Vorlage - 2013/290
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1 | Anlage 28.11.2013 (97 KB) |
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Hansestadt Lüneburg Verhandlungen über die Zusammenarbeit im Hinblick auf einen Senioren- und Pflegestützpunkt zu führen.
Im Haushalt 2014 sind zur Finanzierung eines solchen Senioren- und Pflegestützpunktes 80.000,00 € vorzusehen.
Beschlussvorschlag vom 01.04.2015:
Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich an den Kosten des Senioren- und Pflegestützpunkts (SPN) Region Lüneburg mit einem Betrag in Höhe von 75.000,00 € jährlich.
Es wird eine Kooperationsvereinbarung zunächst für die Dauer vom 1. Januar .2014 bis zum
31. Dezember .2018 geschlossen. Auf der Grundlage der Evaluation der weiteren Entwicklung des Senioren- und Pflegestützpunkts zum 31. Dezember .2017 verhandeln Hansestadt und Landkreis Lüneburg bis spätestens zum 30. September 2018 über die Fortführung der Kooperationsvereinbarung und deren Konditionen ab 1. Januar .2019.
Sachlage vom 28.11.2013:
Wie bekannt besteht in Lüneburg ein mit dem örtlichen Pflegestützpunkt verbundenes Seniorenservicebüro in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg. Grundlage für dieses Seniorenservicebüro ist eine befristete Förderrichtlinie des Landes. Diese läuft am 31. Dezember 2013 aus. Sowohl der örtliche Pflegestützpunkt als auch das Seniorenservicebüro stehen auch Bewohnern aus der Fläche des Landkreises Lüneburg zur Verfügung.
Der Landkreis Lüneburg hat in der Vergangenheit keine eigenen Mittel zur Unterstützung des Seniorenservicebüros bzw. des örtlichen Pflegestützpunktes aufgewandt.
Nunmehr hat das Land das Konzept „Neue seniorenpolitische Beratungsstrukturen in den Kommunen“ für die Arbeit derartiger Einrichtungen veröffentlicht. Sie sollen unter dem Namen Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen (SPN) geführt werden. Vom Grundsatz her sind die Landkreise antragsberechtigt, es besteht aber (wie derzeit auch) die Möglichkeit, über Kooperationsvereinbarungen kreisangehörige Gemeinden oder freie Träger einzubeziehen. Darüber hinaus können mit ausdrücklichem Einverständnis des Landkreises auch eine kreisangehörige Stadt oder eine kreisangehörige Gemeinde oder ein freier Träger Zuwendungsempfänger werden.
Diese Richtlinie ist von der Sozialministerin mit Schreiben vom 15. November 2013 bekannt gegeben worden. Es handelt sich dabei allerdings zunächst nur um ein Papier über das endgültige Konzept neuer seniorenpolitischer Beratungsstrukturen in den Kommunen. Die Förderrichtlinie als solche wird noch erarbeitet und veröffentlicht.
Die Hansestadt Lüneburg hat nunmehr signalisiert, dass sie durchaus ein Interesse an der Weiterführung des bisherigen Seniorenservicebüros und örtlichen Pflegestützpunktes im Rahmen des neuen Konzepts und der noch zu verabschiedenden Förderrichtlinie hat. Die Hansestadt signalisiert allerdings auch, dass sie dies zukünftig nur bei finanzieller Beteiligung des Landkreises Lüneburg sicherstellen kann.
Insoweit wird mit der Hansestadt über eine finanzielle Beteiligung des Landkreises Lüneburg ab 2014 zu verhandeln sein. Dies wird dann aber auch bedeuten, dass darüber zu verhandeln sein wird, in welcher Weise ggf. Beratungsstrukturen zu verändern sind, um Menschen in der Fläche besser zu erreichen.
Um im Jahr 2014 für derartige Verhandlungen überhaupt eine finanzielle Grundlage zu schaffen, ist ein entsprechender Haushaltsansatz vorzusehen. Nach bisherigem Kenntnisstand sollten 80.000,00 € vorgesehen werden.
Sachlage vom 01.04.2015:
Die nunmehr geführten Verhandlungen bezogen sich auf die Frage, in welcher Weise sich eine Inanspruchnahme des SPN für die Bewohner der Fläche des Landkreises Lüneburg verbessern ließe und auf die Frage der Höhe einer Kostenbeteiligung des Landkreises Lüneburg.
Zur Frage der Inanspruchnahme durch die Bewohner aus der Fläche ist festzustellen, dass nach dem vorliegenden Zahlenmaterial bereits jetzt ein durchaus bemerkenswerter Zulauf aus der Fläche erfolgt.
Die Besucher aus der Fläche betragen in den Bereichen:
Ausbildung Wohnberater | 40 % |
Inanspruchnahme Wohnberatung | 30 % |
Rentenberatungen | 60 % |
Alltagsbegleiter | 36 % |
Inanspruchnahme Alltagsbegleiter | 18 % |
Seniorenrechtsberatung | 10 % |
Unterstützung Wohnraumsuche | 10 % |
Veranstaltungen (Bingo, Malgruppe, Skatgruppe usw.) | 10 % - 15 % |
Eine Steigerung dieser Zahlen ließe sich ggf. durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit in der Fläche erreichen.
Einigkeit wurde in den Gesprächen darüber erzielt, dass Außensprechtage in der Fläche kaum in Anspruch genommen werden, da der Beratungsbedarf in der Regel situativ besteht. Der personelle Aufwand für Außensprechtage in der Fläche (dazu wäre selbst bei Berücksichtigung von nur fünf Gemeinden einmal wöchentlich eine 0,75-Kraft erforderlich) ist nicht darstellbar. Erfahrungen anderer Träger zeigen auch durchaus, dass derartige Sprechtage kaum in Anspruch genommen werden und wurden aufgegeben.
Im Hinblick auf die Finanzierung hat die Hansestadt folgenden Finanzierungsplan vorgelegt und in längeren Verhandlungen mit dem Landkreis abgestimmt:
Gesamtkosten:
| 264.364,00 € |
Einnahmen: |
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Landesmittel für den SPN | 40.000,00 € |
Landesverbände Pflegekassen | 40.684,00 € |
Landkreis | 74.600,00 € |
Hansestadt | 109.080,00 € |
| 264.364,00 € |
Die höhere Beteiligung der Hansestadt resultiert daraus, dass im SPN auch allgemeine Seniorenarbeit (wie sie in der Fläche von den Gemeinden finanziert wird) geleistet wird. Diese nimmt allerdings im SPN einen eher untergeordneten Aufwand ein, da die allgemeine Seniorenarbeit auch in den Stadtteilhäusern geleistet wird.
Mit der Hansestadt besteht Einigkeit darüber, dass für den Fall einer Beteiligung des Landkreises an den Kosten des SPN nicht alljährlich neu verhandelt wird, sondern die Beteiligung des Landkreises auf die Dauer von fünf Jahren bei einer Vertragslaufzeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 festgeschrieben wird.
Haushaltsmittel stehen für diesen Zweck im Haushalt 2015 zur Verfügung. Im Hinblick auf das Jahr 2014 ist eine Rückstellung in entsprechender Höhe gebildet worden.
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