Vorlage - 2004/187
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Beschlussvorschlag:
Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt
folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 27.09.2004:
„In Sorge um die Einheit des Landkreises
Lüneburg appelliert der Kreistag des Landkreises Lüneburg an die Landesregierung,
die durch die geplante Wahlkreisreform beabsichtigte Abspaltung der
Samtgemeinde Amelinghausen nach Soltau zu verhindern und die Einheit des
Landkreises Lüneburg mit zwei Wahlbereichen zu erhalten.“
Begründung:
„Bei der geplanten Verkleinerung des Landtages, die eine
Neuzuschneidung der Wahlkreise zur Folge hat, soll nach den Plänen des
CDU-Bezirksvorstandes die Samtgemeinde Amelinghausen künftig dem Wahlkreis
Soltau zugeschlagen werden.
Hierdurch wird die Samtgemeinde Amelinghausen aus einer über
Jahrzehnte gewachsenen Struktur herausgerissen und einem Wahlbereich
zugeordnet, zu dem die Samtgemeinde keinerlei gewachsene Verbindungen hat.
Darüber hinaus berücksichtigt diese Regelung in keiner Weise
die historischen Wurzeln der meisten Gemeinden aus der Samtgemeinde
Amelinghausen zum Landkreis Lüneburg. Seit Gründung des Landkreises Lüneburg im
Jahre 1885 gehört der überwiegende Teil der Samtgemeinde Amelinghausen zum
Landkreis und fühlt sich deshalb traditionell diesem Landkreis zugehörig.
Die Abkoppelung der Samtgemeinde Amelinghausen aus dem
Landkreis Lüneburg übersieht auch völlig, dass zwischen Amelinghausen und
Soltau lediglich der Truppenübungsplatz Munster liegt, was eine totale Randlage
der Samtgemeinde Amelinghausen im neuen Wahlbereich Soltau zur Folge hätte.
Damit würde die Samtgemeinde mit ihren vielfältigen Bemühungen,
Strukturverbesserungen zu erzielen, um Anschluss an die gesamtwirtschaftliche
Entwicklung im Landkreis Lüneburg zu gewinnen, empfindlich getroffen werden.
Auch steht der derzeitige Wahlkreiszuschnitt völlig im
Gegensatz zu den Aussagen der Landesregierung, den ländlichen Raum zu stärken
und die heimatgebundenen und kulturellen Belange zu beachten.
Der Landkreis Lüneburg hat vor elf Jahren seine ursprüngliche
Einheit mit der Rückgliederung des Amtes Neuhaus wiedererlangt. Dies beachtend
ist es nicht hinnehmbar, wenn nun eine Samtgemeinde aus der neuerlangten
Einheit herausgebrochen werden soll.
Die geplante Zuschlagung des Wahlkreises „Lüneburg-Land“ zum
Wahlkreis Lüchow-Dannenberg übersieht völlig, dass der Landkreis Lüneburg durch
seinen Beitritt zum HVV, dem Projekt Wirtschaftsentwicklung im Raum Süderelbe
und der Teilnahme an der Neuausrichtung der Zusammenarbeit in der
Metropolregion Hamburg eine andere politische und wirtschaftliche Ausrichtung
hat und diese Bemühungen durch den beabsichtigten neuen Wahlkreiszuschnitt
keine Beachtung finden.
Nach den derzeitig vorliegenden Informationen müssen die
Wahlkreise in einem Korridor von 52.000 bis maximal 86.000 Wahlberechtigten
liegen. Bei rund 132.000 Wahlberechtigten in Stadt und Landkreis Lüneburg
spricht vieles für den Erhalt von zwei Lüneburger Wahlkreisen.“