Vorlage - 2013/137
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1 | Zwischenbericht 30.06.13 (75 KB) |
Gemäß § 3 Eigenbetriebsverordnung und § 7 Absatz 3 Betriebssatzung hat die Betriebsleitung den Landrat und den Betriebsausschuss halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen die Entwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.
Einzelheiten sind der Anlage zu entnehmen.