Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2015/024  

Betreff: Nationales Hochwasserschutzprogramm, aktueller Stand Hochwasserschutzmaßnahmen im Landkreis Lüneburg (Bericht Arbeitskreis Elbe), Auenmangement
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Produkte:13.1. 122-400 Sonstige Ordnungsaufgaben des Fachdienstes Umwelt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
25.02.2015 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
02.09.13 SonderUMK  
83_UMK_Niederschrift_20141119_Auszug  
Liste_Massnahmen_Nationales_Hochwasserschutzprogramm  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Protokoll Sonderumweltministerkonferenz 02.09.2013

Auszug Protokoll Umweltministerkonferenz 24.10.2014

Maßnahmenliste zum Hochwasserschutzprogramm

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 02.09.13 SonderUMK (56 KB)      
Anlage 2 2 83_UMK_Niederschrift_20141119_Auszug (35 KB)      
Anlage 3 3 Liste_Massnahmen_Nationales_Hochwasserschutzprogramm (154 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag: Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Nach den Hochwasserereignissen im Juni 2013 fand am 02.09.2013 in Berlin eine Sonderumweltministerkonferenz statt. In dieser wurde u.a. beschlossen, ein Nationales Hochwasserschutzprogramm zu erarbeiten (Protokoll s. Anlage). Am 24.10.2014 hat die Umweltministerkonferenz eine Ausstattung des Hochwasserschutzprogrammes mit 5,4 Mrd. € und eine Maßnahmenliste beschlossen (siehe Anlage). In der Maßnahmenliste werden – aufgeschlüsselt nach Flusseinzugsgebieten – die Maßnahmen mit Kostenschätzung benannt. Unter der lfd. Nr. 29 werden genannt  „Maßnahmen zur Wiedergewinnung von Retentionsraum und zur Beseitigung von Engstellen an der gesamten niedersächsischen unteren Mittelelbe“. Bis zum Jahr 2021 sind dort 23 Mio. € veranschlagt danach bis 2027 weitere 31 Mio. €.

 

Die Maßnahmen, die an der Elbe in Niedersachsen aus dem Nationalen Hochwasserschutzprogramm finanziert werden sollen, stehen noch nicht im Detail fest. Es handelt sich um die Maßnahmen, die im Arbeitskreis Elbe erarbeitet und gemeinsam mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern in einen Rahmenplan eingebracht werden. Dabei handelt es sich in erster Linie um folgende Maßnahmengruppen:

 

  • Gehölzrückschnitt,
  • Altarmanbindungen,
  • Schaffung von Flutmulden,
  • Rückdeichungen.

 

Der Rahmenplan ist einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) zu unterziehen. Für einzelne Maßnahmen ist vor einer Umsetzung ggf. ein Zulassungsverfahren durchzuführen, das betrifft z.B. Deichrückverlegungen und Altarmanbindungen. Auch über die Trägerschaft für die Umsetzung der Maßnahmen muss im Einzelfall noch entschieden werden. Für Deichbaumaßnahmen wären die Verbände zuständig. Inhaltlich ist eine konkrete Festlegung der Maßnahmen, die weitergehend untersucht werden sollen, noch nicht erfolgt. Alle Maßnahmen, die in Erwägung gezogen werden, werden zunächst mit dem sog. 2-D-Modell auf ihre Wirksamkeit untersucht.

 

Bei den Gehölzrückschnittmaßnahmen besteht die Aufgabe nicht nur darin, Flächen einmalig von Bäumen und Büschen zu befreien, sondern auch eine Lösung dafür zu finden, diese dauerhaft freizuhalten. Hierzu wurde Ende Dezember auf Initiative der Biosphärenreservatsverwaltung ein Auenpflegeverbund gegründet. Dabei handelt es sich um einen zunächst losen Zusammenschluss aus Vertretern der Kommunen, Landwirten, Landwirtschaftskammer, dem Deichverband, dem Ilmenauverband, der Biosphärenreservatsverwaltung und dem Landkreis, um für jede Fläche individuell festzulegen, wie diese dauerhaft gepflegt werden soll. Dabei ist grds. für alle Flächen, die in den letzten Jahren zurückgeschnitten wurden, eine Nachsorge festzulegen. In Betracht kommen eine Beweidung, wiederholtes Schlegeln oder eine Stubbenrodung. Für die Umsetzung ist jeweils zu ermitteln, wer die Maßnahme umsetzen kann und zu welchen Rahmenbedingungen. Für den Bereich Bleckede/Scharnebeck wurde ein Verbund pilothaft gegründet, der bereits konkrete Maßnahmen für erste Flächen in Angriff nimmt. Für die übrigen Gebiete soll das dann zeitnah analog erfolgen, sobald erste Erfahrungen vorliegen und offene rechtliche Fragen und Fragen zur Organisation geklärt sind. Abhängig von der Art der Pflege der Flächen können Kosten durch Maschineneinsatz, Aufwand bei Landwirten und ähnliches entstehen. Um diese zu beziffern fehlen derzeit noch Erfahrungswerte. Daher prüfen in der Pilotphase das Land, Stadt Bleckede, Samtgemeinde Scharnebeck und Landkreis eine Übernahme der Kosten, die ggf. anfallen.

 

Zudem sind sowohl die Möglichkeiten einer dauerhaften Finanzierung als auch die Zweckmäßigkeit einer Deichvorlandverordnung zu prüfen. Zu klären ist dabei vorab die Frage, wie dabei mit den Flächen umzugehen ist, für die hoheitlich die Wasser- und Schifffahrstverwaltung (WSV) zuständig ist. Die WSV sieht sich ausschließlich für die im Wasserstraßengesetz geregelten Aufgaben zuständig, d.h. nicht für den Hochwasserschutz und kann daher nicht vom Landkreis als Deichbehörde zum Rückschnitt und zur Pflege verpflichtet werden. Die bisherigen Rückschnittmaßnahmen konnten mit Zustimmung der WSV auf deren Flächen stattfinden, da keine Kosten entstanden sind. Hier muss eine Klärung durch das Land mit dem Bund erfolgen.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung