Vorlage - 2004/149
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, den
Leistungs- und Entgeltvertrag mit dem Betreuungsverein Lüneburg e. V. zu
schließen.
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die vierteljährlichen
Raten à 37.500,00 € jeweils entsprechend Ziffer 4 des Vertrags ohne nochmaligen
vorherigen Beschluss des JHA auszuzahlen.
Sollte sich aufgrund Änderung der Sach- oder Rechtslage der
Förderbedarf ändern, wird die Verwaltung dieses dem Jugendhilfeausschuss unverzüglich berichten. So bald die
Betreuungsrechtsänderung verkündet ist, wird ebenfalls berichtet werden.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 12.04.2005:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, den
Leistungs- und Entgeltvertrag dem 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz in der nun
vorliegenden Form anzupassen.
Das Änderungsgesetz tritt erst am 01.07.2005 in Kraft. Der
Inhalt ist gegenüber dem Entwurf, der Gegen-
stand des Vertrags mit dem Betreuungsverein war, geändert
worden. Es wird künftig einen Inklusivstundensatz für die Arbeit der
Vereinsbetreuer geben und der pauschalierte zu vergütende Zeitaufwand
unterscheidet zwischen vermögenden und mittellosen Betreuten.
Dem Betreuungsverein wird für das 1. Halbjahr 2005 ein Zuschuss
in Höhe von 20.000,00 € gewährt.
Sachlage:
Der Jugendhilfeausschuss hatte die Verwaltung am 09.06.2004
beauftragt, einen Leistungs- und Entgeltvertrag auszuformulieren und diese mit
dem Betreuungsverein Lüneburg e. V. abzustimmen.
Der beiliegende Vertragstext ist mit dem Vereinsvorstand
abgestimmt.
Ergänzende Sachlage vom 12.04.2005:
Der Jugendhilfeausschuss hatte die Verwaltung am 15.09.2004
beauftragt, den vorgelegten Leistungs- und Entgeltvertrag mit dem
Betreuungsverein Lüneburg e.V. zu schließen. Danach stand dem Betreuungsverein
ein Sach- und Personalkostenzuschuss in Höhe von 150.000,00 € pro Jahr zu.
Außerdem hatte er die Verwaltung beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss zu
berichten, wenn sich aufgrund der Sach- und Rechtslage der Förderbedarf ändert
und wenn die Betreuungsrechtsänderung verkündet ist.
Der bisher vorliegende Entwurf des
Betreuungsrechtsänderungsgesetzes sah vor:
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Inkrafttreten zum 01.01.2005
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Vergütung für den Betreuungsverein pro
Stunde von 31,00 € zuzüglich 3,00 € pro Stunde pauschale Aufwandsvergütung.
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Der zu vergütende Zeitaufwand ist danach
zu unterscheiden, ob der Betreute im Heim oder im eigenen Wohnraum lebt:
Mittellose Betreute |
Im Heim |
In der eigenen Wohnung |
In den ersten drei Monaten |
4,5 Stunden |
7 Stunden |
Im vierten bis sechsten Monat |
3,5 Stunden |
5,5 Stunden |
Im siebten bis zwölften Monat |
3 Stunden |
5 Stunden |
Danach |
2 Stunden |
3,5 Stunden |
Die Betreuungsrechtsänderung hat am 18.03.2004 den Bundesrat
passiert. Das Änderungsgesetz weicht vom Entwurf wie folgt ab:
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Es wird am 01.07.2005 in Kraft treten
-
Der Stundensatz wird einschließlich
Aufwendungsersatz 44,00 € betragen
-
Der zu vergütende Zeitaufwand wird bei
vermögenden Betreuten höher als bei mittellosen Betreuten sein. Bei mittellosen
Betreuten gelten die zuvor genannten Stundensätze. Bei vermögenden Betreuten
erhöht sich der Zeitaufwand wie folgt.
Vermögende Betreute |
Im Heim |
In der eigenen Wohnung |
In den ersten drei Monaten |
5,5 Stunden |
8,5 Stunden |
Im vierten bis sechsten Monat |
4,5 Stunden |
7 Stunden |
Im siebten bis zwölften Monat |
4 Stunden |
6 Stunden |
Danach |
2,5 Stunden |
4,5 Stunden |
Der Betreuungsverein wird nach Ostern ein Konzept vorlegen, das
den höheren Stundensatz und den Anteil vermögender Betreuter berücksichtigt.
Die Verwaltung wird bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses versuchen,
dieses Konzept abzustimmen, es in den Leistungs- und Entgeltvertrag
einzuarbeiten und den Vertrag in der Sitzung vorzulegen. Sollte das zeitlich
nicht möglich sein, wird zumindest vorgestellt, um welchen Betrag sich der
Förderbedarf für das Jahr 2005 ändert. Zum jetzigen Zeitpunkt ist von einer
Reduzierung des Förderbedarfs auszugehen. Für das 1. Halbjahr 2005 wird die
Einsparung auf 55.000,00 € geschätzt, für das 2. Halbjahr kann sie noch nicht
beziffert werden.
Der Betreuungsverein benötigt für das erste Halbjahr 2005 einen
Zuschuss in Höhe von 20.000,00 €. Dem liegt ein Erfahrungswert von einem
Jahresbedarf von 40.000,00 € nach der Vergütungspraxis vor dem Betreuungsrechtsänderungsgesetz
zugrunde. Mit dem Betreuungsverein ist vereinbart, dass bis zum 07.04.2005 der
Bedarf erläutert wird. Sollte er geringer als 20.000,00 € ausfallen, wird der
Zuschuss entsprechend reduziert.