Vorlage - 2014/271
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Sachlage:
Die novellierte Niedersächsische Bauordnung trat am 01.11.2012 in Kraft. Viele weitere Bauvorhaben sind nun verfahrensfrei (bisher: genehmigungsfrei) oder brauchen nur noch im eingeschränkten Genehmigungsverfahren geprüft zu werden. Sie müssen gleichwohl das öffentliche Baurecht einhalten. In der Praxis zeigt sich, dass Bauvorlagen zunehmend unvollständig und fehlerhaft und daher schwer prüfbar sind. Die Tätigkeit der Bauaufsicht hat sich verlagert auf noch intensivere Beratung und nachträgliches Einschreiten bei Verstößen gegen das öffentliche Baurecht. Beides ist sehr zeitaufwendig. Hinzu kommen Nachbarbeschwerden und nachbarliche Anträge auf bauaufsichtliches Einschreiten, die in den meisten Fällen zeitaufwendige Ortsbesichtigungen zur Ermittlung des Sachverhaltes erfordern. |
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Den Kennzahlen des Haushaltsplan-Entwurfes ist zu entnehmen, dass für 2014 bei den Bauanträgen ein weiterer Rückgang der Fallzahlen geschätzt wurde. Dieser Trend scheint sich nicht zu bestätigen. Bis Ende Juli lagen 415 Bauanträge (Vorjahr 369) vor. Bemerkenswert ist, dass das Antragsaufkommen in den Monaten Dezember 2013 bis März 2014 um 36 % über den Zahlen des Vorjahreszeitraumes lag. Die geschätzte Zunahme der Baumitteilungen hingegen scheint sich nicht zu bestätigen. Bis Ende Juli gingen 75 Baumitteilungen (Vorjahr 103) ein. Aufgrund der bisherigen Entwicklung erfolgte für die Haushaltsplanung 2015 wiederum eine vorsichtige Schätzung des Antragsaufkommens und der Erträge.
Die durchschnittliche Laufzeit vollständiger Anträge liegt im 1. Halbjahr 2014 bei 40 Kalendertagen (1.Halbjahr 2013: 33 KT). Etwa 29 % der Bauanträge wurden innerhalb von 14 Kalendertagen ab Vollständigkeit genehmigt (Vorjahr 38 %).
Die Zahl der örtlichen Überprüfungen wurde für 2014 höher als in den Vorjahren angesetzt, weil erwartet worden war, dass die Bauaufsichtsbehörde bei weiteren Freistellungen vom Genehmigungsvorbehalt eher repressiv als präventiv tätig werden würde. Im 1.Halbjahr 2014 fanden allerdings nur 93 Überprüfungen statt, da sie auch in diesem Jahr zugunsten der laufenden Bauanträge so weit wie irgend vertretbar reduziert wurden. Diese Prioritätensetzung wird voraussichtlich auch in 2015 beibehalten werden müssen.
Die Implementierung des elektronischen Baugenehmigungsverfahrens (Bauen online) wurde weiter vorangebracht. Durch die elektronische Beteiligung interner und externer Behörden werden die Rücklaufzeiten der Unterlagen deutlich verringert. Bauanträge, die nach wie vor in Papierform eingereicht werden, werden eingescannt und sollen ebenso digital bearbeitet werden wie die über die Bauplattform eingehenden elektronischen Anträge.
Derzeit laufen die ersten Testverfahren mit einigen Planungsbüros, die elektronische Anträge über NAVO (Niedersächsisches Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online) eingereicht haben. Diese Testanträge werden dann auch vollständig elektronisch bearbeitet.
Aufgrund der Erfahrungen anderer Bauaufsichtsbehörden (Landkreis Harburg, Heidekreis, Kreis Soest) bedarf es noch einer intensiven Werbung, damit möglichst viele Planer von der Möglichkeit, digitale Bauanträge einzureichen, Gebrauch machen.