Vorlage - 2014/113
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Anlagen: | |||||
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1 | 140401 Liste Mittelverwendung III (48 KB) |
Beschlussvorschlag:
Die Mittel des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds aus dem Haushalt 2014 werden wie folgt verteilt:
Nr. | Kommune | Zuwendungszweck | Zuschuss |
1 | Stadt Bleckede | Einrichtung Abschnittsleitung Katastrophenschutz | 50.000 EUR |
2 | Gemeinde Adendorf | Jugend- und Seniorenbegegnungsstätte | 5.000 EUR |
3 | Gemeinde Amt Neuhaus | Dacherneuerung Pforthaus | 20.000 EUR |
4 | Gemeinde Amt Neuhaus | Abwasserentsorgung Dorfgemeinschaftshaus Stiepelse | 10.000 EUR |
5 | Gemeinde Amt Neuhaus | Sanierungsmaßnahmen Kapelle Kaarßen | 16.000 EUR |
6 | Gemeinde Amt Neuhaus | Touristische Maßnahmen am Archezenturm | 0 EUR → investiv |
7 | SG Amelinghausen | Lopausee – Sanierung Spundwände | 60.000 EUR |
8 | SG Dahlenburg | Planungskosten für die Unterbringung der Jugendarbeit | 0 EUR |
9 | SG Dahlenburg | Sanierung Treppenhaus Rathaus | 0 EUR |
10 | SG Dahlenburg | Gala-Konzert in Dahlenburg | 2.000 EUR |
11 | SG Gellersen | Energetische Sanierung der Grundschule Reppenstedt | 0 EUR |
12 | SG Ilmenau | Einrichtung Lichtsignalanlage Neu Oerzen | 34.000 EUR |
13 | SG Ostheide | Instandsetzung des Kulturgutes Friedhof Thomasburg | 5.000 EUR |
14 | SG Scharnebeck | Neubau Feuerwehrhaus Hohnstorf | 0 EUR |
15 | Flecken Dahlenburg | Sanierung Sprunggrube Sportplatz | 0 EUR |
16 | Gemeinde Dt. Evern – Hansestadt Lüneburg | Neubau Tiergartenbrücke – Erweiterung | 10.000 EUR |
17 | Flecken Artlenburg | Ausbau touristischer Infrastruktur Hafen | 0 EUR → investiv |
18 | Gemeinde Brietlingen | Sanierung Neetzebrücke Lüdershausen | 55.000 EUR |
19 | Gemeinde Scharnebeck | Errichtung einer Dunkelampel an der K2 | 5.000 EUR |
20 | Gemeinde Scharnebeck | Bau Radweg „Duvenbornsweg“ | 34.500 EUR |
| Gesamt |
| 306.500 EUR |
Sachlage:
Im Haushaltsjahr 2014 stehen 300.000 EUR für die Verteilung von Zuschüssen aus den Kommunalen Strukturentwicklungsfonds zur Verfügung. Für die restlichen Zuschüsse in Höhe von 6.500 EUR werden Mitteleinsparungen aus den vergangenen Jahren verwendet.
Bis zum 15.03.2014 sind 20 Anträge der Kommunen des Landkreises fristgerecht eingegangen, wichtige Angaben hierzu sind in der Anlage dargestellt.
Die Anträge wurden gemäß Ziffer 5.1 der Richtlinie am 07.04.2014 dem Gremium aus Vertretern des Landkreises (Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses und Landrat) sowie Vertretern der Gemeinden vorgestellt.
Dieses Gremium hat der o.g. Mittelverteilung (siehe Beschluss) einstimmig zugestimmt.
Zu den vorliegenden Anträgen im Einzelnen:
Nr.1: Die Stadt Bleckede möchte für ihren Einsatzabschnitt in einer möglichen Großschadenslage etc. die für den Einsatz erforderlichen Räumlichkeiten am Feuerwehrhaus in Bleckede schaffen und mit einer geeigneten Kommunikations- und Datenverarbeitungsinfrastruktur ausgestatten. Die bisherigen Defizite wurden zuletzt beim Hochwasser 2013 deutlich.
Nr. 2: Die Gemeinde Adendorf beabsichtigt das örtliche Jugendzentrum mit integriertem Sozialladen für Kinderbekleidung so umzugestalten, dass auch Senioren dort einen Begegnungsraum finden und ebenfalls die Möglichkeit haben, Seniorenbekleidung oder andere Dinge des täglichen Bedarfes, günstig zu erwerben. Die Gemeinde hat für dieses Projekt bereits einen Bundeszuschuss in Höhe von 10.000 EUR erfolgreich eingeworben.
