Vorlage - 2012/322
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Anlage/n:
I – Schreiben der Georg-Sonnin-Schule vom 12.06.2012
II – Schreiben der Handwerkskammer vom 26.07.2012
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Schreiben der Georg-Sonnin-Schule v.12.06.12 (327 KB) | |||
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2 | Schreib.Handwerksk.,Einrichtg. Berufsfachsch.Kosmetik (57 KB) |
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag ergibt sich als Ergebnis der im Ausschuss zu führenden Diskussion.
Sachlage:
Mit Schreiben vom 12.06.2012 (Anlage I) beantragt die Georg-Sonnin-Schule die Einrichtung des oben angegebenen Bildungsgangs.
Die Stellungnahme der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade ist beigefügt (Anlage II).
Mit Schreiben vom 03.07.2012 hat sich die Verwaltung mit den angrenzenden Schulträgern gemäß § 106 Absatz 8 Satz 2 NSchG ins Benehmen gesetzt und den Einzugsbereich abgestimmt. Mit Schreiben vom 09.07.2012 und 27.09.2012 stimmten die Landkreise Harburg und Uelzen der Aufnahme in den Einzugsbereich zu. Der Landkreis Heidekreis lehnte mit Schreiben vom 23.07.2012 die Benehmensherstellung ab, da er am Standort Soltau ein ähnliches Bildungsangebot vorhält.
Die Schule begründet den Vorschlag in ihrem beigefügten Antrag umfassend und schlüssig.
Zu bedenken ist allerdings, dass
Ø das Raumangebot der BBS II und BBS III Am Schwalbenberg begrenzt ist und von daher
immer wieder insbesondere von der BBS III über Raumnot geklagt wird
Ø dies ein Angebot für drei Landkreise sein soll, insofern also Infrastruktur für zwei Nachbarkreise vorgehalten werden muss, ohne dass Sicherheit besteht, dass Gastschulgeld erhoben werden kann
Ø für diesen Bildungsgang am Standort Lüneburg bereits ein Privatschulangebot (das allerdings kostenpflichtig ist) besteht
Ø - wie die Agentur für Arbeit bestätigt - die Nachfrage am Arbeitsmarkt für Kosmetikerinnen nur sehr eingeschränkt besteht.