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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2014/082  

Betreff: Georg-Sonnin-Schule; Teilnahme am Modellprojekt "Teilhabe und Inklusion im Übergang Schule-Beruf - Modellregion Lüneburg " (TIM) - Einbau eines Fahrstuhls und zwei behindertengerechter Sanitäranlagen
(im Stand der 1. Aktualisierung vom 02.04.2014)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wieske, MichaelAktenzeichen:35 - 35 13 17
Federführend:Bildung und Kultur Beteiligt:Gebäudewirtschaft
Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra   
Produkte:6.1. 111-320 Liegenschaftsverwaltung/Gebäudemanagement
 19.25. 231-200 BBS II
 19.30. 244-000 Kreisschulbaukasse
Beratungsfolge:
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
01.04.2014 
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen ungeändert beschlossen   
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
24.04.2014 
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
19.05.2014    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1 zur Vorlage 082 aus 2014  
Anlage 2 zur Vorlage 082 aus 2014  
Anlage 3 zur Vorlage 082 aus 2014  
Anlage 4 zur Vorlage 082 aus 2014  
Anlage 5 zur Vorlage 082 aus 2014  
Anlage 6 zur Vorlage 082 aus 2014  
Anlage 7 zur Vorlage 082 aus 2014  
Modellregion Lüneburg Antrag  
Schreiben des Nds. Kultusministerium vom 28.2.2014  

 

 

 

Anlage/n:

1 Übersichtsplan

3 Grundrisspläne

1 Gebäudeschnitt

2 Kostenschätzungen

Teilhabe, Inklusion und Kooperation; Konzept zur Bildung einer Modellregion des Institutes für berufsbezogene Beratung und Weiterbildung (ibbw)

Schreiben des Nds. Kultusministeriums an die hiesige Landesschulbehörde vom 28.2.2014

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 082 aus 2014 (234 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 zur Vorlage 082 aus 2014 (813 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 zur Vorlage 082 aus 2014 (88 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 zur Vorlage 082 aus 2014 (88 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 zur Vorlage 082 aus 2014 (146 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 6 zur Vorlage 082 aus 2014 (48 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 7 zur Vorlage 082 aus 2014 (44 KB)      
Anlage 8 8 Modellregion Lüneburg Antrag (196 KB)      
Anlage 9 9 Schreiben des Nds. Kultusministerium vom 28.2.2014 (753 KB)      

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen:

Dem vorgeschlagenen Einbau eines Fahrstuhls im Gebäudetrakt 11 sowie zwei behindertengerechter Sanitäranlagen im Gebäudetrakt 10 und Werkstatttrakt 14 der Georg-Sonnin-Schule Am Schwalbenberg
in Lüneburg wird vorbehaltlich einer befürwortenden Beratung über die Unterstützung des Modellprojekts TIM „Teilhabe und Inklusion im Übergang Schule-Beruf – Modellregion Lüneburg“ im Schulausschuss zugestimmt.

 

Beschlussvorschlag für den Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen:

Die Teilnahme der Georg-Sonnin-Schule am Modellprojekt TIM „Teilhabe und Inklusion im Übergang
Schule-Beruf – Modellregion Lüneburg“ wird unterstützt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung der inklusiven Schule zum 01.08.2012 wird das Ziel verfolgt, dass in Niedersachsen Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung an jedem Lernort ihren Bedürfnissen und Ansprüchen entsprechend lernen können, die notwendige Qualität und der erforderliche Umfang an Unterstützung für alle Schülerinnen und Schüler gesichert sind, die Zusammenarbeit aller an der Förderung eines Kindes bzw. Jugendlichen beteiligten Personen und Institutionen gewährleistet ist und sonderpädagogische Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote ein qualitativ hochwertiges gemeinsames Lernen ermöglichen.

 

Die inklusive Beschulung wird bis spätestens zum Schuljahr 2018/2019 auch in den Berufsbildenden Schulen zur Pflicht. Wie die Inklusion im berufsbildenden Bereich gelingen kann, soll jetzt in einem seitens des Landes initiierten Innovationsvorhaben TIM „Teilhabe und Inklusion im Übergang
Schule-Beruf – Modellregion Lüneburg“ untersucht werden.

