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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2013/227  

Betreff: Umwandlung der Kreisbibliothek mit Außenstellen in Schulbüchereien; Entwicklung von Schulbüchereien zu Lernzentren
(im Stand der 2. Aktualisierung vom 17.12.2013)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wieske, MichaelAktenzeichen:5571.13
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Beratungsfolge:
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
11.11.2013 
Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen geändert beschlossen   
Kreisausschuss
02.12.2013    Kreisausschuss      
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
25.02.2014 
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
03.03.2014    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Schreiben der BBS III v. 11.11.2013  
Entwicklung von Schulbüchereien zu Lernzentren  
Entwicklung von Schulbüchereien zu Lernzentren, Stand 16.12.2013  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

I   - Schreiben der BBS III v. 11.11.2013

II  - Überarbeitete Aufstellung zur möglichen finanziellen Förderung in 2014

III – 2. Überarbeitete Aufstellung zur möglichen finanziellen Förderung in 2014, Stand: 16.12.2013

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben der BBS III v. 11.11.2013 (888 KB)      
Anlage 2 2 Entwicklung von Schulbüchereien zu Lernzentren (185 KB)      
Anlage 3 3 Entwicklung von Schulbüchereien zu Lernzentren, Stand 16.12.2013 (185 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Soweit die Georg-Sonnin-Schule (BBS II) und die BBS III Am Schwalbenberg ein entsprechendes Konzept vorlegen, wird die Zentrale der Kreisbibliothek Am Schwalbenberg zu einer Schulbibliothek umgewandelt.
  2. Die vom Landkreis Lüneburg zur Verfügung gestellten Fördermittel zur Entwicklung von Schulbibliotheken zu Lernzentren stehen im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel auch den Berufsbildenden Schulen zur Verfügung. Grundlage für die Berechnung der laufenden Unterstützung ist die Anzahl der Vollzeitschüler/innen.

 

 

Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 14.11.2013:

  1. Der verwaltungsseitigen Beschlussempfehlung wird entsprochen.
  2. Es ist zu entscheiden, ob darüber hinaus eine Aufstockung der Mittel für laufende Förderung auf der Basis der Schülerzahl für Teilzeitschüler/innen (zu einem Drittel) erfolgen soll.

Dazu sind verwaltungsseitige Berechnungen anzustellen.

 

 

Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 17.12.2013:

Bei der jährlichen Förderung der Schulbibliotheken als Lernzentren in den Berufsbildenden Schulen (2,50 € pro Schüler/in) werden neben den Vollzeitschülern/innen die Berufsschüler/innen zu einem Drittel berücksichtigt. Der Höchstbetrag der jährlichen Förderung bei den Berufsbildenden Schulen wird auf 2.500,00 € festgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Mit Vorlage Nr. 2009/032 setzte die Verwaltung einen politischen Antrag zur Entwicklung und Förderung von offenen Lernzentren um. Danach sollen in den allgemeinbildenden Schulen des Landkreises Lüneburg offene Lernzentren auf der Basis von Schulbibliotheken entstehen.

Gleichzeitig sollen im Zusammenhang mit der Schaffung dieser Lernzentren die bisherigen Standorte der Kreisbibliothek (Zentrale Am Schwalbenberg, Außenstellen in Oedeme, Scharnebeck, Bleckede und Embsen) aufgelöst werden. Ihr Know-how und ihr Bestand soll den Lernzentren verfügbar gemacht werden.

 

Als finanzielle Förderung erhalten Schulen, die ein entsprechendes Konzept zur pädagogischen Einbindung der Schulbibliothek als Lernzentrum vorlegen, eine einmalige Anschubfinanzierung, je nach Schülerzahl, von 2.500-10.000 €. Als laufende Unterstützung erhalten diese Schulen jährlich pro Schüler/in einen Betrag in Höhe von 2,50 €.

Der Landkreis Lüneburg hält hierfür zurzeit jährlich 20.000 € bereit.

