Vorlage - 2015/082
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Sachlage:
Der Landkreis Lüneburg ist Träger des Rettungsdienstes nach § 3 des Nieders. Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) und nimmt diesen als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises wahr. Mit der Durchführung des Rettungsdienstes sind im Landkreis Lüneburg die Kreisverbände des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) sowie des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) nach § 5 NRettDG beauftragt. Das ärztliche Personal zur Sicherstellung des Notarztdienstes wird zudem von der Städtischen Klinikum Lüneburg gGmbH bereitgestellt. Weiterhin hält der Landkreis Lüneburg selbst eine Rettungsleitstelle als Einsatzzentrale für den Rettungsdienst vor.
Die Kosten des Rettungsdienstes, des Notarztdienstes sowie der Rettungsleitstelle tragen die gesetzlichen Krankenkassen als Kostenträger. Der Rettungsdienstträger hat in dem Zusammenhang einen Rettungsdienstbedarfsplan aufzustellen, aus dem sich ergibt, wie eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden soll. Die letzte Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes wurde am 20.10.2014 vom Kreistag beschlossen, die Umsetzung erfolgte zum 01.01.2015. Die Kosten für die Sicherstellung des Rettungsdienstes im Landkreis Lüneburg belaufen sich aktuell auf 7,37 Millionen Euro.
Die Einsatzzahlen des Rettungsdienstes sind vom Jahr 1993 an dokumentiert. Während im ersten Jahr insgesamt 15.098 Einsätze zu verzeichnen gewesen sind, waren es 30.512 Einsätze im Jahr 2014. Das Einsatzaufkommen im vergangenen Jahr gliederte sich wie folgt:
4.591 Notarzteinsätze
16.582Notfalltransporte
9.339Krankentransporte
Gegenüber dem Jahr 2013 betragen die Veränderungen -5,1 % bei den Notarzteinsätzen, +2,4 % bei den Notfalltransporten und +2,5 % bei den Krankentransporten, im Mittel entspricht dieses einem Zuwachs beim Einsatzaufkommen von +1,2 %.