Vorlage - 2004/139
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Anlage/n:
keine
Beschlussvorschlag:
Keine Beschlussempfehlung
Sachlage:
Gem. § 9 Nds. Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für
psychisch Kranke (NPsychKG) ist der Sozialpsychiatrische Dienst verpflichtet,
einen Sozialpsychiatrischen Plan zu erstellen.
Dieser Plan ist im Benehmen mit dem Sozialpsychiatrischen
Verbund zu erstellen und soll über den Bedarf an Hilfen und das vorhandene
Angebot Aufschluss geben.
Zur Begrifflichkeit sei ergänzend (aber sehr verkürzt)
dargestellt, dass gem. § 8 NPsychKG die Landkreise einen Sozialpsychiatrischen
Verbund bilden, in dem alle Anbieter von Hilfen für Personen, die psychisch
krank oder behindert sind, vertreten sind. Der Verbund sorgt für die
Zusammenarbeit der Anbieter und die Abstimmung des Hilfeangebots.
Wesentliches Element einer solchen Zusammenarbeit und
Abstimmung kann der nun im Entwurf vorliegende Sozialpsychiatrische Plan sein.
Dieser war in Vorbereitung dieses Tagesordnungspunktes bereits in der letzten
Sitzung ausgehändigt worden.
Der Plan soll in der Sitzung näher vorgestellt werden. Auf die
jeweiligen Einschätzungen zur Situation wird eingegangen.
Im Hinblick darauf waren bereits jetzt insoweit auch
Irritationen zu folgenden zwei Punkten festzustellen:
- Funktionsbereich
Wohnen
Auf Seite 74 wird ausgewiesen, dass in Lüneburg eine eindeutige
Überversorgung festzustellen ist. Dies ist missverständlich ausgedrückt.
Gemeint ist, dass die Zahl der im Bereich Lüneburg vorgehaltenen Plätze
deutlich das übersteigt, was zur Deckung des regionalen Bedarfs erforderlich
ist.
- Funktionsbereich
Arbeit
Die Feststellung auf Seite 93, dass das Angebot gering ist,
wird auch dazu führen müssen, die Frage, in welcher Weise das vorhandene
Platzpotential genutzt wird, abzustimmen.