Nr. 3: Die Gemeinde Amt Neuhaus beantragt einen Zuschuss zur Dacherneuerung des Pforthauses. Dieses älteste Gebäude in der Gemeinde wird seit Jahren als Heimatmuseum bzw. als historisches Archiv genutzt. Um weiteren Schaden von dem historischen Gebäude abzuwenden, ist es nunmehr dringend geboten, das Dach zu erneuern.
Nr. 4: Die Kläranlage des Dorfgemeinschaftshauses Stiepelse ist dringend zu erneuern, da die Anlage altersschwach und der technische Zustand mangelhaft ist. Eine Abwasserentsorgung über eine abflusslose Sammelgrube scheidet aus, da bei den gemessenen durchschnittlichen Wasserverbräuchen die Abfuhrkosten nicht tragbar wären. Die baulichen Maßnahmen kosten 20.000 EUR, hierfür wird um einen hälftigen Zuschuss gebeten.
Nr. 5: Die Gemeinde Amt Neuhaus muss das Gebäude der Friedhofskapelle dringend in Kaarßen sanieren. Dieses Gebäude wurde in den 70er Jahren gebaut. Es weist Abrisse zwischen der Außentraufwand und der Innenwand auf, außerdem sind die Fensterfront, sowie weitere Fenster äußerst marode. Die finanzielle Situation der Gemeinde lässt größere, unerwartete Erhaltungsmaßnahmen an Gebäuden nicht zu, in diesem Fall ist jedoch ein schnelles Handeln zwingend erforderlich..
Nr. 6: Für touristisch wichtige Maßnahmen am Archezentrum wird in 2014 ein zusätzlicher Betrag erforderlich, da die für dieses Jahr geplante Akquise von Fördermitteln aus dem LEADER-Topf entfallen muss. Eine Bezuschussung soll jedoch aus der entsprechenden Sparte des (investiven) Strukturentwicklungsfonds erfolgen.
Nr. 7: Die Samtgemeinde Amelinghausen muss nach einer Sicherheitsüberprüfung des Lopausees die vorhandenen Spundwände am Stauwehr sanieren. Die Kosten dieser Maßnahme werden sich nach ersten Ermittlungen auf ca. 225.000 EUR belaufen.
Nr. 8: Die Samtgemeinde Dahlenburg plant, die Jugendarbeit, die zurzeit in Containern untergebracht ist, ab 2015 in einem festen Gebäude unterzubringen und legt hierfür eine überarbeitete Planung vor, so dass in 2014 keine Förderung erfolgt.
Nr. 9: Die Samtgemeinde Dahlenburg plant, für das Rathaus einen behindertengerechten Zugang zu schaffen. Hierzu sollen bestehende Treppen abgebrochen und durch ein neues Treppenhaus ersetzt werden. Zudem ist der Einbau eines Aufzuges vorgesehen.. Eine Bezuschussung von Umbau- oder Sanierungsarbeiten in Rathäusern soll grundsätzlich nicht durch die Fondsmittel erfolgen.
Nr. 10: Die Samtgemeinde Dahlenburg beabsichtigt ein Gala-Konzert der Harmonie Crescendo in Dahlenburg im Rahmen der Europäischen Partnerschaft mit Gramsbergen in der Zeit vom 16. Mai bis 18. Mai 2014 zu veranstalten.. Laut Kostenkalkulation des EUPAD e.V. belaufen sich die Kosten der Veranstaltung auf ca. 14.000 EUR.
Nr. 11: Die Samtgemeinde Gellersen plant eine bauliche und energetische Sanierung des Komplexes Schule und Turnhalle in Reppenstedt. Eine Bezuschussung von Umbau- oder Sanierungsarbeiten in Grundschulen soll nicht durch die Fondsmittel bezuschusst werden, hierfür wurde die Kreisschulbaukasse geschaffen.
Nr. 12: Die Samtgemeinde Ilmenau möchte auf der Ortsdurchfahrt „Neu Oerzen“ der B209 eine Lichtsignalanlage (Bedarfsampel) installieren, um den aus Lüneburg kommenden Schülern die Möglichkeit der gefahrlosen Querung der Bundesstraße zu ermöglichen. Angedacht ist die Teilung der Kosten von 98.000 EUR zwischen dem Landkreis Lüneburg, der Samtgemeinde Ilmenau und der Gemeinde Embsen.
