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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/138  

Betreff: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2003, Entlastung der Werksleitung sowie Gewinnverwendung des in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzgewinns
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Ruth, RobertAktenzeichen:SBU
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
Beratungsfolge:
Betriebs- und Straßenbauausschuss
07.09.2004 
Werks- und Straßenbauausschuss ungeändert beschlossen   
Kreistag
27.09.2004 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Anlage:

Anlage:

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31. Dezember 2003

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.       Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2003 des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt;

2.       die Entlastung der Werksleitung für das Geschäftsjahr 2003 wird beschlossen;

3.       der ausgewiesene Jahresgewinn 2003 in Höhe von 68.698,66€ wird dem Eigenkapital des Betriebs zugeführt.

Sachlage:

Sachlage:

Gemäß § 123 NGO ist der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung daraufhin zu prüfen, ob sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Auf Vorschlag der Werksleitung hat das Kommunalprüfungsamt der Bezirksregierung Lüneburg der Beauftragung der MIRA Audit AG als Abschlussprüfer zugestimmt.

Der Auftrag zur Prüfung wurde am 24.02.2004 von der Werksleitung erteilt. Die Prüfung fand in der Zeit vom 06.05. bis 27.05.2004 statt.

Art, Gegenstand und Umfang der Prüfung sind aus dem als Anlage beigefügten Bericht vom 11.06.2004 ersichtlich. Der Feststellungsvermerk des Kommunalprüfungsamtes der Bezirksregierung Lüneburg wurde am 29.06.2004 erteilt.

Die Prüfung des Wirtschaftsprüfers hat zu keinen Einwendungen geführt.

Weitere Einzelheiten zum Bericht werden, soweit gewünscht, in der Sitzung vorgetragen. Für Auskünfte steht auch der Wirtschaftsprüfer, Herr Lorek, während der Sitzung zur Verfügung.

 

Gemäß § 30 der Eigenbetriebsverordnung muss der Kreistag den Jahresabschluss und den Lagebericht feststellen. Gleichzeitig ist über die Entlastung der Werksleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns zu beschließen.

Die Bilanz weist zum 31.12.2003 einen Bilanzgewinn in Höhe von 68.698,66€ aus.

 

Die Werksleitung schlägt vor, den Bilanzgewinn zur Stärkung der Eigenkapitaldecke dem Eigenkapital zuzuführen. Einzelheiten zur Eigenkapitalstruktur zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung werden mündlich vorgetragen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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