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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/139  

Betreff: Sozialpsychiatrischer Plan
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiese, MartinAktenzeichen:50
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Joritz, Karin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport
31.08.2004 
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

keine

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Keine Beschlussempfehlung

Sachlage:

Sachlage:

Gem. § 9 Nds. Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) ist der Sozialpsychiatrische Dienst verpflichtet, einen Sozialpsychiatrischen Plan zu erstellen.

 

Dieser Plan ist im Benehmen mit dem Sozialpsychiatrischen Verbund zu erstellen und soll über den Bedarf an Hilfen und das vorhandene Angebot Aufschluss geben.

 

Zur Begrifflichkeit sei ergänzend (aber sehr verkürzt) dargestellt, dass gem. § 8 NPsychKG die Landkreise einen Sozialpsychiatrischen Verbund bilden, in dem alle Anbieter von Hilfen für Personen, die psychisch krank oder behindert sind, vertreten sind. Der Verbund sorgt für die Zusammenarbeit der Anbieter und die Abstimmung des Hilfeangebots.

 

Wesentliches Element einer solchen Zusammenarbeit und Abstimmung kann der nun im Entwurf vorliegende Sozialpsychiatrische Plan sein. Dieser war in Vorbereitung dieses Tagesordnungspunktes bereits in der letzten Sitzung ausgehändigt worden.

 

Der Plan soll in der Sitzung näher vorgestellt werden. Auf die jeweiligen Einschätzungen zur Situation wird eingegangen.

 

Im Hinblick darauf waren bereits jetzt insoweit auch Irritationen zu folgenden zwei Punkten festzustellen:

  1. Funktionsbereich Wohnen

Auf Seite 74 wird ausgewiesen, dass in Lüneburg eine eindeutige Überversorgung festzustellen ist. Dies ist missverständlich ausgedrückt. Gemeint ist, dass die Zahl der im Bereich Lüneburg vorgehaltenen Plätze deutlich das übersteigt, was zur Deckung des regionalen Bedarfs erforderlich ist.

  1. Funktionsbereich Arbeit

Die Feststellung auf Seite 93, dass das Angebot gering ist, wird auch dazu führen müssen, die Frage, in welcher Weise das vorhandene Platzpotential genutzt wird, abzustimmen.

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