 

Am Schulzentrum Oedeme ist die Umwandlung der dortigen Außenstelle der Kreisbibliothek in eine Schulbibliothek als offenes Lernzentrum erfolgt. An den anderen Standorten der Kreisbibliothek arbeitet aktuell Personal des Landkreises unterstützt von Kräften aus den Standortgemeinden/

Samtgemeinden und Kräfte im Rahmen der Bürgerarbeit.

Die betreffenden Schulen und Schulzentren sind aufgefordert, im Rahmen ihrer inneren schulischen Entwicklung Konzepte zur Einbindung dieser Bibliotheken in den schulischen Alltag zur erarbeiten. Diese genannten Bibliotheken sind also  personell besetzt und stehen aktuell den Schulen sowie auch der dortigen Öffentlichkeit zur Verfügung.

 

Dies sieht zurzeit an der eigentlichen Zentrale der Kreisbibliothek Am Schwalbenberg anders aus. Das Kreismedienzentrum und die Kreisbibliothek sind dort gemeinsam untergebracht. Durch die Arbeiten zur Umwandlung der Außenstelle Oedeme in eine Schulbibliothek war der Leiter der Kreisbibliothek, Herr Harald Linnecke, in den vergangenen Jahren schwerpunktmäßig in Oedeme eingesetzt. Durch seine leider jetzt hinzugekommene längere Erkrankung liegt die Kreisbibliothek Am Schwalbenberg zurzeit brach. Zwar kann das Kreismedienzentrum in einem geringen Umfange die Bibliotheksarbeiten dort miterledigen, jedoch zeigt sich bereits jetzt, dass der Buchbestand veraltet und notwendige Aktualisierungen nicht mehr vorgenommen werden können. Dies trifft die Berufsbildenden Schulen II und III, die in erster Linie auf diese Bibliothek zugegriffen haben. Öffentlichkeit ist dort nicht festzustellen.

 

Das nicht mehr sehr attraktive Erscheinungsbild der Kreisbibliothek Am Schwalbenberg färbt auch auf das Kreismedienzentrum ab, das neben einem reichhaltigen Online-Angebot auch Medien vor Ort präsentiert und dies auch zukünftig noch in einem vorzeigbaren Rahmen machen will.

 

Die Verwaltung hat mit den Schulleitungen der genannten Berufsbildenden Schulen bereits gesprochen und auf die Situation hingewiesen. Seitens der beiden Schulen besteht großes Interesse, im Rahmen eines kurzfristig zu erarbeitenden Konzeptes diese Bibliothek wieder mit Leben zu erfüllen und in ein schulisches Konzept einzubinden.

 

Aus Sicht der Verwaltung muss dann allerdings geklärt werden, ob auch die Berufsbildenden Schulen die beschriebene finanzielle Förderung erhalten können. Der damalige politische Beschluss sah nur die allgemeinbildenden Schulen vor.

Hintergrund war seinerzeit sicherlich das Landesprogramm „Entwicklung von Schulbüchereien zu Lernzentren“, das Niedersachsen für allgemeinbildende Schulen eingerichtet hatte (das Land gab allerdings keine Finanzmittel). In dieses Landesprogramm kam damals das Gymnasium Oedeme sowie die heutige Oberschule Adendorf. Jetzt existiert dieses Landesprogramm nicht mehr, gleichwohl sind die kreiseigenen Schulen natürlich weiterhin daran interessiert, schon vorhandene eigene  Schulbüchereien oder auch Außenstellen der Kreisbibliotheken in ihr schulisches Konzept einzubinden.

 

Für den Fall, dass auch die Berufsbildenden Schulen die finanzielle Förderung erhalten verweist die Verwaltung auf die nachfolgende Aufstellung.

 

 

 

bereits gezahlt

Im August abgefragte

 

Schule mit Schulbibliothek

als Lernzentrum

Anschubfinanzierung

Schülerzahlen

Pro-Kopf-Zuschuss 2014

 

insgesamt

2013/14

2,50

Gymnasium Oedeme

                      10.000,00  

1537

                                 3.842,50  

Oberschule Adendorf

                         5.000,00  

533

 

1.332,50

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

geplante Lernzentren

 

Schülerzahlen Vollzeit

 

 

noch zu zahlen

2013/14

 

BBS II (Georg-Sonnin-Schule)

                         5.000,00  

742

                                               1.855,00 

 

 

 

 

BBS III

                         5.000,00  

1.049

                                               2.622,50 

 

 

 

 

 

 

 

                                             19.652,50 

 

 

 

(einschl. Anschub-

finanzierung)

                                                                                        

 

 

In 2014 wäre danach eine Förderung der beiden genannten berufsbildenden Schulen, sowohl als Anschubfinanzierung als auch als laufende Unterhaltung, möglich.

Sollten dann allerdings noch weitere allgemeinbildende Schulen Konzepte vorlegen und eine entsprechende Förderung beantragen, müsste, spätestens ab 2015, über eine Aufstockung der Haushaltsmittel nachgedacht werden.

 

Da das Landesprogramm – Entwicklung von Schulbüchereien zu Lernzentren – ausgelaufen ist besteht aus Sicht der Verwaltung kein Grund, die Berufsbildenden Schulen von der Förderung offener Lernzentren auszuschließen.

Wie in der o.a. Aufstellung dargestellt, sollten bei der laufenden Unterstützung (2,50 €/pro Schüler/in) allerdings nur die Vollzeitschüler/innen zugrunde gelegt werden.

 

 

Aktualisierte Sachlage vom 14.11.2013:

 

Der Schulausschuss ist in seiner Sitzung am 11.11.2013 dem Beschlussvorschlag der Verwaltung weitgehend gefolgt. Er hat die Verwaltung allerdings beauftragt, die finanziellen Auswirkungen zu prüfen und darzustellen, wenn die Teilzeitschüler/innen der Berufsbildenden Schulen zu einem Drittel bei der laufenden finanziellen Förderung von Selbstlernzentren (2,50 €/Schüler/in) berücksichtigt werden.

Dies hat die BBS III mit Schreiben vom 11.11.2013 (Anlage I) vorgeschlagen.

 

Die Verwaltung hat die entsprechende Aufstellung aus der ursprünglichen Vorlage entsprechend überarbeitet und als Anlage II beigefügt.

 

Einschließlich der Anschubfinanzierung beliefen sich danach die Gesamtaufwendungen in 2014 auf rund 22.000 €. Insoweit müssten dann im Produkt 243-000 „Allgemeine schulische Aufgaben“ die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um 2.000 € erhöht werden. Bislang stehen für die finanzielle Förderung von Selbstlernzentren nur 20.000 € zur Verfügung.

 

 

Aktualisierte Sachlage vom 17.12.2013

 

Die Verwaltung hat noch einmal den Auftrag erhalten, die Möglichkeiten zur finanziellen Förderung der Schulbibliotheken als Lernzentren (einschließlich BBS) für 2014 darzustellen. Hierzu wird auf die beigefügte Anlage – Stand: 16.12.2013 – verwiesen.

 

Seitens der Berufsbildenden Schulen kam der Vorschlag, neben den Vollzeitschülern/innen auch die Berufsschüler/innen anzurechnen, letztere allerdings nur zu einem Drittel.

Bei Anwendung dieser Berechnung läge für 2014 der Gesamtzuschussbedarf bei 21.627,50 €.

 

Bei einer Deckelung des jährlichen Zuschusses im Rahmen einer Höchstbetragsregelung auf 2.500,00 € pro Schule, läge der Gesamtzuschussbetrag für 2014 bei 20.175,00 €.

Dieser Betrag wäre durch den für diesen Zweck eingeplanten Betrag in Höhe von 20.000,00 € nahezu abgedeckt.

 

Insoweit schlägt die Verwaltung vor, bei den Berufsbildenden Schulen neben den Vollzeitschülern/innen die Berufsschüler/innen zu einem Drittel bei der Berechnung der jährlichen finanziellen Förderung zu berücksichtigen. Der Höchstbetrag der jährlichen Förderung der Berufsbildenden Schulen liegt bei 2.500,00 €.

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