Vorlage - 2004/156
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Anlage/n:
-zwei-
Sachlage:
Im Gegensatz zu der in Vorlage 155/2004 geschilderten Situation
über den Abwärtstrend der Kosten im Bereich der Hilfen zur Erziehung gibt es in
einem anderen wesentlichen Bereich der Jugendhilfe (Leistungen nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz) erhebliche Kostensteigerungen (nachdem diese Kosten
bis dahin gefallen waren).
Ø
2002 792.000,00
€
Ø
2003 836.000,00
€
Ø
2004 851.000,00
€ (Haushaltsansatz, nicht auskömmlich)
Ø
2005 963.000,00
€ (Haushaltsansatz geplant)
Umfassenderes Zahlenmaterial ist als Anlage -1- beigefügt.
Diese Entwicklung ist für den Landkreis insoweit außerordentlich
misslich, als dass seit 2002 eine Kostenbeteiligung der Landkreise an diesen
zuvor lediglich aus Bundes- und Landesmitteln finanzierten Aufwendungen zu
erfolgen hat.
Die Höhe dieser Kostenbeteiligung bemisst sich danach, in
welchem Umfang es den Kommunen gelingt, von den Unterhaltspflichtigen (in aller
Regel Väter) den vorschussweise gezahlten Unterhalt wieder „hereinzuholen“.
Liegt diese Rückholquote bei 30 %, so ist der Leistungsbereich (Sach- und
Personalkosten gehen ohnehin zu Lasten des Landkreises) für den Landkreis
kostenneutral. In 2003 war es gelungen, die Rückholquote auf 32 % zu steigern,
so dass ein Überschuss erzielt werden konnte. Dies war auf eine
Personalverstärkung zurückzuführen, die mit dem ausdrücklichen Ziel erfolgte,
die Rückholquote zu steigern und zwar in einem Umfang, der den entstehenden
Personalmehraufwand zumindest deckt. Dies war erfolgreich gelungen (siehe
Anlagen -1- und -2- zur Gesamtentwicklung).
Dies wird ab 2004 nicht mehr möglich sein, da wegen der
vermehrten Leistungsgewährung zu hohe Sachbearbeiterkapazitäten in der
Leistungsbearbeitung gebunden sind. Diese Kapazitäten stehen dann für die
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen nicht mehr zur Verfügung, da die
Sachbearbeitung für die Leistungsgewährung insoweit vorgeht. Hinzu kommt
natürlich die zunehmende tatsächliche Zahlungsunfähigkeit der
Unterhaltsverpflichteten.
Ursache dieser Entwicklung ist allerdings eine völlig andere.
Die Gewährung von Unterhaltsvorschuss setzt voraus:
Ø
nicht eheliche Geburt
Ø
Trennung oder Scheidung der Eltern
Ø
fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit
oder –bereitschaft der Unterhaltsverpflichteten
Dies bedeutet, dass die Aufwendungen für diesen Bereich in den
Landkreisen besonders hoch sind, in denen die oben aufgeführten Tatbestände in
besonderer Weise gegeben sind oder zusammenfallen.
Ø
Im Bereich Lüneburg (Stadt und Landkreis)
liegt die Zahl der nicht ehelichen Geburten mit einem Anteil von 277 auf 1.000
geborene Kinder deutlich über dem Landesschnitt von 214. Berücksichtigt man
dabei, dass die Zahl der Geborenen mit 10 auf 1.000 Einwohner ohnehin über dem
Landesdurchschnitt von 9,5 liegt, so ergibt sich eine noch deutlichere
Abweichung vom Landesschnitt.
Ø
Es gibt einen bundesweiten Trend zur
vermehrten Ehescheidung, wobei festzustellen ist, dass die Zahl der von diesen
Ehescheidungen betroffenen Kinder proportional mit steigt (Anlage -3-). In
Lüneburg hat dies besondere Auswirkungen, da die Scheidungsrate mit 34,14
Fällen auf 10.000 Einwohner über dem Landesschnitt von 24,5 Scheidungen auf
10.000 Einwohner liegt. Die Zahl der Eheschließungen bewegt sich dahingegen im
Landesschnitt.
Ø
Die im vorhergehenden Tagesordnungspunkt
dargestellte über dem Landesdurchschnitt liegende Arbeitslosenquote macht die
Zahl der nicht leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen zumindest zum Teil
erklärbar.
Insoweit wird die sehr missliche Kostenentwicklung begründbar,
ohne dass dabei allerdings zu erklären ist, woraus die ungewöhnliche
Ausgangslage resultiert. Die Verwaltung wird in der Sitzung zu Einzelheiten
vortragen.