Vorlage - 2004/163
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Anlage/n:
keine
Beschlussvorschlag:
Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt
folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 27.09.2004:
„Der Kreistag wählt aus den
stimmberechtigten Kreisausschussmitgliedern einen dritten ehrenamtlichen
Vertreter des Landrates, der ihn bei der repräsentativen Vertretung des
Landkreises vertritt.“
Begründung:
„Gemäß § 55 Absatz 7 NLO können in Landkreisen mit mehr als
125.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis zu drei ehrenamtliche Vertreterinnen
und Vertreter des Landrates, die ihn bei der repräsentativen Vertretung des
Landkreises vertreten, gewählt werden. Die NGO schreibt vor, dass der Landrat
bei der repräsentativen Vertretung des Landkreises von den ehrenamtlich tätigen
stellvertretenden Landräten vertreten wird und nicht von anderen
Kreisbediensteten.
Es ist in den letzten Monaten verstärkt festzustellen, dass der
Landrat bei immer mehr Anlässen (z.B. Festen, Ehrungen, Einweihungen,
Verabschiedungen usw.) nicht von seinen Stellvertretern vertreten wird, sondern
vom Ersten Kreisrat oder anderen Beschäftigten der Kreisverwaltung. Dies ist
nicht im Sinne der NLO, missachtet die Rechte der frei gewählten Abgeordneten
und bedarf daher der umgehenden Korrektur.
Damit durch diese Neuregelung der repräsentativen Vertretung
des Landrates dem Landkreis keine Mehrkosten entstehen, wird die Aufwandsentschädigung
für die Stellvertreter von 285,00 € mit je 190,00 € neu festgelegt. Die
Fahrkostenentschädigung bleibt bei 107,00 €.“