) | |||
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3 | Anlg. 2.1 Anwesenheitsliste (1101 KB) | |||
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4 | Anlg. 2.2 Synopse zur Niederschrift (176 KB) | |||
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5 | Anlg. 2.3 Zusammenfassung (Büro Stadt-Land-Fluss) zur Niederschrift (3078 KB) | |||
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6 | Anlg. 3 Endfassung - Verordnungstext (zu beschließen) (49 KB) | |||
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7 | Anlg. 4 Übersichtskarte Oberlauf (zu beschließen) (411 KB) | |||
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8 | Anlg. 5 Übersichtskarte Unterlauf (zu beschließen) (363 KB) |
Beschlussvorschlag:
Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich.
Aktualisierter Beschlussvorschlag 20.02.2013:
Der Ausschuss nimmt den Verordnungsentwurf, mit dem nach einer abschließenden Vermessung das Beteiligungsverfahren durchgeführt wird, zustimmend zur Kenntnis.
Aktualisierter Beschlussvorschlag 18.01.2016:
Die Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Ilmenau für das Gebiet des Landkreises Lüneburg wird beschlossen.
Sachlage:
Nach den zahlreichen Überschwemmungen in den vergangenen Jahren hat der Bundesgesetzgeber über § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Länder verpflichtet, Überschwemmungsgebiete festzusetzen und Vorschriften zum Schutz vor Hochwasser zu erlassen. Das Land Niedersachsen hat im Rahmen einer Novellierung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) die Umsetzung des WHG gesetzlich geregelt. Bis spätestens Ende 2013 sollen für alle Gewässer, bei denen durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstanden oder zu erwarten sind, Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden.
Der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) hat mit Bekanntmachung vom 15.08.2012 im Niedersächsischen Ministerialblatt das Überschwemmungsgebiet der Ilmenau von Lüneburg (Rote Schleuse) bis zur Mündung in die Elbe vorläufig gesichert. Bis zur endgültigen Verordnung gilt das Überschwemmungsgebiet bereits jetzt als festgesetzt.
Für die Festsetzung auf dem Gebiet des Landkreises Lüneburg ist der Fachdienst Umwelt als untere Wasserbehörde zuständig. Die untere Wasserbehörde prüft die Berechnungen und die örtlichen Verhältnisse. Im förmlichen Verwaltungsverfahren wird dann von der unteren Wasserbehörde das Überschwemmungsgebiet durch Verordnung festgesetzt. Nach § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist diese Verordnung vom Kreistag zu beschließen und öffentlich bekanntzumachen.
Mit Schreiben vom 20.08.2012 und 18.09.2012 wurden die entsprechenden Unterlagen für das Überschwemmungsgebiet für den Unterlauf der Ilmenau vom NLWKN dem Landkreis Lüneburg vorgelegt. Die Karte des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes kann im Internet unter www.lueneburg.de/geoportal eingesehen werden
Um für den Ober- und Unterlauf der Ilmenau ein einheitliches Vorgehen bei der Festsetzung des künftigen Überschwemmungsgebietes zu gewährleisten, hat am 18.10.2012 ein erstes Abstimmungsgespräch mit dem Landkreis Harburg, der Stadt Lüneburg sowie dem Landkreis Uelzen stattgefunden.
Geplantes weiteres Vorgehen:
November-Dezember 2012: Erarbeitung des Entwurfs der Überschwemmungsgebietsverordnung
Dezember 2012: 2. Abstimmungsgespräch mit den anderen beteiligten unteren Wasserbehörden
Januar 2013: Information in den betroffenen Gemeinden
Februar/März 2013: Anhörungsverfahren mit Auslegung der Unterlagen vor Ort und im Internet
Juli 2013: Erörterungstermin
Oktober 2013: Fachausschuss für Umwelt, Kreisausschuss
22. Dezember 2013: Beschluss der Verordnung durch den Kreistag
Im weiteren Verlauf wird der Fachdienst Umwelt über den jeweiligen Verfahrensstand berichten.
Aktualisierte Sachlage vom 20.02.2013:
Mit den Landkreisen Uelzen und Harburg sowie der Hansestadt Lüneburg, die ebenfalls in Ihrem Zuständigkeitsbereich das Überschwemmungsgebiet an der Ilmenau verordnen müssen, wurde zwischenzeitlich der Text für eine Verordnung abgestimmt. Ziel soll es sein, nach Möglichkeit weitgehend gleichlautende Regelungen für den gesamten Verlauf der Ilmenau zu schaffen. Mit dem im Anhang beigefügten Text soll dann in das förmliche Beteiligungsverfahren gegangen werden. Dieser wurde auch bereits den Bürgermeistern der betroffenen Kommunen vorgestellt.
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist ferner vorgesehen, die Karte der vorläufigen Sicherung, die vom Land Niedersachsen im vergangenen Jahr bekannt gemacht wurde, als Grundlage für die Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes zu nehmen. Das bedeutet, dass keine flurstücksbezogene Detailabgrenzung stattfindet. Die Abgrenzung erfolgte seitens des Landes auf Basis des digitalen Geländemodells der Landesvermessung in einem 5-m-Raster. Dort, wo dies für nicht ausreichend als Grundlage angesehen wurde, wurde vom Land eine weitere insbesondere in Gewässernähe beauftragt. Die Vermessungspunkte werden ebenfalls im Geoportal dargestellt. Im Bereich der Gemeinde Handorf wurde keine Vermessung vorgenommen. Die Überprüfungen vor Ort, aber auch die Gespräche mit den Gemeinden und der Samtgemeinde haben ergeben, dass sich im Bereich der Ortslage Handorf in den letzten Jahren durch Neubaugebiete usw. erhebliche Veränderungen ergeben haben, die in dem Geländemodell nicht berücksichtigt sind. Entgegen der bisherigen Planungen wurde daher davon abgesehen, das Beteiligungsverfahren zu jetzigen Zeitpunkt einzuleiten. Der NLWKN wurde schriftlich aufgefordert, in Handorf entsprechende Nachvermessungen vorzunehmen, da auf Basis der jetzigen Daten eine Festsetzung des Überschwemmungsgebietes nicht rechtssicher möglich ist. Eine Entscheidung des NLWKN sowie eine Information, bis wann ggf. eine Nachvermessung stattfinden kann, stehen noch aus. Ob der beabsichtigte Zeitplan noch gehalten werden kann, ist daher derzeit unklar.
