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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2015/034  

Betreff: "Vernetzung 2025" - Breitbandausbau in der Samtgemeinde Amelinghausen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mentz, Ulrich
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Mentz, Ulrich
Produkte:25.3. 571-000 Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
24.02.2015 
Ausschuss für Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
09.03.2015    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
150204 Änderungsantrag SG Amelinghausen  

 

Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 150204 Änderungsantrag SG Amelinghausen (106 KB)      

 

Beschlussvorschlag:

Der Förderzweck des aus dem Kommunalen Strukturentwicklungsfonds 2013 an die SG Amelinghausen gewährten Kreiszuschusses in Höhe von 40.000 EUR wird geändert. Er dient nicht mehr der Finanzierung des Breitbandausbaus in den Gemeinden Oldendorf / Luhe und Rehlingen sondern jetzt der Finanzierung des Ausbaukonzeptes „Vernetzung 2025“ in der SG Amelinghausen.

 

 

Sachlage:

Der SG Amelinghausen wurde am 25.06.2013 ein Zuwendungsbescheid über 40.000 EUR aus den Mitteln des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds (Vorlage 2013/103) für den Breitbandausbau in den Gemeinden Oldendorf / Luhe und Rehlingen gewährt. Die als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtkosten dieses Vorhabens betrugen 925.840 EUR, so dass sich der Anteil des Landkreises Lüneburg auf 4,32 % beläuft.

 

Die SG Amelinghausen hat nunmehr mitgeteilt, dass die Finanzierung des Vorhabens „Breitbandausbau in den Gemeinden Oldendorf / Luhe und Rehlingen“ mit EU-Fördermitteln und Eigenmitteln sichergestellt werden konnte. Würde der Landkreis jetzt seinen Kreiszuschuss ausschließlich für dieses Vorhaben gewähren, dann wären entsprechende EU- Fördermittel an die NBank zurückzuzahlen.

Die SG Amelinghausen bittet mit Schreiben vom 30.01.2015 (siehe Anlage) darum, den Förderzweck zugunsten der Finanzierung des Ausbaukonzeptes „Vernetzung 2025“ zu ändern. Die Kosten dieser Planung belaufen sich auf 100.000 EUR, so dass die Förderquote dann 40 % betragen würde.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Änderung des Förderzwecks sinnvoll, da eine finanzielle Förderung des o. g. Ausbaukonzeptes von der SG Amelinghausen nicht erreicht werden konnte. Durch das Ausbaukonzept konnte eine konkrete, technische Ausbauplanung für die ganze SG Amelinghausen vorgelegt werden. 

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