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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2015/084  

Betreff: Antrag der Gruppe SPD und Grüne vom 21.10.2013 (Eingang: 21.10.2013);
Auf dem Weg zu einem inklusiven Landkreis - Kreistag geht mit gutem Beispiel voran
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Beyer, DetlefAktenzeichen:35 00 051
Federführend:Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Beyer, Detlef
Produkte:6.1. 111-320 Liegenschaftsverwaltung/Gebäudemanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
14.04.2015 
Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss
18.05.2015    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

Anlage/n:

keine

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

Sachlage:

 

Der Bericht nimmt Bezug auf die Vorlage 2013/260. Der Kreisausschuss hat dem o.a. Antrag der Gruppe SPD und Grüne vom 21.10.2013 nach vorbereitender Behandlung im Ausschuss für Soziales und Gesundheit vom 27.01.2015 in seiner Sitzung am 17.02.2014 zugestimmt. Nachdem die Verwaltung zu den jeweiligen Handlungsfeldern des Antrags Ergebnisse erarbeitet hat, soll zu den baulichen, räumlichen und infrastrukturellen Hindernissen ohne vorherige Beteiligung des Kreistags eine Behandlung im Bauausschuss und zu den kommunikativen Hindernissen, Internetangebot, Publikationen, Informationsmaterial sowie Geschäftsordnung eine Behandlung im AFP erfolgen.

 

Für die nächste Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Energiesparmaßnahmen wird zu den baulichen, räumlichen und infrastrukturellen Hindernissen folgender Sachstandsbericht abgegeben.

 

Um den Anspruch einer „Verwaltung für alle“ zu genügen gilt es, Menschen mit Beeinträchtigungen
den gleichberechtigten Zugang zu den Räumlichkeiten in den Gebäuden der Kreisverwaltung zu gewährleisten. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen die Leistungen der Kreisverwaltung nutzen können wie alle anderen auch.

 

 

 

 

Zur Definition derBarrierefreiheit“ im Sinne dieser Zielsetzung wird in der im Gruppenantrag zitierten ArbeitshilfeInklusionsorientierte Verwaltung“ der Universität Siegen auf die Erläuterung im Behindertengleichstellungsgesetz für Nordrhein-Westfalen verwiesen:

 

Barrierefreiheit ist die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen. Der Zugang und die Nutzung müssen für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein; hierbei ist die Nutzung persönlicher Hilfsmittel zulässig.“

 

Zu den „gestalteten Lebensbereichen“ gehören insbesondere auch die in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung erbrachten Dienstleitungen. Von den o.g. drei Dimensionen von Barrierefreiheit betreffen die Gebäudewirtschaft vorrangig die Auffindbarkeit und Zugänglichkeit, mit denen sich nachstehend intensiver befasst wird. Dabei gilt es, mögliche bauliche, räumliche oder infrastrukturelle Hindernisse zu erkennen, zu bewerten und ggf. abzustellen bzw. Handlungsoptionen aufzuzeigen.

 

Auffindbarkeit

 

Die Kreisverwaltung ist zum überwiegenden Teil in sechs einzeln stehenden Gebäuden rund um die Michaeliskirche untergebracht, die untereinander fußufig gut zu erreichen sind. Dazu kommen angemietete Räumlichkeiten in Bürogebäuden in der Bahnhofstraße 7 (Bildungs- und Teilhabero), der ckerstraße 23 (Erziehungsberatungsstelle) und Neuetorstraße 3 (Betreuungsstelle). Das Bildungs- und Integrationsbüro nutzt Räumlichkeiten beim Kreismedienzentrum am Schwalbenberg.

 

Die weitere Verteilung auf verschiedene, von der Kernverwaltung entfernt liegende Gebäude ist für die Auffindbarkeit ungünstig. Optimal wäre sicherlich eine Konzentration aller Leistungen der Kreisverwaltung in einem Gebäudekomplex. Das lässt sich aber in absehbarer Zeit nicht realisieren.

 

Auf die Auffindbarkeit der Kreisverwaltung wird neben dem Internetauftritt des Landkreises in den üblichen Printmedien und auf den Kopfbögen der ausgehenden Schrifttze hingewiesen.

 

r den Besuch mit Kraftfahrzeugen bestehen begrenzte Parkmöglichkeiten vor dem Kreishaus (Gebäude 1) und vor der Zulassungsstelle (Gebäude 6). Ansonsten wird auf die Parkpalette am Graalwall verwiesen, deren Nutzung barrierefrei möglich ist. Vor den Gebäuden 1, 4 (Gesundheitsamt) und 6 sind zudem gesonderte Behindertenparkplätze ausgewiesen. r den Besuch mit öffentlichen Verkehrsmitteln liegt die ÖPNV-Haltestelle direkt vor dem Gebäude 4 am Graalwall. Diese Haltestelle wurde im letzten Jahr behindertengerecht umgebaut.

 

Um den Kunden der Kreisverwaltung die Orientierung zu erleichtern, wurde ein Beschilderungs- und Leitsystem entwickelt und umgesetzt, welches in Bild, Schrift und Farbe auf den Standort der jeweiligen Funktionsbereiche sowie die zu nutzenden Gebäudeeingänge hinweist. Zentrale Hinweistafeln sind an drei Stellen vor den Gebäuden 1, 4 und 6 positioniert. Das Beschilderungs- und Leitsystem setzt sich mit Wegweisern und Türschildern innerhalb der Gebäude fort. Sogenannte „taktile Leitsysteme“ als Orientierungshilfe in den Gebäuden, z.B. zum Ertasten für sehbehinderte Personen, sind allerdings nicht vorhanden. Hier wird darauf vertraut, dass die betroffenen Personen beim Aufsuchen der Räumlichkeiten der Kreisverwaltung ihre persönlichen Hilfsmittel einsetzen.

