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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/149  

Betreff: Reform des Betreuungsrechts
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Müller, GudrunAktenzeichen:54513082-1
Federführend:Jugend und Familie Bearbeiter/-in: Martin, Regina
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
15.09.2004 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss
12.04.2005 
Jugendhilfeausschuss geändert beschlossen   
Kreisausschuss
04.10.2004    Kreisausschuss      
02.05.2005    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Anlage/n:

Anlage/n:

15.09.2004: Entwurf eines Leistungs- und Entgeltvertrages

12.04.2005: keine

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, den Leistungs- und Entgeltvertrag mit dem Betreuungsverein Lüneburg e. V. zu schließen.

 

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die vierteljährlichen Raten à 37.500,00 € jeweils entsprechend Ziffer 4 des Vertrags ohne nochmaligen vorherigen Beschluss des JHA auszuzahlen.

 

Sollte sich aufgrund Änderung der Sach- oder Rechtslage der Förderbedarf ändern, wird die Verwaltung dieses dem Jugendhilfeausschuss  unverzüglich berichten. So bald die Betreuungsrechtsänderung verkündet ist, wird ebenfalls berichtet werden.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 12.04.2005:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, den Leistungs- und Entgeltvertrag dem 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz in der nun vorliegenden Form anzupassen.

Das Änderungsgesetz tritt erst am 01.07.2005 in Kraft. Der Inhalt ist gegenüber dem Entwurf, der Gegen-

stand des Vertrags mit dem Betreuungsverein war, geändert worden. Es wird künftig einen Inklusivstundensatz für die Arbeit der Vereinsbetreuer geben und der pauschalierte zu vergütende Zeitaufwand unterscheidet zwischen vermögenden und mittellosen Betreuten.

 

Dem Betreuungsverein wird für das 1. Halbjahr 2005 ein Zuschuss in Höhe von 20.000,00 € gewährt.

Sachlage:

Sachlage:

Der Jugendhilfeausschuss hatte die Verwaltung am 09.06.2004 beauftragt, einen Leistungs- und Entgeltvertrag auszuformulieren und diese mit dem Betreuungsverein Lüneburg e. V. abzustimmen.

 

Der beiliegende Vertragstext ist mit dem Vereinsvorstand abgestimmt.

 

Ergänzende Sachlage vom 12.04.2005:

Der Jugendhilfeausschuss hatte die Verwaltung am 15.09.2004 beauftragt, den vorgelegten Leistungs- und Entgeltvertrag mit dem Betreuungsverein Lüneburg e.V. zu schließen. Danach stand dem Betreuungsverein ein Sach- und Personalkostenzuschuss in Höhe von 150.000,00 € pro Jahr zu. Außerdem hatte er die Verwaltung beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss zu berichten, wenn sich aufgrund der Sach- und Rechtslage der Förderbedarf ändert und wenn die Betreuungsrechtsänderung verkündet ist.

 

Der bisher vorliegende Entwurf des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes sah vor:

 

-          Inkrafttreten zum 01.01.2005

-          Vergütung für den Betreuungsverein pro Stunde von 31,00 € zuzüglich 3,00 € pro Stunde pauschale Aufwandsvergütung.

-          Der zu vergütende Zeitaufwand ist danach zu unterscheiden, ob der Betreute im Heim oder im eigenen Wohnraum lebt:

 

Mittellose Betreute

Im Heim

In der eigenen Wohnung

In den ersten drei Monaten

4,5 Stunden

7 Stunden

Im vierten bis sechsten Monat

3,5 Stunden

5,5 Stunden

Im siebten bis zwölften Monat

3 Stunden

5 Stunden

Danach

2 Stunden

3,5 Stunden

 

Die Betreuungsrechtsänderung hat am 18.03.2004 den Bundesrat passiert. Das Änderungsgesetz weicht vom Entwurf wie folgt ab:

 

-          Es wird am 01.07.2005 in Kraft treten

-          Der Stundensatz wird einschließlich Aufwendungsersatz 44,00 € betragen

-          Der zu vergütende Zeitaufwand wird bei vermögenden Betreuten höher als bei mittellosen Betreuten sein. Bei mittellosen Betreuten gelten die zuvor genannten Stundensätze. Bei vermögenden Betreuten erhöht sich der Zeitaufwand wie folgt.

 

Vermögende Betreute

Im Heim

In der eigenen Wohnung

In den ersten drei Monaten

5,5 Stunden

8,5 Stunden

Im vierten bis sechsten Monat

4,5 Stunden

7 Stunden

Im siebten bis zwölften Monat

4 Stunden

6 Stunden

Danach

2,5 Stunden

4,5 Stunden

 

Der Betreuungsverein wird nach Ostern ein Konzept vorlegen, das den höheren Stundensatz und den Anteil vermögender Betreuter berücksichtigt. Die Verwaltung wird bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses versuchen, dieses Konzept abzustimmen, es in den Leistungs- und Entgeltvertrag einzuarbeiten und den Vertrag in der Sitzung vorzulegen. Sollte das zeitlich nicht möglich sein, wird zumindest vorgestellt, um welchen Betrag sich der Förderbedarf für das Jahr 2005 ändert. Zum jetzigen Zeitpunkt ist von einer Reduzierung des Förderbedarfs auszugehen. Für das 1. Halbjahr 2005 wird die Einsparung auf 55.000,00 € geschätzt, für das 2. Halbjahr kann sie noch nicht beziffert werden.

 

Der Betreuungsverein benötigt für das erste Halbjahr 2005 einen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 €. Dem liegt ein Erfahrungswert von einem Jahresbedarf von 40.000,00 € nach der Vergütungspraxis vor dem Betreuungsrechtsänderungsgesetz zugrunde. Mit dem Betreuungsverein ist vereinbart, dass bis zum 07.04.2005 der Bedarf erläutert wird. Sollte er geringer als 20.000,00 € ausfallen, wird der Zuschuss entsprechend reduziert.

 

 

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