Vorlage - 2015/015
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Sachlage:
Im Jahr 2014 wurden 173.072 Asylerstanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt. Im Vergleich zum Jahr 2013 mit 109.580 Erstanträgen bedeutet dies einen Zuwachs von 57,9 Prozent. Auch die Zahl der Folgeanträge stieg im Jahresvergleich von 17.443 auf 29.762 Folgeanträge (+70,6 Prozent). Damit sind mit insgesamt 202.834 Asylanträgen 59,7 Prozent mehr als im Vorjahr eingegangen.
Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland wird im Jahr 2015 noch einmal steigen. Das BAMF rechnet im nächsten Jahr mit 200 000 Erstanträgen und 30 000 Folgeanträgen.
Hauptherkunftsland im vergangenen Jahr war Syrien mit 39.332 Erstanträgen, gefolgt von Serbien (17.172 Erstanträge), Eritrea (13.198), Afghanistan (9.115) und Albanien (7.865). Von Personen aus den zu sicheren Herkunftsländern erklärten Staaten Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina wurden im Jahr 2014 insgesamt 28.491 Asylerstanträge gestellt.
Für den Landkreis Lüneburg wurde im Dezember 2014 eine Verteilquote von 755 festgesetzt, so dass im Landkreis zum Zeitpunkt dieser Festsetzung insgesamt 774 (einschließlich einer Restquote aus 2014) bis voraussichtlich zum 30.09.2015 unterzubringen sind.
Im Jahr 2014 wurden im Landkreis Lüneburg 551 Flüchtlinge aufgenommen und von den Gemeinden entsprechend untergebracht.
Hiervon kamen 156 Personen aus Syrien, 59 aus Serbien, je 48 aus Afghanistan und Montenegro, 43 aus dem Sudan, 41 aus Albanien, 21 aus dem Irak und je 19 aus Somalia und Pakistan.
Insgesamt wurden im Jahr 2014 70 Personen als Erstantragsteller aus den zu sicheren Herkunftsländern erklärten Staaten Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina dem Landkreis Lüneburg zugewiesen. Personen aus diesen Ländern bilden die Mehrheit der Folgeantragsteller. Die Folgeantragsteller werden jedoch nicht auf die festgesetzte Quote angerechnet. Vielmehr werden diese Personen den Gemeinden, in denen sie bereits bei der Erstantragstellung zugewiesen wurden, mit keiner bzw. einer äußerst kurzen Vorlaufzeit erneut zugewiesen.
Im Landkreis Lüneburg wird die Unterbringung weiterhin durch die Gemeinden durchgeführt. Diese erfolgt -mit Ausnahme bei der Hansestadt Lüneburg- dezentral. Für die Unterbringung wird den Gemeinden (nicht der Hansestadt Lüneburg) monatlich eine Pauschale je Asylbewerber bzw. je Familie zur Deckung der Aufwendungen gezahlt. Ab 01.01.2015 wurde diese Pauschale nochmals aufgestockt und beinhaltet nun auch einen Anteil für die Flüchtlingssozialarbeit.
Seit 01.01.2015 besteht eine weitere Stelle für Sachbearbeitung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und zur Koordinierung der Fragen der Unterbringung im Fachdienst 50.
Die Verwaltung wird zur aktuellen Entwicklung berichten.