 

Das Innovationsvorhaben hat die pilothafte Umsetzung des Inklusionsgedanken in der Region Lüneburg und damit die Verbesserung der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung mit dem Schwerpunkt des Übergangs Schule-Beruf zum Ziel. Unter Einbeziehung der verschiedenen Akteure und Partner wird in der Region Lüneburg eine innovative, modellhafte Erprobung der Umsetzung der Inklusion für das Handlungsfeld Übergang Schule-Beruf initiiert, erprobt und begleitet, um erfahrungsunterstützte Empfehlungen und pädagogische Konzepte für die Region anbieten zu können.

Das Innovationsvorhaben ergänzt, erweitert und unterstützt die Anstrengungen des Landes Niedersachsen für eine inklusive Beschulung in der Beruflichen Bildung durch flankierende Maßnahmen und die Einbeziehung regionaler Strukturen und Partner in drei Modellregionen im Zielgebiet Lüneburg. Es entwickelt als Ergebnis erfahrungsunterstützte Empfehlungen, wie Inklusion im Übergang
Schule-Beruf unter Einbeziehung aller erforderlichen Partner gelingen kann.

 

In der Perspektive geht es darum, sowohl Beratungsteams für Berufsschulen, Lehrkräfte an beruflichen Schulen, Betriebe und Eltern unter Einbeziehung von Sonderpädagogen aus Förderschulen aufzubauen, als auch verlässliche Beratungs- und Koordinierungsgremien in Form von Bildungs- und Berufswegkonferenzen zu etablieren, um die besten Förderperspektiven für die einzelnen Jugendlichen zu prüfen und abstimmen zu können. Behinderten Jugendlichen wird eine umfassende Teilhabe ermöglicht, sie erwerben dadurch erweiterte berufliche Kompetenzen und Integrationschancen. Aber auch Mitschülerinnen und Mitschüler erwerben zusätzliche (Sozial-)Kompetenzen, die ebenfalls arbeitsmarktrelevant werden können.

 

Das Innovationsvorhaben wird von ibbw-consult, Institut für berufsbezogene Beratung und Weiterbildung, Göttingen, durchgeführt und von Institut für Berufspädagogik und Erwachsenenbildung der Leibniz Universität Hannover wissenschaftlich begleitet. Es wird in der Förderrichtlinie „Innovative berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung der N-Bank mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Niedersachsen gefördert.

 

In enger Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Begleitung und der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Lüneburg hat ibbw-consult im September 2013 neben der
BBS I Uelzen und der BBS Rotenburg die Georg-Sonnin-Schule in Lüneburg als teilnehmende Modellschule ausgewählt.

 

Im Rahmen des Modellrojektes plant die Georg-Sonnin-Schule eine Kooperationsvereinbarung mit der Förderschule am Knieberg abzuschließen, die schon ab dem kommenden Schuljahr 2014/2015 greifen soll. Entsprechende Schulvorstandsbeschlüsse liegen vor. Konkret soll die komplette 12. Jahrgangsstufe mit 17 Schülerinnen und Schülern in Gestalt zweier Kooperationsklassen in der Georg-Sonnin-Schule beschult werden. Von diesen sind 2 auf einen Rollstuhl angewiesen.

Die von der Georg-Sonnin-Schule genutzten Räumlichkeiten sind derzeit weder barrierefrei, noch verfügen sie über behindertengerechte Sanitäranlagen.
 


Neben der Bereitstellung von zwei Unterrichtsräumen, die miteinander verbunden sein sollen, erfordert die Beschulung der Kooperationsklassen den Einbau von zwei Behindertentoiletten, davon eine mit Wickelmöglichkeit, Dusche und Hebevorrichtung. Darüber hinaus gilt es, möglichst viele Bereiche barrierefrei zu erschließen.

 

Als Ergebnis intensiver innerschulischer Diskussionen und anschließender Abstimmung mit dem Schulträger wurden die Unterrichtsräume R 311 und R 312, die derzeit noch von der Elektrotechnik genutzt werden, für die Unterbringung der beiden Kooperationsklassen ausgewählt. Sie erfüllen die Anforderungen des Modellversuchs, sind relativ ruhig gelegen und garantieren weiterhin den störungsfreien Unterrichtsbetrieb der Schule, da die Ausstattungen der Räume mit überschaubarem Aufwand in einen anderen Fachraum umgelagert werden können.

