Vorlage - 2013/115
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Anlagen:
- Anlage 1: Prüfungsmitteilung Landesrechnungshof vom 21.02.2013
- Anlage 2: Stellungnahme zum Entwurf der Prüfungsmitteilung vom 06.11.2012
Sachlage:
Im Rahmen einer Datenabfrage im September 2011 bei den Landkreisen in Niedersachsen teilte der Niedersächsische Landesrechnungshof (LRH) mit, dass eine überörtliche Prüfung der Organisations- und Arbeitsweisen von Straßenmeistereien geplant sei. Insgesamt wurden sieben Landkreise ausgewählt, die exemplarisch näher geprüft werden sollten. Am 11.11.2011 wurde der Landkreis Lüneburg als einer der ausgewählten Landkreise hierüber informiert.
Am 06.12.2011 fand dann die eigentliche Prüfung im Hause von SBU statt.
Bereits vorher hatte die Betriebsleitung mit Schreiben vom 11.10.2011 den Landesrechnungshof auf die Besonderheiten der Organisation als Eigenbetrieb beim Landkreis Lüneburg hingewiesen.
Prüfungsmitteilung des LRH vom 21.02.2013 über die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung:
Gemäß § 5 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes (NKPG) v. 16.12.2004 ist die Zusammenfassung über den wesentlichen Inhalt des Schlussberichts dem zuständigen Gremium (gemäß § 5 Absatz 2 Buchstabe h der Betriebssatzung) Betriebsausschuss bekannt zu geben.
Die Prüfungsergebnisse hat der LRH wie folgt zusammengefasst:
„Kurzfassung der Prüfungsergebnisse der vergleichenden Prüfung
- Die TVK-Landkreise weisen im Vergleich aller geprüften Landkreise die geringsten Kosten des Betriebsdienstes je km Kreisstraße auf.
- Die Landkreise haben im Prüfungszeitraum Kooperationsmöglichkeiten lediglich im Rahmen der Zusammenarbeit in einigen Leistungsteilbereichen genutzt. Die Möglichkeiten umfangreicher Kooperationen verwerfen die Landkreise nach meiner Einschätzung zu schnell.
- Alle geprüften Landkreise übernahmen Aufgaben des Betriebsdienstes auf Kreisstraßen in Ortsdurchfahrten für kreisangehörige Gemeinden. Die Landkreise sollten sich künftig die entstandenen Kosten für die Übernahme der Leistungen des Betriebsdienstes auf Basis der Vollkosten erstatten lassen.
- Da ich im Rahmen der Prüfung keine eigenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt habe, kann ich keine Aussage dazu treffen, inwieweit die KSM wirtschaftlich arbeiten. Die KSM konnten allerdings nicht belegen, dass sie wirtschaftlich handeln. Sie nahmen zwar mit einer Ausnahme an interkommunalen Vergleichen teil, erklärten aber übereinstimmend, dass die Ergebnisse nicht aussagekräftig seien. Weitere Schlussfolgerungen für Optimierungsmaßnahmen zogen sie nicht bzw. setzten sie nicht um. Kostenvergleiche mit Dritten (Fremdanbietern) führte keine der geprüften KSM durch.
- Die geprüften KSM bestimmten ihren Personalbedarf größtenteils nicht mithilfe einer qualifizierten Bedarfsermittlung. Die Meistereien orientierten sich bei der Personalbemessung an den zu erfüllenden Aufgaben im Winterdienst oder an den zu erledigenden Sofortmaßnahmen. Ich empfehle den Meistereien, den Personalbedarf in einem fortlaufenden Prozess aufgabenkritisch (ob und wie) nach Notwendigkeiten und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu ermitteln.
- Fremdvergaben sind eine Alternative zu Eigenleistungen. Die KSM sollten über die KLR die Voraussetzungen für einen Wirtschaftlichkeitsvergleich von Eigenleistungen und Fremdvergaben schaffen.
- Einige Meistereien führten Strecken- und Baumkontrollen pauschal nach festen Kontrollintervallen durch. Es ist grundsätzlich wirtschaftlicher, die Straßen nach der Verkehrsbedeutung und die Straßenbäume nach dem Gefahrenpotenzial zu klassifizieren. Die sich daran orientierenden Kontrollintervalle sollten den Erfordernissen der Verkehrssicherung entsprechen. Im Regelfall dürfte sich dadurch für die KSM eine Entlastung bei den Kontrolltätigkeiten ergeben.
