Vorlage - 2014/323
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Sachlage:
Im Teilhaushalt des Fachdienstes 50 -Sozialhilfe und Wohngeld- bestehen folgende Produkte:
311-110 HLU (3. Kapitel SGB XII) – Lfd. Leistungen a.v.E.
311-120 HLU (3. Kapitel SGB XII) – Einmalige Leistungen an Empfänger lfd. Leistungen a.v.E.
311-400 Hilfen zur Gesundheit a.v.E.
311-500 Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
311-600 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung a.v.E. (4. Kapitel SGB XII)
311-700 Zahlung Quotales System
311-900 Verwaltung der Sozialhilfe (FD 50)
312-000 Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
312-900 Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
313-000 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
346-000 Wohngeld
347-000 Bildung und Teilhabe nach § 6b BKGG
351-000 Sonstige Hilfen und Leistungen (FD 50)
351-700 Sonstige soziale Angelegenheiten -örtlicher Träger- (FD 50)
351-715 Schulsozialarbeit u. Bildungs- u. Integrationsbüro
Besonders anzuführen sind die Mehraufwendungen im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Die Ansätze für die Aufwendungen nach dem AsylbLG sind für das Jahr 2015 deutlich höher als in diesem Jahr zu veranschlagen. Somit ist für die Grundleistungsempfänger nach dem AsylbLG der Ansatz des Jahres 2014 von 960.000,- € auf 2,8 Mio. € zu erhöhen und die Leistungen bei Krankheit für diesen Personenkreis von 120.000,- auf 1,2 Mio. €. Hierin sind nicht die Aufwendungen der Hansestadt enthalten, die etwa 40 % der aufzunehmenden Asylsuchenden unterbringt. Die Kostenerstattung des Landes erhöht sich im Jahr 2015 von 5.932,- € auf 6.195,- € je Asylsuchenden und erfolgt auf Grundlage der Asylbewerberzahlen des Jahres 2013. Sie ist nicht kostendeckend.
Die Verwaltung wird hierzu mündlich vortragen und steht für Fragen zur Verfügung.