 

Die ausgewählten Räume liegen im 1. Obergeschoss des Gebäudetrakts 11. Ein Übersichtsplan und ein Grundriss liegen der Vorlage als Anlagen 1 und 2 an.

 

Für die Nutzung dieser Räume und die Beschulung der Kooperationsklassen sind folgende Baumaßnahmen erforderlich:

 

  1. Einbau eines Fahrstuhls im Treppenhaus des Gebäudetrakts 11.
  2. Einbau von zwei behindertengerechten Sanitäranlagen, davon eine im Schulgebäude und eine im Werkstattbereich.

 

Durch die Wahl der Räume R 311 und R 312 und den Einbau des zentralen Fahrstuhls im Trakt 11 ergeben sich aus Sicht der Schule folgende Vorteile:

 

  1. Zusätzliche Rampen innerhalb der Schule werden zunächst nicht benötigt.
  2. Hohe Umbaukosten aufgrund der Verlagerung von Labor- oder multifunktionaler Unterrichtsräumen entstehen nicht.
  3. Eine direkte Anfahrt über den Lehrerparkplatz ist gewährleistet.
  4. Durch die Wahl des Eingangs 11A ist ein barrierefreier Zugang zu den Unterrichtsräumen gegeben.
  5. Gehbeeinträchtigte Personen haben einen einfachen und direkten Zugang zu den Unterrichtsräumen.
  6. Durch die räumliche Nähe (gleiche Ebene) zur Verwaltung, zum Lehrerzimmer und zur Schulleitung ist  in erforderlichen Fällen kurzfristig Hilfe bzw. Unterstützung gewährleistet.
  7. Parkplätze für Behinderte sind auf dem Lehrerparkplatz leicht zu realisieren und erfordern kaum Zusatzkosten.

 

Die gewählte Lösung impliziert einen Vorgriff auf spätestens zum Schuljahr 2018/2019 ohnehin

erforderliche Investitionen zur Umsetzung der Inklusion in den Berufsbildenden Schulen. Sie wirkt insofern nachhaltig und erzeugt keine unnötigen Zusatzkosten durch eventuelle Zwischenlösungen.


Geprüft aber aus nachstehenden Gründen wieder verworfen wurde auch eine Unterbringung der Kooperationsklassen in zwei ebenerdig erreichbaren Unterrichtsräumen im Erdgeschoss. Der damit mögliche Verzicht auf einen Fahrstuhl würde bedeuten, dass etliche der auf mehreren Ebenen in den Gebäuden verteilten Fachbereiche überhaupt nicht erreichbar wären. Ziel des Modellprojekts ist es, möglichst viele Berufsfelder auf ihre Geeignetheit für eine inklusive Ausbildung zu testen.

 

Der Einbau eines Fahrstuhls im Trakt 11 würde ausweislich des der Vorlage als Anlage 5 beigefügten Gebäudeschnitts fünf Gebäudeebenen miteinander verbinden. Darüber hinaus wären über den Zwischentrakt 10 dann auch die Unterrichtsräume bis zum 1. OG im benachbarten Gebäudetrakt 9 barrierefrei erreichbar. Durch den Einbau eines Fahrstuhls im Trakt 11 wird eine Teilnahme in den Bereichen Bautechnik, Holztechnik, Tischlerei, Pneumatik, Mechatronik, Betriebstechnik, Metalltechnik und Elektrotechnik sichergestellt. Ohne die Fahrstuhllösung wäre eine Teilnahme am Unterricht in den verschiedenen Berufsfeldern nur sehr eingeschränkt möglich.

