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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/142  

Betreff: Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Kreisfeuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Trost, Heinz-OttoAktenzeichen:41
Federführend:Fachbereich Recht und Ordnung Bearbeiter/-in: Wieckhorst, Monika
Beratungsfolge:
Feuer- und Katastrophenschutzausschuss
24.08.2004 
Feuer- und Katastrophenschutzausschuss ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
13.09.2004    Kreisausschuss      
Kreistag
27.09.2004 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

- 2 -

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Annahme der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für die Dienst- und Sachleistungen der Kreisfeuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben gemäß Anlage zur Verwaltungsvorlage.

Sachlage:

Sachlage:

Nach § 26 Abs. 1 Niedersächsisches Brandschutzgesetz ist der Einsatz von Feuerwehren der Gemeinden und der Kreisfeuerwehr bei Bränden, bei Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr unentgeltlich.

 

Für andere als die o. g. Leistungen können die Gemeinden nach § 26 Abs. 2 Niedersächsisches  Brandschutzgesetz Kostenersatz nach Maßgabe einer Satzung verlangen und zwar auch durch Pauschalbeträge. Ein solcher Kostenersatz ist jedoch nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 03.06.1991 nur im Bereich der Pflichtaufgaben nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz zulässig. Bei freiwilligen Leistungen seitens der Freiwilligen Feuerwehr sind dagegen die Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes über die Gebührenerhebung als Ermächtigungsgrundlage heranzuziehen.

 

Aufgrund dieser Rechtssprechung wurde vom Niedersächsischen Städtetag eine Mustersatzung herausgegeben.

 

Der anliegende Satzungstext beruht im Wesentlichen auf diesem Satzungsmuster. Der als Anlage beigefügte Kosten- und Gebührentarif wurde nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt und ist Bestandteil der Satzung.

 

 

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