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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2012/322  

Betreff: Einrichtung einer berufsqualifizierenden Berufsfachschule - Kosmetik -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Reichel, DirkAktenzeichen:5511.74.37
Federführend:Bildung und Kultur Beteiligt:Fachbereich Soziales
Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra   
Beratungsfolge:
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
15.11.2012 
Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen zurückgestellt   
Kreisausschuss

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Schreiben der Georg-Sonnin-Schule v.12.06.12  
Schreib.Handwerksk.,Einrichtg. Berufsfachsch.Kosmetik  

Anlage/n:

I Schreiben der Georg-Sonnin-Schule vom 12.06.2012

II Schreiben der Handwerkskammer vom 26.07.2012

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben der Georg-Sonnin-Schule v.12.06.12 (327 KB)      
Anlage 2 2 Schreib.Handwerksk.,Einrichtg. Berufsfachsch.Kosmetik (57 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag ergibt sich als Ergebnis der im Ausschuss zu führenden Diskussion.

 

Sachlage:

Sachlage:

 

Mit Schreiben vom 12.06.2012 (Anlage I) beantragt die Georg-Sonnin-Schule die Einrichtung des oben angegebenen  Bildungsgangs.

 

Die Stellungnahme der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade ist beigefügt (Anlage II).

 

Mit Schreiben vom 03.07.2012 hat sich die Verwaltung mit den angrenzenden Schulträgern gemäß §  106 Absatz 8 Satz 2 NSchG ins Benehmen gesetzt und den Einzugsbereich abgestimmt. Mit Schreiben vom 09.07.2012 und 27.09.2012 stimmten die Landkreise Harburg und Uelzen der Aufnahme in den Einzugsbereich zu. Der Landkreis Heidekreis lehnte mit Schreiben vom 23.07.2012 die Benehmensherstellung ab, da er am Standort Soltau ein ähnliches Bildungsangebot vorhält.

 

Die Schule begründet den Vorschlag in ihrem beigefügten Antrag umfassend und schlüssig.

 

Zu bedenken ist allerdings, dass

 

Ø      das Raumangebot der BBS II und BBS III Am Schwalbenberg begrenzt ist und von daher
immer wieder insbesondere von der BBS III über Raumnot geklagt wird

 

Ø      dies ein Angebot für drei Landkreise sein soll, insofern also Infrastruktur für zwei Nachbarkreise vorgehalten werden muss, ohne dass Sicherheit besteht, dass Gastschulgeld erhoben werden kann

 

Ø      für diesen Bildungsgang am Standort Lüneburg bereits ein Privatschulangebot (das allerdings kostenpflichtig ist) besteht

 

Ø      - wie die Agentur für Arbeit bestätigt - die Nachfrage am Arbeitsmarkt für Kosmetikerinnen nur sehr eingeschränkt besteht.

 

 

 

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