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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2014/118  

Betreff: EU-Förderperiode 2014 - 2020
Erstellung einer regionalen Handlungsstrategie für das Übergangsgebiet Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mentz, Ulrich
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Mentz, Ulrich
Produkte:25.3. 571-000 Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
29.04.2014 
Ausschuss für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
19.05.2014    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
140324 Kooperationsvereinbarung RHS  

 

Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 140324 Kooperationsvereinbarung RHS (580 KB)      

 

Beschlussvorschlag:

Für die Erstellung einer regionalen Handlungsstrategie für das Übergangsgebiet Lüneburg wird ein anteiliger Betrag in Höhe von bis zu 5.712 EUR übernommen – entsprechende Haushaltsmittel stehen in der Haushaltsstelle 0100.09.03 (Förderung von Planungsleistungen und Projekten) zur Verfügung.

 

Sachlage:

Zur Vorbereitung auf die EU-Förderperiode 2014 - 2020 haben die Landkreise im Übergangsgebiet Lüneburg (Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg/Wümme, Stade, Uelzen und Verden) sowie das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (Arl. LG) beschlossen, eine gemeinsame „Regionale Handlungsstrategie“ (RHS LG) für den Zuständigkeitsbereich des Arl. LG zu erstellen.

Die elf Landkreise werden bei diesem Verfahren von dem Landkreis Osterholz vertreten.

 

In die Erarbeitung der regionalen Handlungsstrategie sind bereits bestehende und in der Entwicklung befindliche Konzepte der einzelnen Landkreise (z.B. Süderelbe AG, Regionalanalysen des NIW sowie die RIS-Studie von CIMA/Prognos) einzubeziehen.

Das Ziel ist es, dem Staatssekretärsausschuss für Regionale Landesentwicklung und EU-Förderung eine zwischen den Partnern abgestimmte Fassung des RHS-LG spätestens im Oktober 2014 zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Das Auftragsvolumen beträgt nach jetzigem Stand 62.832 EUR.

Auftragnehmer für die RHS wird das Beratungsbüro MCON, Oldenburg, das die Landkreise bei der Nutzung von Fördermitteln auch sonst beratend unterstützt.

 

Der in der Anlage beigefügten Kooperationsvereinbarung ist zu entnehmen, dass das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg sich an den o. g. Kosten hälftig beteiligen wird. Insofern verbleibt bei den o. g. elf Landkreisen des Übergangsgebietes nur ein Betrag in Höhe von 31.416 EUR.

Daraus ergibt sich ein Landkreisanteil in Höhe von jeweils. 2.856 EUR.

 

In der Kooperationsvereinbarung ist unter § 3 jedoch geregelt, dass eventuelle Mehrkosten allein durch die Landkreise (im Vereinbarungstext durch den LK Osterholz als Vertreter aller Landkreise) zu tragen sind.

Insofern kann sich der Anteil des Landkreises noch anteilig erhöhen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Erstellung einer „Regionalen Handlungsstrategie“ gemeinsam mit den anderen Landkreisen unseres Übergangsgebietes sowie des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg wegen der in der kommenden EU-Förderperiode deutlich geringeren Fördermittel der einzig sinnvolle Weg, diese künftig optimal nutzen zu können.

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