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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2013/151  

Betreff: Jahresabschluss der Bildungs- und Kultur gGmbH für das Geschäftsjahr 2012;
Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mennrich, BjörnAktenzeichen:10 - 20 44 00
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Mennrich, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
20.08.2013 
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
09.09.2013    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

 

Anlage/n:

keine

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: Den in der Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH am 25.06.2013 gefassten Beschlüssen über die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 einschließlich des Lageberichtes, der Gewinnverwendung und Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH für das Geschäftsjahr 2012 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 148.506,50 € aus.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frobenius, Bürger & Partner, Hannover, hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Die Gesellschafterversammlung hat am 25.06.2013 auf Vorschlag von Geschäftsführung und Aufsichtsrat den Jahresabschluss festgestellt und beschlossen, den Jahresüberschuss 2012 in Höhe von 148.506,50 €, den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 333,44 € sowie die Entnahmen aus Gewinnrücklagen in Höhe von 243.586,78 € vollständig in die Rücklagen einzustellen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. Der Beschluss erfolgte unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreisausschusses.

 

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses liegt  im Kreistagsbüro zur Einsichtnahme durch die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten sowie des Kreisausschusses aus.

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