- Drei der untersuchten KSM nahmen Tätigkeiten für private Dritte wahr. Dies ist unzulässig, da die KSM als Hilfsbetriebe nur der Deckung des Eigenbedarfs des Landkreises dienen.“
Die komplette Prüfungsmitteilung ist dieser Vorlage beigefügt (Anlage 1).
Mit Schreiben vom 06.11.2012 hat der Landkreis Lüneburg bereits zum Entwurf der Prüfungsmitteilung ausführlich Stellung genommen (Anlage 2).
Ergänzende Ausführungen zur Stellungnahme:
- Das in 2002 vom Kreis übernommene Darlehen (NordLB) von rund 1,58Mio€ wird bis Ende 2013 um rund 1,495Mio€ auf 0,085Mio€ und bis Ende 2014 komplett getilgt sein.
- Sämtliche Kreditermächtigungen seit Betriebsgründung wurden bis heute nicht in Anspruch genommen, das heißt: 0,-€ Neuverschuldung.
- Für verschiedene Schwerpunktthemen (z.B. Organisation Winterdienst, Betriebshofübergreifender Technik- und Personaleinsatz) wurden mit Arbeitsgruppen Lösungen erarbeitet und umgesetzt. Organisationsstruktur, Personalentwicklung, Fahrzeug- und Geräteeinsatz unterliegen aufgrund der wirtschaftlichen Verantwortung der Betriebsleitung einer ständigen Aufgabenkritik.
- Kennzahlen ergeben sich aus den jährlichen Lageberichten der Jahresabschlüsse zur Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage: Umschlagshäufigkeit der Forderungen, Kapitalflussrechnung, Kapitalumschlagshäufigkeit, Umsatzrentabilität, Eigenkapitalrentabilität und Gesamtkapitalrentabilität.
Bereits im Herbst 2008 hatte die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt (NKPA) als seinerzeit noch zuständige Prüfungsbehörde eine überörtliche Prüfung des Landkreises Lüneburg, bezogen auf die Haushaltsjahre 2005 bis 2007 durchgeführt. In diesem Rahmen wurde auch der Eigenbetrieb geprüft. Schwerpunkte der Prüfung waren:
- Strukturen/Geschäftsprozesse (Aufbau-/Ablauforganisation incl. Stellenausstattung);
- Liquiditätsmanagement, Entwicklung der Kassen-/Liquiditätskredite, Kredit-, Zins- und Schuldenmanagement;
- Kassenabwicklung (Cashmanagement);
- Kassenaufsicht und Kassenprüfungen;
- Controlling;
- Vollstreckung/Forderungsmanagement, Niederschlagungen;
- Liquiditätsplanung/Einnahmestruktur und
- Erläuterungen zu den Zuweisungen sowie der ausgewiesenen Bilanzgewinne.
Ein abschließender Prüfbericht wurde am 10.06.2010 vorgelegt. Die Prüfung hat den Eigenbetrieb betreffend zu keinen Einwendungen geführt.
Allein die Tatsache, dass der Betrieb von 2000 bis 2010 ohne jegliche Kostensteigerung für den Landkreis Straßen, Brücken und Radwege geplant, gebaut und unterhalten hat, ist der eindeutige Beweis dafür, dass damit auch die Wirtschaftlichkeit des Gesamtbetriebes nachgewiesen und dies nicht nur eine bloße Behauptung ist. Außerdem hat der Betrieb selbstverständlich zu mittelfristigen Entwicklungszielen des Landkreises beigetragen. So wurden kontinuierlich Schulden abgebaut. Darüber hinaus sind die dem Betrieb in der Vergangenheit erteilten Kreditaufnahmeermächtigungen für Investitionen noch nie in Anspruch genommen worden.
Aus all dem folgt, dass der Eigenbetrieb sehr wohl äußerst effizient und wirtschaftlich geführt wird. Auch die politischen Gremien bis hin zum Kreistag waren und sind parteiübergreifend davon überzeugt, dass die damaligen Überlegungen zur Gründung des Eigenbetriebes unter Zugrundelegung der umfassenden Fragestellung „was kostet das Produkt Kreisstraßen von der Planung über den Bau bis zur Unterhaltung den Landkreis insgesamt“ richtig und zukunftsweisend waren.