Vorlage - 2012/342
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Anlage/n:
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Diakonieverband Nordostniedersachsen über eine das „Stövchen“ betreffende Leistungsvereinbarung im Sinne der in der Vorlage genannten Grundsätze zu verhandeln. Der Finanzrahmen darf 20.000,00 € nicht überschreiten.
Sachlage:
Der Diakonieverband Nordostniedersachsen, Heiligengeiststraße 31, Lüneburg, beantragt für die Kontakt- und Beratungsstelle „Stövchen“ eine über die bisherige im Rahmen der vertragsgemäßen Förderung (9.300,00 €) hinaus gehende Finanzierung in einem Umfang von 30.000,00 €.
Hintergrund dieses Antrags sind wegbrechende Mittel im kirchlichen Bereich.
Die Situation wurde mit Vertretern des Diakonieverbands und des „Stövchens“ erörtert.
Aus Sicht der Verwaltung kommt eine Erhöhung der institutionellen Förderung nicht in Betracht. Institutionelle Förderung erhält die freie Wohlfahrtspflege im Rahmen des dazu seit Jahrzehnten bestehenden Vertragswerks.
Die Form der Förderung hat sich bewährt. Eine Veränderung der Praxis würde das gesamte Vertragswerk in Frage stellen.
Insoweit kann eine Finanzierung des „Stövchens“ aus Mitteln des Kreises nur im Rahmen einer Leistungsvereinbarung erfolgen.
Dabei hätte sich der Diakonieverband zu verpflichten, im Rahmen der Arbeit des „Stövchens“ Leistungen zu erbringen, die ansonsten im Rahmen ambulanter Betreuung nach § 53 SGB XII (Eingliederungshilfe) zu erbringen wären.
Dies setzt einen klar definierten Handlungsschwerpunkt, Regelungen über Arbeitsweisen, die Zugänge zur Hilfe und ein Berichtswesen voraus.
Insoweit sollte die Verwaltung beauftragt werden, in entsprechende Verhandlungen einzutreten, wobei der Betrag, der für diesen Zweck aufgebracht werden darf, 20.000,00 € nicht überschreiten sollte.
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