Vorlage - 2012/351
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Anlage:
Prioritätenliste Stand 29.11.2012
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1 | Prioritätenliste Stand 29.11.2012 (9 KB) |
Beschlussvorschlag:
Die Prioritätenliste für weitere Straßensanierungen ab 2014 ff (ohne Förderung nach dem Entflechtungsgesetz) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Sachlage:
Aufgrund der Dringlichkeit von Straßensanierungen (siehe auch Bereisung von verschiedenen Kreisstraßen durch den Betriebs- und Straßenbauausschuss am 07.10.2004) ist erstmals für 2005 eine Prioritätenliste erstellt worden. Am 08.05.2012 fand die letzte Bereisung der Kreisstraßen durch den Betriebs- und Straßenbauausschuss statt. Die Prioritätenliste ist entsprechend der Dringlichkeit von Straßensanierungen bzw. Brückenneubau erweitert worden.
Die Reihenfolge der Dringlichkeit wurde nach den Kriterien
· Substanzerhaltung
· Unfallgefährdung und
· Verkehrsbelastung
festgelegt.
Auch hier ist zu befürchten, dass bei einer weiteren Verschiebung der dringenden Sanierungsmaßnahmen auf spätere Wirtschaftsjahre der Substanzverlust immer weiter fortschreitet.
Im Einzelnen:
Die aufgeführten Maßnahmen zu. Nummer 1 bis 5 (Nr. 5 mit 1. Bauabschnitt) in der im Februar 2012 beschlossenen Prioritätenliste werden in 2013 umgesetzt und sind entsprechend im Vermögensplan 2013 aufgeführt und daher nicht mehr in der neuen Liste enthalten..
Die neue Prioritätenliste beginnt daher mit dem 2. Bauabschnitt zur Sanierung der K25, Nahrendorf - Eichdorf.
Der Neubau der Brücke über die Neetze K 53 ist erstmals in der Prioritätenliste ab 2014 unter laufender Nummer 2 neu aufgenommen worden. Nach bisheriger Planung war zunächst nur vorgesehen, diese Brücke mit Unterhaltungsmitteln zu sanieren. Die Brückenhauptprüfung im Jahr 2009 hat ergeben, dass die festgelegte Tragfähigkeit stark gefährdet ist und mittelfristig ein Neubau notwendig sei. Eine neuerliche Brückenbesichtigung in diesem Jahr hat gezeigt, dass die Widerlager nicht mehr standfähig sind. Die auf tragenden Holzpfählen gebaute Brücke ist durch Zersetzungsprozesse in der Standsicherheit gefährdet.
Als Sofortmaßnahme ist eine Tonnenbeschränkung auf 30t einseitig mit einseitiger Befahrbarkeit angeordnet worden. Eine weitere Beschränkung der Tonnenbelastung ist zu befürchten. Das würde bedeuten, dass der Schwerlastverkehr nicht mehr über die K 53 geführt werden könnte. Wegen der Dringlichkeit und zur Vermeidung dieser erheblichen Einschränkungen ist vorgesehen, diese Brücke in 2014 zu ersetzen.
Die nach der alten Liste eigentlich vorgerückten Maßnahmen Sanierung der K 15, Pommoißel – 216 und Sanierung der K 22, Alt Wendischthun – Alt Garge sind nach hinten gerückt, weil hier in 2012 eine Oberflächenbehandlung aufgebracht wurde und die Dringlichkeit einer Komplettsanierung damit herab gesetzt wurde.
Bei den laufenden Nummern 11 bis 13 ist noch zu prüfen, ob diese Baumaßnahmen evtl. nach dem Entflechtungsgesetz förderungsfähig sind.
Weitere Einzelheiten werden in der Sitzung vorgetragen.