Aktualisierte Sachlage vom 18.01.2016:
Sachlage:
Gemäß § 76 Absatz WHG (Wasserhaushaltsgesetz) sind Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden, als Überschwemmungsgebiete festzusetzen.
Unterlauf der Ilmenau:
Die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes der Ilmenau von Lüneburg (Rote Schleuse) bis zur Mündung in die Elbe in den Landkreisen Lüneburg und Harburg sowie der Hansestadt Lüneburg wurde durch den Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz(NLWKN) am 15.08.2012 verordnet und bekanntgegeben (Nds. Ministerialblatt Nr. 28/2012 vom 15.08.2012).
Oberlauf der Ilmenau:
Die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes der Ilmenau von Uelzen bis Lüneburg (Rote Schleuse) mit den Unterläufen der Stederau, Gerdau und Hardau in den Landkreisen Lüneburg und Uelzen sowie in der großen selbständigen Hansestadt Lüneburg wurde durch den NLWKN am 15.05.2013 verordnet und bekanntgegeben (Nds. Ministerialblatt Nr. 17/2013 vom 15.05.2013).
Für die endgültige Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes ist der Landkreis Lüneburg als untere Wasserbehörde zuständig.
Entsprechend wurde die öffentliche Beteiligung vom Landkreis Lüneburg durchgeführt.
Die öffentliche Beteiligung zum Entwurf zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Ilmenau hat gem. § 92 a Absatz 7 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) im Rahmen einer Anhörung stattgefunden.
Der Verordnungsentwurf (als Anlage 1) hat
- bei der Samtgemeinde Bardowick in der Zeit vom 02.01.2014 bis zum 03.02.2014
- und bei der Samtgemeinde Ilmenau in der Zeit vom 20.12.2013 bis zum 31.01.2014 ausgelegen.
Die Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden mit Schreiben vom 06.12.2013 beteiligt und gebeten bis zum 31.01.2014 eine Stellungnahme abzugeben.
Zur näheren Erläuterung und zum Verständnis der Rahmenbedingungen und der jeweiligen Abgrenzung des Gebietes wurden bereits vor der öffentlichen Beteiligung Gespräche sowohl mit den Kommunen als auch mit den angrenzenden Landkreisen und der Hansestadt Lüneburg geführt.
Es wurde früh auf das Geoportal hingewiesen, so dass jeder Beteiligte sich individuell von zu Hause aus informieren konnte.
Auf die Vorlagen-Nr. 2012/316 des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz vom 07.11.2012 und 11.03.2013 wird Bezug genommen.
Nach der öffentlichen Beteiligung wurde auf Grund der Einwendungen das Überschwemmungsgebiet nochmals überprüft. Dabei wurden vor Ort mehrere Nachvermessungen durchgeführt.
Ebenso fand eine Nachberechnung des Planungsbüros statt, die als Ergebnis im Bereich des Polders Handorf (Unterlauf) eine Veränderung der Grenze des Überschwemmungsgebietes ergab.
Die veränderte Grenze des Überschwemmungsgebietes durch die Neuberechnung wurde nochmals den Kommunen vorgestellt, erläutert und im öffentlichen Geoportal im Internet zur Verfügung gestellt.
Die Erörterung der eingegangenen Einwendungen fand am 09.10.2015 beim Landkreis Lüneburg im Sitzungssaal statt.
Aufgrund der Erörterung wurden die Abgrenzung und der Verordnungstext des Überschwemmungs-gebietes nochmals überarbeitet. Die Synopse (Anlage 2.2) mit den Einwendungen und den Erörterungen, die Niederschrift des Erörterungstermins (Anlage 2), die endgültigen Karten (Anlagen. 4 u. 5) mit der Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes und der Verordnungstext in der aktuellen Fassung (Anlage 3) sind dieser Vorlage beigefügt.
Die endgültige Detaildarstellung der jeweiligen Grenze des Überschwemmungsgebietes im Maßstab 1:5.000 ist dem Geoportal auf der Internetseite des Landkreises zu entnehmen.
Im Geoportal ist das Thema unter folgendem Pfad http://geo.lklg.net/terraweb_openlayers/login-ol.htm?login=geoportal&mobil=false, dort unter den Inhalten (rechts am Rand) Hochwasserschutz-Überschwemmungsgebiete zu finden. Zur Gegenüberstellung ist dort die Abgrenzung der vorläufigen Sicherung sowie die geänderte Abgrenzung vor dem Erörterungstermin dargestellt. Dort wurde das Thema „ÜSG Ilmenau Entwurf (Kreistag)“ erstellt, um die endgültige Grenze darzustellen. Nach Beschlussfassung wird ein Plan im Maßstab 1 : 5.000 gefertigt, der dauerhaft zur Einsichtnahme in der Kreisverwaltung und den Samtgemeinden vorgehalten wird.