Vorlage - 2014/119
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Anlagen: | |||||
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1 | 140314 Antrag Artlenburg Hafen (427 KB) | |||
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2 | 140310 Antrag Arche Zentrum (287 KB) |
Beschlussvorschlag:
- Dem Flecken Artlenburg wird für seinen Antrag an den Kommunalen Strukturentwicklungsfonds vom 14.03.2014 ein Zuschuss in Höhe von 15.000 EUR für die Schaffung von touristischer Infrastruktur im Bereich des Hafens aus den Mitteln des (investiven) Strukturentwicklungsfonds - Sparte „Tourismus“ gewährt.
- Der Gemeinde Amt Neuhaus wird für ihren Antrag an den Kommunalen Strukturentwicklungsfonds vom 10.03.2014 ein Zuschuss von einmalig 10.000 EUR für investive Maßnahmen in der Ausstellung und im Außenbereich des Arche Zentrums Neuhaus aus den Mitteln des (investiven) Strukturentwicklungsfonds - Sparte „Tourismus“ gewährt.
Sachlage:
Beide Anträge wurden im Rahmen der Mittelvergabe des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds 2014 rechtzeitig bis zur dortigen Einreichungsfrist am 15.03.2014 gestellt. Aufgrund der erheblichen Überzeichnung der Mittel des kommunalen Strukturentwicklungsfonds in diesem Jahr sollte eine Bewilligung der beantragten Fördermittel aus dem (investiven) Strukturentwicklungsfonds – Sparte „Tourismus“ erfolgen.
Der Flecken Artlenburg beantragt für die Errichtung eines Gästeunterstandes sowie für die Anschaffung von Sitzbänken und Infotafeln für den Hafen Artlenburg einen Zuschuss in Höhe von 15.000 EUR. Die Gesamtkosten werden derzeit mit ca. 30.000 EUR kalkuliert.
Strategisches Ziel des ländergrenzenübergreifenden Kooperationsprojektes „Kurs Elbe“ in der folgenden Phase soll die Erlebbarmachung der vorhandenen, bedeutsamen Häfen an der Elbe sein. Dies sind für den Landkreis Lüneburg vor allem die Häfen in Artlenburg und Bleckede.
Insofern unterstützt der vorliegende Antrag des Fleckens Artlenburg die weitere Projektierung sowie die weitere Entwicklung des Hafens. Aus Sicht der Verwaltung sollten die vorhandenen Mittel der Sparte „Tourismus“ genau für solche Projekte verwendet werden.
Die Gemeinde Amt Neuhaus stellt für den weiteren Ausbau des Arche Zentrums Neuhaus einen Förderantrag, der einen Zeitraum von mehreren Jahren beinhaltet. Eine weitere Dauerförderung über den bestehenden Vertrag zur Förderung des Arche Zentrums bzw. des Informationshauses der Biosphärenreservatsverwaltung hinaus ist seitens der Verwaltung nicht vorgesehen.
Die unter Ziffer 1 des Antrages genannten „investiven Maßnahmen in der Ausstellung und im Außenbereich“ sind aus Sicht der Verwaltung jedoch für die touristische Attraktivität der Einrichtung besonders wichtig und sollten auch in diesem Jahr gemeinsam umgesetzt werden. Ursprünglich war jedoch die Beantragung entsprechender Fördermittel aus dem EU-Programm „LEADER“ hierfür vorgesehen. Da die Ausschreibung von LEADER für die laufende EU-Förderperiode 2014 – 2020 jedoch erst in diesem Jahr beginnt und die entsprechenden Mittel frühestens 2015 zur Verfügung stehen, ist ein zusätzlicher Zuschuss für diese Maßnahmen jetzt sinnvoll.
Der Kreiszuschuss soll nicht für die unter Ziffern 2- 4 genannten Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden.