Vorlage - 2013/017
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Anlage/n:
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1 | Anlage, Vorlage 2013.017 (52 KB) |
Beschlussvorschlag:
Der Annahme der in der Anlage 1 aufgeführten Zuwendungen wird zugestimmt.
Sachlage:
Das Verfahren für die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Zuwendungen ist durch den Gesetzgeber durch die §§ 111 Abs. 7 NKomVG und 25 a GemHKVO konkret geregelt worden.
Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 31.05.2010 von seiner Möglichkeit nach § 25 a GemHKVO Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 Euro auf den Kreisausschuss zu übertragen. Bei einem Wert von über 2.000 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Kreistag.
In der Zeit vom 24.08.2012 bis zum 14.01.2013 sind die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen angeboten worden.
Bei den Zuwendungen der Gesellschaft für berufliche Qualifizierung e. V. nach den Ziffern 1 bis 17 der Anlage, der Sparkasse Lüneburg nach den Ziffern 18 und 19 der Anlage, des Förderkreises der Schule am Schiffshebewerk nach den Ziffern 20 bis 23 der Anlage und bei der Zuwendung des Fördervereins der Georg-Sonnin-Schule nach der Ziffer 25 handelt es sich um Zuwendungen nach § 25 a Abs. 3 GemHKVO, bei denen die Geberin/der Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen angeboten hat und die Wertgrenze in Höhe von 2.000 Euro zur Genehmigung durch den Kreisausschuss überschritten worden ist.