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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2014/276  

Betreff: Wahl einer Wahlbevollmächtigten oder eines Wahlbevollmächtigten und einer Vertreterin oder eines Vertreters nach § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung (Nds. AGVwGO)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Stegen, Eckhard
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Lüttchen, Martina
Produkte:3.2. 111-600 Interne Dienste
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
06.10.2014    Kreisausschuss      
Kreisausschuss
20.10.2014    Kreisausschuss      
Kreistag
20.10.2014 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage 2014.276 - Anlage 1  
Ausfuehrungsgesetz  

 

 

Anlage/n:

2

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorlage 2014.276 - Anlage 1 (63 KB)      
Anlage 3 2 Ausfuehrungsgesetz (364 KB)      

 

 

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Kreistages wird folgende Person als Wahlbevollmächtigte oder Wahlbevollmächtigter  gewählt:

-

Als Vertreterin oder Vertreter wird folgende Person gewählt:

 

 

 

Sachlage:

Die Wahlperiode der derzeit amtierenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg läuft am 18. Juli 2015 ab.

Die Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erfolgt durch einen Wahlausschuss, der u. a. aus sieben Vertrauensleuten besteht.

 

Diese sieben Vertrauensleute wiederum werden von den Wahlbevollmächtigten der Landkreise Celle, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Uelzen und Lüneburg gewählt.

 

Die Wahlbevollmächtigten sind von den jeweiligen Kreistagen gemäß § 5 Abs. 1 Nds. AGVwGO zu wählen.

 

Der Landkreis Lüneburg hat also eine Wahlbevollmächtigte oder einen Wahlbevollmächtigten und eine Vertreterin oder einen Vertreter zu wählen.

Diese können Mitglieder des Kreistages sein.

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