Vorlage - 2004/137
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Gemäß § 17 Eigenbetriebsverordnung und § 7 Absatz 3 Betriebssatzung hat die Werksleitung den Landrat und den Werksausschuss halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.
Einzelheiten sind der Anlage zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine