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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2013/263  

Betreff: Antrag der CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion vom 21.10.2013 (Eingang: 21.10.2013);
Änderungsantrag der Gruppe SPD und Grüne vom 03.11.2013 (Eingang: 03.11.2013);
Umsetzung der Erklärung des Landkreises und der Gemeinden zum Entschuldungsvertrag, beschlossen im Kreistag am 05.03.2012
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 04.11.2013)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Britta AmmoneitAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
04.11.2013    Kreisausschuss      
Kreistag
04.11.2013 
Kreistag geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Originalantrag  
Änderungsantrag Gruppe SPD und Grüne  

 

 

 

Anlage:

Originalantrag

Änderungsantrag Gruppe SPD und Grüne

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Originalantrag (841 KB)      
Anlage 2 2 Änderungsantrag Gruppe SPD und Grüne (305 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag der CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion:

„Der Kreistag fordert den Landrat auf, die vom Kreistag in seiner Sitzung am 5. März 2012 und in der Folge von allen Räten beschlossene Erklärung zum Entschuldungsvertrag schriftlich aufzusetzen, zu unterschreiben und allen weiteren HVB zur Unterschrift zuzuleiten.

Der Kreistag fordert den Landrat ferner auf, den Inhalt der vom Kreistag und allen Räten beschlossenen Erklärung sowie die Ziele und Verpflichtungen des Landkreises aus dem Entschuldungsvertrag mit dem Land Niedersachsen bei Gesprächen und Verhandlungen mit den kreisangehörigen Gemeinden in Sachen Haushalt zu beachten.“

Beschlussvorschlag der Gruppe SPD und Grüne vom 03.11.2013:

„Zur Sitzung des Kreistages am 4. November stellen wir folgenden Änderungsantrag:

1.               In der „Erklärung zum Entschuldungsvertrag“ (Fassung vom 13.02.2013) wird der Wille des Landkreises deutlich, die Kommunen am finanziellen Vorteil des Entschuldungsvertrags wirksam zu beteiligen (z.B.: Senkung der Kreisumlage).

2.               Allerdings wurde eine Beteiligung der Kommunen an Haushaltsüberschüssen, die während der Laufzeit des Entschuldungsvertrages entstehen, erst bei über 3,5 Mio. € vereinbart.

3.               Aufgrund der zwischenzeitlich durch Bundes- und Landesentscheidungen grundlegend anderen Finanzsituation des Landkreises sind solch hohe Überschüsse nicht mehr zu erwarten. Ein Kernpunkt der „Erklärung“ ist damit praktisch hinfällig. Eine Unterzeichnung zum heutigen Zeitpunkt wäre irreführend und bringt den Kommunen und damit den Eltern mit Kindern in Krippen und Kindertagesstätten keine Vorteilsteilhabe.

4.               Der Landrat wird daher beauftragt, mit den Kommunen zu verhandeln, wie eine solidarische Unterstützung der Kommunen auch bei kleineren Überschüssen realisiert werden kann.

Beschlussvorschlag der CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion vom 04.11.2013:

„Der Kreistag fordert den Landrat auf,

  1. umgehend mit den Städten, Samt- und Einheitsgemeinden zu klären, ob und ggf. wie die beschlossene Erklärung zum Entschuldungsvertrag an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden muss,
  2. dem AFP am 20.11.2013 über die Gespräche zu berichten und
  3. ggf. in einer Sitzungsvorlage Änderungsvorschläge zu unterbreiten, über die dann im HH-KT am 16.12.2013 abschließend beraten und beschlossen werden kann.“

 

 

 

 

Sachlage:

 

Die CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion stellt zur Beschlussfassung im Kreistag am 4. November 2013 den anliegenden Antrag. Zur Begründung siehe Antrag.

 

 

Ergänzende Sachlage vom 04.11.2013:

 

Die Gruppe SPD und Grüne hat am 03.11.2013 (Eingang: 03.11.2013) einen Änderungsantrag gestellt. Die Begründung soll mündlich erfolgen. Der Änderungsantrag ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die CDU/Bündnis 21 RRP-Kreistagsfraktion stellt in der Kreistagssitzung am 04.11.2013 mündlich folgenden Änderungsantrag:

 

„Der Kreistag fordert den Landrat auf,

  1. umgehend mit den Städten, Samt- und Einheitsgemeinden zu klären, ob und ggf. wie die beschlossene Erklärung zum Entschuldungsvertrag an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden muss,
  2. dem AFP am 20.11.2013 über die Gespräche zu berichten und
  3. ggf. in einer Sitzungsvorlage Änderungsvorschläge zu unterbreiten, über die dann im HH-KT am 16.12.2013 abschließend beraten und beschlossen werden kann.“

 

 

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