Vorlage - 2015/075
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Anlagen: | |||||
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1 | 2015-075 Prüfbericht kurz (90 KB) | |||
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2 | 2015-075 Prüfbericht lang (liegt zur Einsicht aus) (178 KB) | |||
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3 | 2015-075 Stellungnahme der Verwaltung (54 KB) |
Sachlage:
In der Zeit vom 14. bis 18.07.2014 prüfte der Niedersächsische Landesrechnungshof im Rahmen einer überörtlichen Kommunalprüfung die Durchsetzung der übergegangenen Unterhaltsansprüche nach § 7 Absatz 3 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) anhand der Jahre 2011 bis 2013.
Es wurden insgesamt sieben Kommunen, die mit Kommune A bis G bezeichnet werden, geprüft. Die Auswahl wurde nach der Höhe der Rückholquote getroffen. Zwei der geprüften Kommunen (auch die Unterhaltsvorschussstelle des Landkreises Lüneburg) erwirtschafteten eine positive Kostenbeteiligung. Die übrigen fünf finanzieren die Kostenbeteiligung aus eigenen Haushaltsmitteln. Der Landkreis Lüneburg ist im Bericht Kommune B.
Prüfungsergebnis:
Das Ergebnis der Prüfung ist für den Landkreis Lüneburg sehr erfreulich ausgefallen, so heißt es.
„Die Kommune B setzte die Unterhaltsansprüche zeitnah und konsequent durch. Ihre Arbeitsweise halte ich für beispielgebend (good practice).“
Mögliche Konsequenzen aus der Prüfung sind in der Stellungnahme der Verwaltung vom 13.01.2015 dargestellt. Weitere ergeben sich nicht.
Gemäß § 5 des Niedersächsischen Gesetzes über die überörtliche Kommunalprüfung (NKPG) ist der Kreistag des Landkreises Lüneburg über den wesentlichen Inhalt der Prüfungsmitteilung zu unterrichten.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme der Prüfungsmitteilung vom 25.02.2015.
Die Kurzfassung der Prüfungsergebnisse ist als Anlage beigefügt. Gem. § 5 des Nds. Gesetzes über die überörtliche Kommunalprüfung ist die Prüfungsmitteilung an sieben Werktagen nach Bekanntgabe im Kreistag öffentlich auszulegen. Die vollständige Fassung des 36-seitigen Prüfberichts liegt vom 2. bis 11. Juni 2015 in der Kreisverwaltung aus und ist im Kreistagsbüro (Gebäude 1, Eingang A/B) oder im Jugendamt (Gebäude 2, Frau Mittendorf, Büro 236) einzusehen.