Vorlage - 2012/333
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Im Teilhaushalt 50 Sozialhilfe und Wohngeld bestehen folgende Produkte:
311-110 HLU (3. Kapitel SGB XII) – Lfd. Leistungen a.v.E.
311-120 HLU (3. Kapitel SGB XII) – Einmalige Leistungen an Empfänger lfd. Leistungen a.v.E.
311-400 Hilfen zur Gesundheit a.v.E.
311-500 Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
311-600 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung a.v.E. (4. Kapitel SGB XII)
311-700 Zahlung Quotales System
311-900 Verwaltung der Sozialhilfe (FD 50)
312-000 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
312-900 Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
313-000 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
346-000 Wohngeld
347-000 Bildung und Teilhabe nach § 6b BKGG
351-000 Sonstige Hilfen und Leistungen (FD 50)
351-700 Sonstige soziale Angelegenheiten -örtlicher Träger- (FD 50)
Besonders anzuführen sind die freiwilligen Leistungen im Bereich der sonstigen sozialen Angelegenheiten im Produkt 351-700. Hierunter fallen u.a. folgende Leistungen:
Fördervereinbarungen mit dem
->Verein Frauen helfen Frauen e.V. für das Frauenhaus 34.000,00 €
->Diakonieverband Lüneburg 35.288,49 €
->Caritasverband Lüneburg 17.049,00 €
->Paritätischer Lüneburg 45.414,99 €
->DRK Lüneburg 13.406,01 €
->AWO Kreisverband 18.263,01 € 129.421,50 €
Gesamt 163.421,50 €
Kriminalpräventionsrat 6.300,00 €
Integrationsbeirat für Landkreis und Hansestadt 1.500,00 €
Projekt KulturmittlerInnen in Lüneburg 25.000,00 €
Energieberatung im Sozialbereich „Stromspar-Check“ 10.000,00 €
Mitgliedschaften 1.000,00 €
z. B. Mitgliedschaft Verein f. öffentliche u. private Fürsorge und der Lebenshilfe Lüneburg
Im Bereich der Kosten der Unterkunft im Produkt 312-10001 ist von erhöhten Aufwendungen im Jahr 2013 auszugehen. Derzeit wird seitens der Sozialgerichtbarkeit aufgrund eines fehlenden Konzeptes zum Teil ein 10%iger Aufschlag zu den aktuellen Höchstbeträgen als „Sicherheitszuschlag“ zugebilligt. Auch nach der Fertigstellung der beauftragten Mietwerterhebung muss damit gerechnet, dass zumindest in Teilbereichen des Landkreises ein höherer als der aktuell festgelegte Höchstwert zutreffend ist. Aufgrund dessen wird der jetzige Ansatz um 500.000,00 € (=>1,66 %) erhöht. Hieraus resultiert eine erhöhte Bundeserstattung von 180.000 €.
Im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgesetztes und der Zunahme der Anzahl der Asylbewerber erheblichen Mehraufwendungen zu erwarten.
Die Ansätze für die Aufwendungen nach dem AsylbLG sind damit höher als bisher vorgesehen zu veranschlagen. Somit ist für die Grundleistung der Asylbewerber der Ansatz des Jahres 2012 von 200.000,- € auf 540.000,- € im Jahr 2013 (bisher 360.000,- € im Haushaltsplanentwurf) festzusetzen und die Leistungen bei Krankheit für diesen Personenkreis auf 130.000,- € (2012: 60.000,- €).
Die Kostenerstattung des Landes erfolgt auf Grundlage der Asylbewerberzahlen des Jahres 2011. Aktuell ist von einer Erhöhung der Erstattungspauschale von 4.826,- € auf 5.036,- € durch das Land auszugehen. Somit ergibt sich für den Landkreis ein Erstattungsbetrag von 1.325.000,- €.
Die Verwaltung wird hierzu mündlich vortragen und steht für Fragen zur Verfügung.