 

 

 

 

 

Direkt von der ÖPNV-Haltestelle bzw. der Parkpalette Am Graalwall“ barrierefrei erreichbar ist die im Gebäude 4 eingerichtete Infothek der Kreisverwaltung. An dieser zentralen Anlaufstelle bekommen Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung nicht nur erste qualifizierte persönliche Auskünfte über die Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten der einzelnen Funktionsbereiche, sondern auch alle gängigen Vordrucke und Formulare der Kreisverwaltung. Genauso werden dort Anträge entgegengenommen und auf Vollständigkeit geprüft. Mit der Einrichtung der zentralen Infothek
konnte die Erreichbarkeit bzw. Auffindbarkeit der Kreisverwaltung deutlich verbessert werden.

 

Erstrebenswert bleibt es dennoch, die derzeit noch extern in verschiedenen Gebäuden untergebrachten Funktionsbereiche an einem Standort in Nähe des Kreishauses zu konzentrieren.

 

Zugänglichkeit

 

Große Bereiche der Kreisverwaltung sind in historischen und zum Teil denkmalgeschützten Gebäuden untergebracht. In diesen Gebäuden gestaltet sich eine barrierefreie Zugänglichkeit aufgrund der vorgegebenen und zu erhaltenden Bausubstanz schwierig. Diesem Umstand Rechnung tragend wurde bei der Umsetzung des ngsten Raumkonzeptes darauf geachtet, in diesen Gebäudeteilen vorwiegend Funktionsbereiche ohne oder mit nur geringem Publikumsverkehr unterzubringen. Dies betraf besonders die sogenannten „Querschnittsämter“, die überwiegend interne Leistungen für andere Funktionseinheiten erbringen.

 

Barrierefrei zugänglich, mit Aufzügen über alle Gebäudeebenen erschlossen und mit Behinderten WC ausgestattet sind derzeit die Geude 2 (FD 31, FD 40, FD 61, FD 50, FD 51, FD 52 und FD 54), Gebäude 4 (FD 53, FD 35 und FD 55) und Gebäude 6 (FD 41, FD 42 und IT-Service). Die Gebäude 2 und 4 verfügen zusätzlich über automatischeffner des jeweiligen Hauptzuganges. Über eine Rampe barrierefrei zugänglich ist das Gebäude 5 (FEL, FD 44 und Bußgeldstelle).

 

Barrierefrei zugänglich ist zudem das Erdgeschoss des Kreishauses (Gebäude1) über die Eingänge A (Sitzungssaal und Fraktionszimmer), B (Poststelle, FD 32) und den Landratseingang (Sitzungssaal und Kreistagsbüro). Über den Eingang A erreicht man weiter die neu geschaffenen bzw. sanierten separaten Behinderten WC für Damen und Herren.

 

Das barrierefrei erreichbare Fraktionszimmer ist zur Kompensation des fehlenden Fahrstuhls im Kreishaus als Empfangs- und Besprechungsraum für gehbehinderte Bürgerinnen und Bürger vorgesehen und ausgestaltet. Der Einbau eines Fahrstuhls wurde im Zuge der Umsetzung des Konjunkturpakets II geprüft und musste aufgrund von Gründungsproblemen und damit verbundenen Kosten wieder verworfen werden.

 

Das nur über Stufen erreichbare Gebäude 3 (FD 60, RBP und Klimaschutzleitstelle) verfügt über eine Gegensprechanlage, über die sich gehbehinderte Kunden anmeldennnen. Mit diesen wird dann bei Bedarf ein barrierefrei erreichbarer Besprechungsraum (z.B. Fraktionszimmer) aufgesucht.

 

Nicht barrierefrei erreicht werden können derzeit die ros im Eingang C und im Obergeschoss des Kreishauses (Jagd- und Waffenbehörde, FD 10, Büro LR, Pressestelle, LR, EKR, KR, SBL 3 und FD 30), im Zinskorngebäude (FD 34 und FD 36) und im Pförtnerhaus (HSM und PR). Hier wird im Bedarfsfall auf die Nutzung des Fraktionszimmers zurückgegriffen.

 

 

 

 

Optimiert werden könnte die Nutzbarkeit des Fraktionszimmers durch den Einbau eines automatischen Tüffners im Eingang A. Nach Prüfung durch die Gebäudewirtschaft ist die Bestandstür selbst nicht aufrüstbar, d.h. es müsste ein Komplettaustausch des Gesamtelementes vorgenommen werden, der mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abzustimmen wäre. Die Umbaukosten  werden auf ca. 12.000 € veranschlagt.

 

Nicht barrierefrei zugänglich sind zudem die angemieteten Räumlichkeiten der Erziehungs-
beratungsstelle in der Bäckerstraße, des Bildungs- und Teilhabebüros in der Bahnhofstraße
und der Betreuungsstelle in der Neuetorstraße. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass zu den Zeitpunkten der Anmietungen keine barrierefrei zugänglichen roräume auf dem Immobilienmarkt
zu bekommen waren. Hier ist es das Bestreben der Gebäudewirtschaft, mit Auslaufen der Mietverträge optimalere Unterbringungsmöglichkeiten zu finden. Eine erste glichkeit wird sich ggf. mit dem Umzug der FEL in die Räumlichkeiten der kooperativen Leitstelle ergeben.

 

Zusammengefasst sind bei der Zugänglichkeit noch einige bestehende bauliche und räumliche Hindernisse zu überwinden. Hierzu Lösungen zu entwickeln wird eine Aufgabenstellung der Gebäudewirtschaft r die Zukunft bleiben.

 

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