Vorlage - 2014/276
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Anlagen: | |||||
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1 | Vorlage 2014.276 - Anlage 1 (63 KB) | |||
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2 | Ausfuehrungsgesetz (364 KB) |
Sachlage:
Die Wahlperiode der derzeit amtierenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg läuft am 18. Juli 2015 ab.
Die Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erfolgt durch einen Wahlausschuss, der u. a. aus sieben Vertrauensleuten besteht.
Diese sieben Vertrauensleute wiederum werden von den Wahlbevollmächtigten der Landkreise Celle, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Uelzen und Lüneburg gewählt.
Die Wahlbevollmächtigten sind von den jeweiligen Kreistagen gemäß § 5 Abs. 1 Nds. AGVwGO zu wählen.
Der Landkreis Lüneburg hat also eine Wahlbevollmächtigte oder einen Wahlbevollmächtigten und eine Vertreterin oder einen Vertreter zu wählen.
Diese können Mitglieder des Kreistages sein.