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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/187  

Betreff: Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 22.09.2004 (Eingang: 27.09.2004);
Neuzuschneidung der Landtagswahlkreise
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Britta AmmoneitAktenzeichen:32
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
Beratungsfolge:
Kreistag
27.09.2004 
Kreistag geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 27.09.2004:

„In Sorge um die Einheit des Landkreises Lüneburg appelliert der Kreistag des Landkreises Lüneburg an die Landesregierung, die durch die geplante Wahlkreisreform beabsichtigte Abspaltung der Samtgemeinde Amelinghausen nach Soltau zu verhindern und die Einheit des Landkreises Lüneburg mit zwei Wahlbereichen zu erhalten.“

Begründung:

Begründung:

 

„Bei der geplanten Verkleinerung des Landtages, die eine Neuzuschneidung der Wahlkreise zur Folge hat, soll nach den Plänen des CDU-Bezirksvorstandes die Samtgemeinde Amelinghausen künftig dem Wahlkreis Soltau zugeschlagen werden.

 

Hierdurch wird die Samtgemeinde Amelinghausen aus einer über Jahrzehnte gewachsenen Struktur herausgerissen und einem Wahlbereich zugeordnet, zu dem die Samtgemeinde keinerlei gewachsene Verbindungen hat.

 

Darüber hinaus berücksichtigt diese Regelung in keiner Weise die historischen Wurzeln der meisten Gemeinden aus der Samtgemeinde Amelinghausen zum Landkreis Lüneburg. Seit Gründung des Landkreises Lüneburg im Jahre 1885 gehört der überwiegende Teil der Samtgemeinde Amelinghausen zum Landkreis und fühlt sich deshalb traditionell diesem Landkreis zugehörig.

 

Die Abkoppelung der Samtgemeinde Amelinghausen aus dem Landkreis Lüneburg übersieht auch völlig, dass zwischen Amelinghausen und Soltau lediglich der Truppenübungsplatz Munster liegt, was eine totale Randlage der Samtgemeinde Amelinghausen im neuen Wahlbereich Soltau zur Folge hätte.

 

Damit würde die Samtgemeinde mit ihren vielfältigen Bemühungen, Strukturverbesserungen zu erzielen, um Anschluss an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Landkreis Lüneburg zu gewinnen, empfindlich getroffen werden.

 

Auch steht der derzeitige Wahlkreiszuschnitt völlig im Gegensatz zu den Aussagen der Landesregierung, den ländlichen Raum zu stärken und die heimatgebundenen und kulturellen Belange zu beachten.

 

Der Landkreis Lüneburg hat vor elf Jahren seine ursprüngliche Einheit mit der Rückgliederung des Amtes Neuhaus wiedererlangt. Dies beachtend ist es nicht hinnehmbar, wenn nun eine Samtgemeinde aus der neuerlangten Einheit herausgebrochen werden soll.

 

Die geplante Zuschlagung des Wahlkreises „Lüneburg-Land“ zum Wahlkreis Lüchow-Dannenberg übersieht völlig, dass der Landkreis Lüneburg durch seinen Beitritt zum HVV, dem Projekt Wirtschaftsentwicklung im Raum Süderelbe und der Teilnahme an der Neuausrichtung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg eine andere politische und wirtschaftliche Ausrichtung hat und diese Bemühungen durch den beabsichtigten neuen Wahlkreiszuschnitt keine Beachtung finden.

 

Nach den derzeitig vorliegenden Informationen müssen die Wahlkreise in einem Korridor von 52.000 bis maximal 86.000 Wahlberechtigten liegen. Bei rund 132.000 Wahlberechtigten in Stadt und Landkreis Lüneburg spricht vieles für den Erhalt von zwei Lüneburger Wahlkreisen.“

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