 

Eine Behindertentoilette mit Wickelmöglichkeit, Dusche und Hebevorrichtung soll im Erdgeschoss des Gebäudetrakts 10 durch Umbau einer Jungentoilette, ein weitere Behindertentoilette im ebenerdig erreichbaren Kellergeschoss des Werkstatttrakts 14 eingebaut werden. Dort können dann auch die
BVJ-Werkstätten von Rollstuhlfahrern genutzt werden. Grundrisse mit Kennzeichnung der Umbaubereiche liegen als Anlagen 3 und 4 an. Seitens der Schule besteht die Absicht, die Kooperationsvereinbarung mit der Schule am Knieberg - unabhängig vom Modellprojekt - im Vorgriff
auf die Inklusion auch in den Folgejahren weiterzuführen.

Die Kostenschätzung des beauftragten Architekten für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen beläuft sich auf insgesamt 302.000 €. Davon entfallen rund 100.000 € auf den Einbau der beiden Behindertentoiletten und 200.000 € auf den Einbau des Fahrstuhls. Die Kostenschätzungen liegen als Anlagen 6 und 7 an.

Die Umsetzung dieser konkreten Maßnahmen war im Haushalt nicht eingeplant. Im Investitionshaushalt 2014 ist allerdings unter Investitionsnummer 3500.14.01 ein zentraler Ansatz von 200.000 € für die Umsetzung der Inklusion in allen kreiseigenen Schulen enthalten. Vorgeschlagen wird, diesen Ansatz insgesamt für den Einbau des Fahrstuhls einzusetzen.

 

Zur Finanzierung der verbleibenden 100.000 € für die beiden Behindertentoiletten müssten Ansätze im Bauunterhaltungsetat verschoben werden. 30.000 € sind ohnehin für die Sanierung von Sanitäranlagen an der Georg-Sonnin-Schule eingeplant. Die verbleibenden 70.000 € wären durch Zurückstellung anderer eingeplanter Maßnahmen bereitzustellen.

 

Die Gesamtausgabe käme auf die Liste der ausgeführten Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion mit der gegenüber dem Land zu gegebener Zeit unter Berufung auf das Konnexitätsprinzip eine Kostenerstattung eingefordert werden soll. Entsprechende Verhandlungen zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Land werden derzeit geführt. Weiter wird noch geprüft, ob eine Zuwendung bzw. Vorfinanzierung aus den für das Modellprojekt bereitstehenden Fördermitteln denkbar ist.

Nach Schätzung des Architekten ist für Planung, Ausschreibung und Einbau von einem
Zeitfenster von ca. 30 Kalenderwochen auszugehen. Das heißt aus heutiger Sicht, dass der Fahrstuhl frühestens nach den Herbstferien betriebsfertig wäre und die Schulen den Zeitraum zwischen den Sommer- und Herbstferien mit Provisorien überbrücken müssten oder den Start des Modellprojekts bis dahin schieben.

Nach der Behandlung im Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen soll diese Vorlage am 24.04.2014 auch noch im Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen beraten werden.

 

 

Aktualisierte Sachlage vom 2.4.2014

 

Der Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen ist in seiner Sitzung vom 1.4.2014 einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt. Damit kann die Gebäudewirtschaft – nach der grundsätzlichen Zustimmung durch den Schulausschuss – die notwendigen baulichen Maßnahmen umsetzen.

 

Als Anlage beigefügt sind das Konzept zur Bildung einer Modellregion für Teilhabe, Inklusion und Kooperation in der Region Lüneburg und Entwicklung von Empfehlungen für die Inklusion in der beruflichen Bildung und die schulübergreifende Zusammenarbeit für Teilhabe im Sinne der UN-Konvention. Mit diesem Konzept hat sich das Institut für berufsbezogene Beratung und Weiterbildung – ibbw – erfolgreich um Mittel des europäischen Sozialfonds und des Landes Niedersachsen beworben.

 

Mit Schreiben vom 28.2.2014 hat zudem das Niedersächsische Kultusministerium der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Lüneburg, das Projekt erläutert und die ausgewählten Projektstandorte mitgeteilt.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird das Projekt für die Inklusion in der beruflichen Bildung wichtige Erkenntnisse bringen. Im Hinblick auf die einstimmige Zustimmung im Bauausschuss auch zur vorgeschlagenen Finanzierung sollte der Schulausschuss der Umsetzung dieses Projektes an der Georg-Sonnin-Schule am Schwalbenberg zustimmen.

 

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