Nr. 13: Die Samtgemeinde Ostheide beantragt die Förderung der Maßnahme „Erhalt / Instandsetzung des Alten Friedhofes in Thomasburg als besonderes Kulturgut. Ein Begehen des Friedhofes ist derzeit nicht gefahrlos möglich. Kirchengemeinde und Gemeinde Thomasburg schaffen die Sanierung ohne finanzielle Mittel des Landkreises nicht.
Nr. 14: Die Samtgemeinde Scharnebeck möchte das durch das Hochwasser stark beschädigte Feuerwehrhaus in Hohnstorf, auf einem anderen Grundstück neu bauen. Neubauten von Feuerwehrhäusern sollen grundsätzlich nicht durch die Fondsmittel bezuschusst werden.
Nr. 15: Der Flecken Dahlenburg beabsichtigt die Erneuerung der Sprunggrube auf dem gemeindlichen Sportplatz. Dieser Antrag wird durch den Dahlenburger SK an die Sportförderung des Landkreises gesandt und von dort beschieden.
Nr. 16: Die Gemeinde Deutsch Evern und die Hansestadt Lüneburg stellen einen Ergänzungsantrag zu dem 2012 bewilligten Antrag. Dabei sind sowohl die Kosten des Brückenbaues um 30.000 EUR auf nun 200.000 EUR korrigiert worden. Zudem hat die DB AG gefordert, nach dem Neubau der Brücke eine Messfahrt durchzuführen, Hierdurch sollen Funkschatten, die durch den Bau in deren Funknetz entstanden sind, nachgewiesen werden. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von 30.000 EUR. Falls ein Funkschatten entstanden sein sollte, müsste zusätzlich noch ein neuer Funkmast für 130.000 EUR gebaut werden. In einem Gespräch mit Vertretern der Hansestadt, der Samtgemeinde Ilmenau sowie der Gemeinde Deutsch Evern wurde vereinbart, dass lediglich die Mehrkosten der Messfahrt nachfinanziert werden können. Hiervon übernimmt der Landkreis einen Anteil in Höhe von 10.000 EUR. Die Hansestadt Lüneburg wird 15.000 EUR der Kosten übernehmen, Samtgemeinde und Gemeinde jeweils 2.500 EUR.
Nr. 17: Der Flecken Artlenburg möchte für seine Tagesgäste im Zentrum / Elbuferstraßenkreuzung einen Gästeunterstand einschließlich Sitzgelegenheiten, Anpflanzungen, Pflasterungen und Infotafeln bauen. Diese Maßnahme soll durch die Mittel der entsprechenden Sparte des (investiven) Strukturentwicklungsfonds gefördert werden.
Nr. 18: Die Gemeinde Brietlingen muss die Neetzebrücke bei Lüdershausen sanieren. Die Brücke wird sowohl im Rahmen des innerörtlichen Verkehrs als auch der Schülerbeförderung genutzt. Eine besondere Bedeutung hat die Brücke für den Tourismus, da sie Teil eines Fernradwanderweges ist.
Nr. 19: Die Gemeinde Scharnebeck beabsichtigt die Errichtung einer Dunkelampel am Ortseingang Scharnebeck aus Richtung Lüneburg auf Höhe der Einmündung Feldberg. Durch das mittlerweile fast vollständig bebaute Baugebiet „Lüneburger Straße“ treten Schwierigkeiten auf. Die Bewohner können nur durch eine Querung der K2 die ortslagigen Schulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten usw. erreichen. Obwohl deshalb bereits drei Querungshilfen in die K2 eingebaut wurden, zeigt sich mittlerweile, dass insbesondere für Schulkinder weitere Maßnahmen getroffen werden müssen,
Nr. 20: Die Gemeinde Scharnebeck beantragt einen Zuschuss in Höhe von 34.500 EUR für einen Radweg am Duvenbornsweg, Dieser liegt direkt am Schulzentrum Scharnebeck und wird fast ausschließlich für den Schulverkehr benutzt. Der Duvenbornsweg hat nur an der Ostseite einen 2 m breiten Gehweg, die Fahrbahn ist 6 m breit. Besonders zu Schulbeginn und Schulende kommt es zu einer erheblichen Verkehrsbelastung dieser lediglich als Anliegerstraße ausgebauten Verkehrsverbindung von der Kreisstraße 53. Durch Grundstückserwerb entlang der Straße kommt nun entweder eine Verbreiterung der Fahrbahn und Anlage eines Radfahrerschutzstreifens oder der Bau eines kombinierten Rad- und Fußweges westlich der Fahrbahn in Betracht.