Vorlage - 2013/135
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1 | 2013-06-06 Eilentscheidung üpl. Hochwasserkatastrophe (42 KB) |
Sachlage:
Landrat und stellvertretende Landrätin haben im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 89 NKomVG einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe im Juni 2013 in Höhe von 1.000.000 € zugestimmt. Die Hochwasserkatastrophe erforderte ein sofortiges Handeln. Somit war eine Eilentscheidung durch den Landrat im Einvernehmen mit der stellvertretenden Landrätin unumgänglich.
Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage.