Vorlage - 2004/160
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Anlage/n:
keine
Beschlussvorschlag:
Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt
folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 27.09.2004:
„Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich an
der Finanzierung des Elberadweges im Amt Neuhaus, indem er sich mit mindestens
80% am Gemeindeanteil der Gemeinde Amt Neuhaus beteiligt.“
Begründung:
„Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat am 29.09.2003
einstimmig beschlossen, die Anlage eines Radweges auf der Deichkrone des neuen
Elbdeiches zu unterstützen und dabei der Strecke zwischen Neu-Bleckede und
Darchau Priorität gegeben. Der Kreistag wies auf die Bedeutung des Elberadweges
für die wirtschaftliche Entwicklung des Landkreises Lüneburg und die
Metropolregion Hamburg hin und hob hervor, dass der Elberadweg eine zentrale
Stellung im „Projekt Wirtschaftsraum Süderelbe“ einnimmt. Abschließend wurde
darauf verwiesen, dass die Landkreise Lüneburg, Harburg und Stade in besonderer
Weise von der bereits geschaffenen Infrastruktur und der zunehmenden
Gästenachfrage profitieren. Dies wurde auch am Elbeschifffahrtstag am
01.08.2004 wieder deutlich.
Der Elberadweg ist von überregionaler Bedeutung und deshalb im
Rahmen der Wirtschaftsförderung und der touristischen Entwicklung vom Landkreis
Lüneburg zu finanzieren. Die touristische Grundversorgung und die
innerörtlichen Radwege sind Aufgabe der Gemeinde Amt Neuhaus, nicht die
Förderung des überregional bedeutsamen Elberadweges. Das Amt Neuhaus als kleine
Gemeinde darf bei der Förderung des Elberadweges nicht überfordert werden und
es darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass die Gemeinde Amt Neuhaus
wirtschaftlich immer noch unter der Wiedervereinigung leidet, indem z.B. immer
noch keine feste Elbquerung vorhanden ist.“